18. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Juli 1917

Einziehung der Zwei-Markstücke aus dem Zahlungsverkehr

– Wie die “Vossische Zeitung” erfährt, gilt das
Zwei-Markstück nur noch bis zum 1. Januar 1918
als gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum 1. Juli
1918 aber müssen Zwei-Markstücke noch zum gesetz-
lichen Wert in Zahlung genommen werden. Man
zieht die Zwei-Markstücke ein, weil das Reichsschatzamt
eine Umschmelzung dieser Münzen in andere Zahlungs-
mittel, für die ein größeres Bedürfnis vorliegt, vor-
nehmen will.