17. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Oktober 1918

In den Solinger Zwiebackbäckereien darf wieder Zwieback gebacken werden.

Solingen. Zwieback für Kranke und Kinder. Statt
des „Einheitskeks“ der Reichskeksstelle, der als Krankennahrung un-
geeignet ist, wird von heute ab in den hiesigen Zwiebackbäckereien von
Ernst und Richard Dorfmüller und Konrad Busch (Vockerterstraße)
wieder Zwieback hergestellt werden, der auf die Zwiebackkarte zur Ver-
teilung kommt. Der Preis ist für 400 Gramm Zwieback auf 80 Pf[enni]g
festgesetzt worden.

11. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Oktober 1918

Die Solinger Marktkommission legte neue Regeln für Zwieback und Einkellerungskartoffeln fest.

   Solingen. Die städtische Marktkommission faßte
in ihrer gestrigen Sitzung den Beschluß, die Herstellung von Zwie-
back für Kranke und Kinder wieder den hiesigen Zwieback-
bäckereien zu übertragen. Die Zutaten für die Zwiebackher-
stellung werden der Stadt zwar auf die allgemeinen Ueberweisungen
angerechnet – dieser nicht zu unterschätzende Nachteil gegenüber dem
Bezug von Zwieback aus den Zentralstellen war bekanntlich die
Hauptursache, daß seinerzeit die eigene Erzeugung eingestellt
wurde –, auf die Belieferung durch die Zentralstellen ist aber, wie
sich immer mehr zeigt, kein Verlaß, und unsere Kranken haben unter
diesem Zustande zu leiden. Die Stadt wird also wahrscheinlich schon
in der kommenden Woche Zwieback ausgeben können, der in den
hiesigen Bäckereien hergestellt wird. – Ueber die Aufbewahrung
und Behandlung der Einkellerkartoffeln sollen kurze
Merkworte auf kleinen Handzetteln an die Bürgerschaft, soweit sie
Kartoffeln einkellert, ausgegeben werden. Es wird darin unter
anderem auch darauf hingewiesen, daß etwaige Reklamationen
wegen der Beschaffenheit der gelieferten Kartoffeln innerhalb
einer bestimmten Frist (etwa 3 Wochen) vorgebracht werden
müssen. Spätere Beanstandungen können unter keinen Umständen
Berücksichtigung finden.

28. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917

Organisation der Zwiebackverteilung auf Brotmarke im Kreis Schleiden

Bekanntmachung
betreffend Zwiebackausgabe.
Zur Verbesserung der Ernährung für Kinder, alters-
schwache und magenkranke Personen wird in nächster
Zeit in jedem Bürgermeisteramtsbezirk eine Bäckerei
oder Kleinhandlung mit Zwieback beliefert. Die
Verkaufsstellen werden durch das zuständige Bürger-
meisteramt angewiesen, den Zwieback nur im Umfange
des tatsächlichen Bedürfnisses für kleine Kinder, alters-
schwache und magenkranke Personen und nur gegen
Brotmarken abzugeben. Zum Zwiebackbezug be-
rechtigen die Brotmarken in demselben Umfange wie
auch zum Mehlbezuge. Die Verkaufstellen dürfen
bei der Abgabe an die Verbraucher keine höheren
Preis als 60 Pf[enni]g pro Pf[un]d fordern.
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18. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. August 1917

„Zwergzwieback“ zu überhöhten Preisen vertreibt eine Solinger Bäckerei

  Solingen. Niedliche, kleine . . . ! Zwergzwieback
in einem Format, das einen selbst in diesen Kriegszeiten, in
denen man sich doch an so vieles gewöhnt hat, in starres Er-
stauen versetzt, stellt die Bäckerei Dorfmüller in der
Kaiserstraße her. Von den niedlichen, kleinen Dingerchen,
die Dorfmüller seinen Kunden als Zwiebäcke verkauft, wurden
uns gestern 20 Stück überbracht. Alle zwanzig waren auf der
Schale einer Präzisionswage kaum zu bemerken. Die zwanzig
Liliputaner-Zwiebäcke wogen 95 Gramm. Vier Stück kosten
10 Pf[enni]g, so daß die 95 Gramm mit 50 Pf[enni]g bezahlt worden
sind. – In einer Sitzung der Lebensmittelkommission, in der
die Zwiebackfrage behandelt worden ist, wurde von Sachver-
ständigen die Auffassung geäußert, daß für 10 Pf[enni]g 65 Gramm
dieses Gebäcks geliefert werden könnten. Dieses Verhältnis hat
sich mit der Zeit etwas geändert, aber wenn der Bäcker heute
für 10 Pf[enni]g 40 Gramm liefert, so kommt er auf seine Kosten
und macht ein gutes Geschäft dabei. Von diesem Gewichtsver-
hältnis, das recht und gerecht erscheint, gibt Dorfmüller noch
nicht einmal die Hälfte! Unter dem Backwerk waren
Dinger, auf deren „Gewicht“ die Präzisionswage kaum reagierte!
Wie wir vernehmen, wollen sich die Kunden Dorfmüllers dieses
Spiel mit den wesenlosen Zwiebäcken nicht gefallen lassen,
sondern haben die einschlägigen Instanzen um eine Nachprüfung
über die Dorfmüllersche Kleinkunst ersucht.

10. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. März 1917

Bäckerei Stachelhausen in Solingen erhält wieder städtisches Mehl

Bäckerei Stachelhausen
Solingen, Kronprinzenstraße.
Nachdem die Mißverständnisse geklärt, hat mir die Stadt
Solingen wieder Mehl zur Verfügung gestellt und empfehle
ich meinen Zwieback wieder zur gefl[issentlichen] Abnahme. Solinger
                     Brotkarte muß vorgezeigt werden.
                                                          Hochachtungsvoll
                                                    Bäckerei Stachelhausen.

5. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. März 1917

Kein städtisches Mehl mehr für einen Solinger Bäcker

   Solingen. Die Mehllieferung entzogen. Die
Lieferung von städtischem Mehl wurde dem Bäcker Stachel-
hausen an der Kronprinzenstraße entzogen, weil Frau St.,
deren Mann im Felde steht, Zwiebäcke hergestellt und verkauft
hat, die ein erhebliches Mindergewicht aufwiesen. Es ist vor-
geschrieben, daß drei Zwiebäcke ungefähr 65 Gramm wiegen
sollen. Die in der Bäckerei von St. hergestellten Zwiebäcke
wiesen aber nur ein Gewicht von 30 Gramm auf. Möge dieser
Fall andern Bäckern als Warnung dienen!

14. Januar 1915

BAST_14_01_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Januar 1915

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