26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Richtige Antragsstellung von Urlaubs- und Zurückstellungsgesuchen sowie deren korrekte Abgabestelle; ausführliche Erklärung des vertretenden Landrates Dr. Kirchhoff

Bekanntmachung.
Trotz aller Abmahnungen werden noch immer Ur-
laubs- und Zurückstellungsgesuche für Militärpersonen
und Wehrpflichtige unrichtig angebracht und mit Vorliebe
höheren Stellen vorgelegt. Noch immer glauben die
Antragssteller, sich mehr Erfolg von ihren Anträgen
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26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Aufruf zur Fristwahrung von Anträgen zum Zurückstellung vom Heeresdienst

Bekanntmachung.
Gemäß Anordnung des stellv[ertretenden] Generalkommandos VIII.
A[rmee] K[orps] wird hiermit bestimmt, daß für die Folge-Anträge auf
Zurückstellung vom Heeresdienst, soweit nicht bereits letztmalige
Zurückstellung verfügt worden ist, mindestens 6 Wochen (nicht
4 Wochen wie bisher) vor Ablauf der Zurückstellungsfrist bei
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3. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Oktober 1917

Zurückstellung von Wehrpflichtigen

– Bekanntlich darf nach den jetzt geltenden Be-
stimmungen die Wiedereinziehung reklamierter Wehr-
pflichtiger aus Gründen, die in dem Verhalten des
Wehrpflichtigen liegen, in der Regel erst dann er-
folgen, nachdem durch den Schlichtungsausschuß fest-
gestellt ist, ob der Wehrpflichtige infolge seines Ver-
haltens die Voraussetzung der Zurückstellung nicht
mehr erfüllt. Die Entscheidung hierüber trifft regel-
mäßig das General Kommando, während der Schlich-
tungsausschuß diesem lediglich die Unterlagen für die
zu treffende Entscheidung zu beschaffen hat. Sofern
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25. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1917

Zurückstellungen in der Landwirtschaft finden ihr vorläufiges Ende

  Solingen. Das Bezirks-Kommando Solingen
schreibt: Alle Zurückstellungen in der Landwirtschaft erreichen mit
Ende September ihr Ende, auch wenn sie für einen längeren Zeit-
raum ausgesprochen sind. Anträge auf Zurückstellung über diesen
Termin hinaus sind sofort bei dem zuständigen Amt oder Bürger-
meisteramt einzureichen, das sie an die zuständige Kreiswirtschafts-
stelle weiter gibt. Ausgeschlossen sind nur die Zurückstellungen, die
vom Generalkommando auf den 31.12.17. genehmigt sind. Diese
behalten Gültigkeit. In Zukunft sind die Reklamationen der Land-
wirte stets 4 Wochen vor Ablauf der Zurückstellungsfrist bei dem
Amt oder Bürgermeisteramt zu erneuern. Jeder nicht ausdrücklich
in der Landwirtschaft zurückgestellte Wehrpflichtige, gleichgültig welchen
Alters und welchen Grades der Verwendungsfähigkeit, hat seine Ein-
berufung zu erwarten.