29. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1918

Über den Zusammenhang von Schleichhandel und Höchstpreisen sowie der Notwendigkeit, den Produktionszwang einzuführen

                        Rhabarber und Aepfel.
   Neulich, es sind keine vierzehn Tage her, hat die Reichs-
stelle für Obst und Gemüse die Höchstpreise veröffentlicht. Die
Mühe hätte sie sich sparen können, denn die Zeiten, wo Höchst-
preise noch beachtet wurden, sind längst vorbei. Wir frozzelten
die Gemüsestellen vorgestern mit ihren Höchstpreisen etwas, in
der Absicht, die Polizei aufmerksam zu machen, damit sie nicht
mit geschlossenen Augen Verächtern der Staatsgewalt gegen-
übersteht.

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5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Aufruf zur Anzugspende.

Die Heimatfront wankt nicht,
wenn alle kriegswichtigen Betriebe, Landwirtschaft
und Eisenbahnen mit Volldampf arbeiten können.
Millionen sind dort für Euch tätig. Helft durch
Abgabe getragener Anzüge, daß sie arbeits-
                        fähig bleiben.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Stadt Solingen hat nunmehr schriftlich zur Abgabe von Männeroberbekleidung aufgefordert

   Solingen. Ueberzählige Kleider abgeben!
Nachdem der Reichskommissar für bürgerliche Kleidung dem
Kommunalverband Solingen-Stadt aufgegeben, jede Person
seines Bezirks, die ohne Störung ihrer und ihrer Familie
Lebenshaltung, sowie ihres Berufs in der Lage ist, einen Anzug
abzugeben, bisher aber keinen abgeliefert hat, schriftlich aufzu-
fordern, entweder einen Anzug abzuliefern oder ein Verzeichnis
der ihr gehörigen Männeroberkleidung einzureichen, sind den
Beteiligten gestern die entsprechenden Schreiben zugestellt wor-
den. Da noch viele Anzüge an der aufgegebenen Zahl fehlen,
ist es dringend notwendig, daß sich diejenigen, welche ohne Be-
einträchtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen Anzug
abgeben können, bereit finden, einen solchen im Stadthause,
Zimmer N[umme]r 49, in den Vormittagsstunden abzuliefern. Aber
auch diejenigen, welche keine schriftliche Aufforderung erhalten
haben, mögen ihre Kleiderbestände einer Revision unterziehen
und, wenn es möglich ist, dazu übergehen, einen Anzug zur
Verfügung zu stellen, weil es doch letzten Endes darauf an-
kommt, daß im Kriege diejenigen leistungsfähig bleiben, denen
die Anzüge zugedacht sind; das sind neben den Arbeitern der
Rüstungsindustrie die Arbeiter der Landwirtschaft und bei der
Eisenbahn.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Klarstellung des Reichsbekleidungsamtes zur aktuellen Bekleidungssammlung

             Die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle.
   Ueber die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle ist in einem
großen Teile der Bevölkerung Mißstimmung entstanden. Auf eine
Eingabe des Reichtagsabgeordneten Felix Marquardt, die
den Beschwerden Ausdruck gab, antwortete die Reichsbekleidungsstelle
in Berlin folgendes:
   Die in der Oeffentlichkeit und in der Presse erhobenen Vorwürfe
gehen von unrichtigen Voraussetzungen aus. Nur ein
kleiner Teil der gesammelten Anzüge wird den Munitionsarbeitern
überwiesen, die überdies die Anzügr nach ihrem vollen Werte be-
zahlen müssen. Bei der im Gange befindlichen Sammlung ist eine
Beschlagnahme seitens der Reichsbekleidungsstelle niemals angeord-
net worden; die Sammlung wurde stets als eine freiwillige bezeichnet.
Jeder, der entbehrliche Oberkleidung besitzt, wurde aufgefordert, einen
Anzug abzuliefern. Ein gelinder Druck sollte nur dadurch ausgeübt
werden, daß den Kommunalverbänden das Recht zugestanden wurde,
bei solchen Personen, von denen sie annehmen mußten, daß sie zur
Abgabe eines Anzuges in der Lage wären, eine Bestandsaufnahme
ihrer Männeroberkleider durchzuführen. Die Bedürfnisse des Mittel-
standes, für die die Reichsbekleidungsstelle volles Verständnis hat, sind
demnach bei den bisherigen Maßnahmen stets berücksichtigt worden.
Den kaufmännischen Angestellten insbesondere hat die Reichs-
bekleidungsstelle in dieser Hinsicht beruhigende Versicherungen geben
können. Niemals ist seitens der Reichsbekleidungsstelle ein sogenann-
tes „Höchstmaß“ für Männerkleidung (ein Werktags- und ein Sonn-
tagsanzug) festgesetzt worden. Ebenso werden die Interessen der im
Heeresdienst stehenden Personen voll gewahrt; dies mag schon daraus
hervorgehen, daß in den maßgebenden Ausschüssen der Reichsbeklei-
dungsstelle das K[öni]gl[iche] Kriegsministerium vertreten ist. In ihren
wiederholten Anweisungen an die Kommunalverbände hat die Reichs-
bekleidungsstelle besonderen Wert darauf gelegt, daß die abgelie-
ferten Anzüge angemessen bezahlt werden. Sie hat in
neuerlichen Erlassen den Kommunalverbänden anheimgestellt, die fest-
gesetzten Richtpreise je nach Bedürfnis nicht unwesentlich zu über-
schreiten. Auch ist durch Schaffung eines besonderen Schätzungs-
ausschusses die Gewähr, daß die abgelieferte Kleidung nach ihrem
vollen Wert bezahlt wird, in erhöhtem Maße gegeben.

13. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Mai 1918

Aufforderung entbehrliches Hart-, bzw. Pferdefutter an das Heer abzugeben.

VII. Armeekorps.
                                                               Münster, im Mai 18.
Stellvertr[etendes] Generalkommando.
   Abt[eilung] I d N[umme]r 3884.
   Bekanntmachung.
   Die großen Kämpfe im Westen stellen an die
Leistungen der Pferde des Feldheeres die ge-
waltigsten Anforderungen.
   Die Durchführungen der militärischen Operationen
ist in Frage gestellt, wenn nicht ausreichend Hart-
futter (Hafer, Mais, sowie Mengkorn, soweit es
nicht aus Gerste oder Brotgetreide besteht) be-
schafft wird.
   An alle Landwirte, Händler, Pferdehalter usw.
auf dem Lande und in den Städten richte ich des-
halb die dringende Mahnung, alles noch irgendwie
entbehrliche Hartfutter mit größter Beschleunigung
den Proviantämtern abzuliefern oder anzubieten.
   Ich bin mir des großen Opfers bewußt, welches
in der Erfüllung dieser Mahnung liegt.
   Das ungewöhnlich frühe Einsetzen des Grün-
futters macht manchen Zentner Hartfutter für die
Ablieferung frei.
   Für allen Hafer, der als Saathafer angeboten
wird und als solcher abgenommen werden kann,
soll ein Preis von 400 bis 450 Mark für die
Tonne gezahlt werden. Andererseits werden die-
jenigen, welche ablieferungspflichtige Futtermengen
verheimlichen, damit rechnen müssen, daß ihnen
ihre Vorräte rücksichtslos und ohne jede Ent-
schädigung weggenommen werden.
   Ich vertraue auf die Einsicht und die Vater-
landsliebe der Bevölkerung und bin überzeugt, daß
sie ihre Pflicht erfüllen wird.
   Der kommandierende General: Fr[ei]h[er]r von Gayl.

20. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. März 1918

Wegen Entführung ihrer in Höhscheid in Zwangserziehung befindlichen Tochter muss eine Mutter 30 Mark Strafe zahlen.

                                       Entführung.
   Die minderjährige Tochter der Ehefrau D. aus Trier war bei
dem Landwirt St. in Höhscheid in Zwangserziehung unterge-
bracht. Auf die Klagen des Mädchens hin besuchte die Mutter ihre
Tochter, und als diese dann Abschied nehmen wollte, folgte das
Mädchen der Mutter nach Trier. Von hier aus begab sich die
Flüchtige nach Troisdorf und nahm Arbeit in einer Munitionsfabrik.
In der gestrigen Verhandlung gab die als Zeugin vernommene Ehe-
frau St. wohl zu, das Mädchen geohrfeigt zu haben, doch will sie
darin keine Mißhandlung gesehen haben. Die Mutter traf wegen
Entführung ihrer Tochter eine Geldstrafe von 30 Mark.

5. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Februar 1918

Neue Regelungen für die Bewirtschaftung von Gemüse in Aussicht

          Zwangswirtschaft von Gemüse.
    Wie mitgeteilt wird, ist eine zwangsweise Erfassung des
Herbstgemüses, soweit es nicht durch Lieferungsverträge ge-
bunden ist, so gut wie sicher. Alle Vorbereitungen sind bereits
getroffen, es fehlt bloß noch die formelle Entschließung des
zuständigen Staatssekretärs. Dieses System stellt gegenüber
dem des vorigen Wirtschaftsjahres eine vollständige Neurege-
lung dar. Das Frühgemüse bleibt dagegen auch dies-
mal von einer Zwangswirtschaft verschont, jedoch werden bei
ihm wiederum Höchstpreise festgelegt. Neu ist aber hier,
dass sich der Anbauer die Zahlung der Großhandels- oder Klein-
handelspreise durch Übernahme entsprechender Mehrleistungen

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12. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Januar 1918

Zwangsabgabe von Speck und Fett aus Hausschlachtungen

Schleiden, 10. Jan[uar]. (Zwangsabgabe von Speck
und Fett aus Hausschlachtungen) Es erscheint Un-
klarheit über den Zweck und die Verwendung der bei
dieser Sammlung anfallenden Mengen zu herrschen.
Aehnlich wie bei der Specksammlung, welche im ver-
gangenen Jahre unter dem Namen Hindenburgspende
stattfand, handelt es sich um die Sicherstellung einer
Sonderzulage an die Arbeiter der Rüstungsindustrie.
Wie wir hören, sollen die bis zum 31. Dezember
1917 gesammelten Mengen in Kürze durch Vermitt-
lung der Kommunalverwaltung zur Verteilung gelangen.

22. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Dezember 1917

Konditoreien und Cafés in Solingen Weihnachten geschlossen

An den beiden Weihnachtstagen
         halten wir unsere
Konditoreien und Caféstuben
            geschlossen.
   Konditor-Zwangsinnung Solingen, Ohligs, Wald.

27. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1917 

Anordnung zur Zwangsimpfung gegen Pocken.

                     Bekanntmachung.
Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den
Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme
ich hiermit für das Gebiet des Festungsbereichs
Cöln:
     Die Polizeibehörden werden befugt, die-
jenigen Personen, bei denen von dem zuständi-
gen beamteten Ärzte die Vornahme der Schutz-
pockenimpfung im öffentlichen Interesse für er-
forderlich erachtet wird, einer Impfung, wenn
nötig, zwangsweise unterziehen zu lassen.
     Die Arbeitgeber sind verpflichtet, auf An-
ordnung der Polizeibehörden zu gestatten, daß
Zwangsimpfungen an den Arbeitsstätten ausge-
führt werden.
     Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt,
oder zu deren Übertretung auffordert oder
aufreizt, wird mit Gefängnis bis zu einem
Jahre bestraft; sind mildernde Umstände vor-
handen, so kann auf Haft oder auf Geldstrafe
bis zu 1500 Mark erkannt werden.
Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft.
Cöln, den 20. April 1917.
Der Gouverneur der Festung Cöln:
v. Zastrow,
Generalleutnant.

11. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. April 1917

Beschlagnahmung von Kunstwolle

Vermischtes.
Schleiden, 10. April. Mit dem 1. April ist

eine Bekanntmachung W. IV. 2000/2. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung]
betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von
Kunstwolle und Kunstbaumwolle aller Art in Kraft
getreten. Durch diese Bekanntmachung werden sämt-
liche vorhandenen Kunstwollen und Kunstbaumwollen
aller Art einschließlich karbonisierter, auch zusammen-
gestellter aus gemischten und gewolften wollenen und
halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textil-
industrie und in Mischungen untereinander oder mit
anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen aller
Arten beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt
jedoch die Veräußerung und Lieferung, soweit es sich
um Kunstwollen oder deren Mischungen mit anderen
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt an die
Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft in Berlin und, soweit
es sich um Kunstbaumwollen oder deren Mischungen
mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen handelt, an die
Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft in Berlin erlaubt.
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13. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1916

Erwägen „militärische Kreise“ die Einführung der Zwangsmassenspeisung?

