7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Anzeige zum Verfütterungsverbot von Zuckerrüben im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Verfütterungsverbot für Zuckerrüben.
Das Verfütterungsverbot für Zuckerrüben bleibt
auch für die Ernte 1918 bestehen. Zuwiderhandlungen
werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geld-
strafe bis zu 10000 M[ar]k bestraft.
Nach den Bestimmungen für die Ernte 1917 konnte
lediglich in Fällen in denen der Transport der Zucker-
rüben nach einer Rübenverarbeitenden Fabrik nach
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29. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1917

Unmut über die Reichzuckerstelle, die bei dem herrschenden Zuckermangel der Bevölkerung monatelang zwei Millionen Tonnen Zucker vorenthielt. Weitere Rüben wurden aufgrund Ressourcenmangels nicht verarbeitet und eine große Menge Zucker sogar nach Schweden exportiert.

Zwei Millionen Zentner Zucker auf Lager.
   Damit wir nicht übermütig werden, hat die Reichszucker-
stelle 2 Millionen Zentner Rohzucker der letzten Kampagne
zurückgehalten. Wir wären in der Lage gewesen, mehr Obst zu
konservieren, es fehlte uns an Zucker, und wir gaben uns der
Meinung hin, es sei nicht mehr da. Es gab keinen Süßstoff,
es fehlte an Fett, die Kinder und Säuglinge bekamen nicht
genügend Milch, Zucker wäre eine Aushilfe gewesen, aber die
Reichsstelle stapelte Zucker auf. Damit nun die Fabriken keine
Not leiden, soll ihnen für die aufgehäufte Ware eine Verzin-
sung von 6 Prozent gewährt werden.

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