Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918
Wenn Fahrgäste in der falschen Wagenklasse sitzen, dann müssen sie mit einer Strafzahlung in Höhe von sechs Mark rechnen.
– In den Eisenbahnzügen werden täglich
Reisende ermittelt, die eigenmächtig in einer
ihrer Fahrkarte nicht entsprechenden höheren
Wagenklasse Platz genommen haben. Sie wer-
den von den Zugbediensteten ebenso behandelt
werden, wie Reisende, die sich nicht im Besitze
einer gültigen Fahrkarte befinden, sie müssen
mithin für die von ihnen zurückgelegte Strecke
das doppelte Fahrgeld, mindestens aber 6 Mk.
bezahlen. Dieser Betrag ist auch dann zu ent-
richten, wenn der Zug sich noch nicht in Bewe-
gung gesetzt hat.