   Auf dem Wege zur Zwangsmassen-
                       speisung?
…Es verlautet, daß an zuständigen Stellen Erwägungen
über die Einführung von Zwangsmassenspeisungen schweben.
Besonders militärische Kreise sollen den Gedanken der Zwangs-
massenspeisung ernstlich befürworten und zwar in der Art, daß
den Familien Morgen-, Mittag- und Abendessen samt Brot ge-
liefert wird, so daß sich ganz allgemein jede eigene Aufwendung
in Zeit, Geld und Arbeitskraft für Ernährungszwecke auf das
Geringste beschränkt.
…Was an dieser Meldung Wahres ist, konnten wir noch nicht
feststellen. Zweifellos ist, daß man mit dem Gedanken
umgeht, die Zwangsmassenspeisung durchzuführen, und zwar
ganz allgemein. Das letztere halten wir eigentlich für
selbstverständlich. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht wer-
den. Entweder man läßt die Beköstigungsfrage von jedem
selbst lösen oder man unterstellt jeden der Zwangsmassen-
speisung.

29. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. April 1915

Die Zwangsinnung der Schumacher in Solingen bittet den Oberbürgermeister der Stadt um Unterstützung für ihr Anliegen, Höchstpreise für Leder festzusetzen.

Wo die Schuster der Schuh drückt,
das verraten sie in dieser Eingabe der Zwangsinnung an den
Solinger Oberbürgermeister:
                                                               29. April 15
                  Herrn Oberbürgermeister Dicke,
                                      Hochwohlgeboren, Solingen.
   Ew. Hochwohlgeboren gestatten wir uns, die höfliche Bitte er-
gebenst zu unterbreiten, bei der Regierung um Maßnahme zu bitten,
die geeignet sind, die überaus großen Mißstände, die sich auf dem
Ledermarkt herausgebildet haben, wenn nicht zu beseitigen, so doch
zu lindern.
   Wie wir nachstehend darlegen, sind die Mißstände auf dem
Ledermarkte so groß, daß für vollständige Abhilfe gesorgt werden
muß, wenn nicht die Angehörigen des Schuhmacher-Handwerks,
vollständigen Ruin entgegengeführt werden sollen.

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5. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. November 1914

Das Schreinerhandwerk in Solingen klagt über Beschäftigungsmangel sowie Arbeitslosigkeit und ruft nach öffentlichen und privaten Aufträge.

                       Gebt uns Arbeit!
   Der Deutsche Holzarbeiterverband und die
Schreiner-Zwangs-Innung zu Solingen ver-
öffentlichen diesen Aufruf:
   Die gewaltigen Kriegsereignisse haben für weite Kreise
der Bevölkerung des hiesigen Bezirks große wirtschaftliche
Störungen und Hemmnisse des Wirtschaftslebens mit sich ge-
bracht.
   Unter den Gewerben, in denen sich die Folgen des Krie-
ges besonders stark bemerkbar machen, steht zweifellos das
Schreinergewerbe mit an erster Stelle. Die auf dem Ge-
biete der Kriegsfürsorge von allen Seiten betriebene Liebes-
tätigkeit ist wohl zum Teil mit die Ursache, daß der Arbeits-
beschaffung für ganze Zweige des Handwerks keine Aufmerk-
samkeit geschenkt wird. War schon seit längerer Zeit vor dem
Kriege die Beschäftigung gering, so ist durch den Ausbruch
des Krieges geradezu ein Notstand eingetreten. Von den
vorhandenen Aufträgen wurde ein großer Teil sofort zurück-
gezogen, die verbleibende Arbeit war trotz Betriebseinschrän-
kung bald fertiggestellt, so daß wegen Mangel an Beschäf-
tigung nach und nach immer mehr Hilfskräfte entlassen wer-
den mußten. Im Innungsbezirk waren etwa 70 Schreiner-
betriebe genötigt, mehr als 100 zum größten Teil verhei-
ratete, ältere Gesellen wegen Arbeitsmangel zu entlassen.
Die noch Beschäftigten arbeiten meistens nur 2-4 Tage oder
4-6 Stunden täglich, mehr als 50 Meister haben schon seit
Wochen überhaupt keine Arbeit und können noch nicht einmal
ihre Lehrlinge beschäftigen. Weiterlesen