Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Januar 1917
Eltern gefallener Söhne können Zuwendungen erhalten.
– Kriegselterngeld. Wie die „Telegra-
phen Union“ erfährt, hat das Königl. Preuß.
Kriegsministerium auf eine Anfrage des
Reichstagsabgeordneten Dr. Trendal betref-
fend Gewährung von „Kriegselterngelder“
erwidert, daß Eltern, die für die Berufsaus-
bildung ihrer im Kriege gefallenen Söhne
große Aufwendungen gemacht haben, in der
Hoffnung, später an ihnen eine Stütze zu ha-
ben, nach § 22 des Militärhinterbliebenen-
gesetzes vom 17.5.07 Kriegselterngeld nicht
erhalten können. Um aber die hierin lie-
genden Härten zu mildern, hat das Kriegs-
ministerium im Einvernehmen mit dem
Reichsschatzamt angeordnet, daß Eltern in
solchen Fällen bei Vorlegen eines Bedürf-
nisses Zuwendungen in bescheidenen Gren-
zen gewährt werden.