21. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Januar 1917

Eltern gefallener Söhne können Zuwendungen erhalten.

      –    Kriegselterngeld. Wie die „Telegra-
phen Union“ erfährt, hat das Königl. Preuß.
Kriegsministerium auf eine Anfrage des
Reichstagsabgeordneten Dr. Trendal betref-
fend Gewährung von „Kriegselterngelder“
erwidert, daß Eltern, die für die Berufsaus-
bildung ihrer im Kriege gefallenen Söhne
große Aufwendungen gemacht haben, in der
Hoffnung, später an ihnen eine Stütze zu ha-
ben, nach § 22 des Militärhinterbliebenen-
gesetzes vom 17.5.07 Kriegselterngeld nicht
erhalten können. Um aber die hierin lie-
genden Härten zu mildern, hat das Kriegs-
ministerium im Einvernehmen mit dem
Reichsschatzamt angeordnet, daß Eltern in
solchen Fällen bei Vorlegen eines Bedürf-
nisses Zuwendungen in bescheidenen Gren-
zen gewährt werden.

12. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1914

Finanzielle Hilfeleistung für die Hinterbliebenen der eingezogenen Soldaten

Bekanntmachung.
Nachdem durch Beschluß des Kreisausschusses die nach den
Gesetzen vom 22. Februar 1888 und 4. August 1914 zu ge-
währenden Unterstützungen für die Angegörigen der zum Kriegs-
dienste einberufenen Bewohner des Kreises festgesetzt worden sind,
können die Beiträge halbmonatlich bei den Gemeindekassen erhoben
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9. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. September 1914

Unterstützung armer Kriegerfamilien durch den Schleidener Kriegerverein

Vermischtes.
Schleiden, 7. Sept[ember]. Der hiesige Kriegerverein
hat in seiner gestrigen Versammlung beschlossen, seinen
ganzen Kassenbestand zur Unterstützung der bedürftigen
Familien seiner zum Kriegsdienste einberufenen Kame-
raden zu verwenden. Die auf eine Zuwendung aus
dem Vereinsvermögen Anspruch machenden Angehörigen
wollen an den Vorstand einen entsprechenden Antrag
einreichen. – Ferner wurde bestimmt, daß für die
Folge die Versammlungen wieder wie früher allmonat-
lich, und zwar am ersten Sonntage des Monats, um
5 Uhr im Vereinslokale (Hotel Büsch) stattfinden
sollen. Die nächste Zusammenkunft ist demnach am
Sonntag, den 4. Oktober.