7. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. November 1918

Ohligser Konsumgenossenschaft weist Verantwortlichkeit für Zuckermangel von sich

   Ohligs. Zur Zuckerkalamität. Zu der gestrigen
Notiz betr[effs] Zuckerbelieferung durch die Konsumgenossenschaft
„Solidarität“ teilt uns die Verwaltung mit, daß sie an den
jetzigen Zuständen keine Schuld treffe. Unterm 9. Oktober ist
der Bezugsschein für das den Mitgliedern des Landkreises
Solingen zustehende Zuckerquantum an eine Kölner Zucker-
fabrik abgeschickt worden, ohne daß es der Fabrik bis heute
möglich gewesen wäre, das zustehende Quantum zu liefern. Die
Verwaltung hat sich an eine andere Fabrik um Belieferung
gewandt, die sich bereit erklärt hat, mit einem größeren Quan-
tum auszuhelfen.

6. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1918

Beschwerden über die Zuckerversorgung durch die Konsumgenossenschaft in Ohligs

   Ohligs. Wo bleibt der Zucker? Eine ganze
Reihe Beschwerden gehen täglich mündlich und schriftlich bei
uns ein, die sich alle gegen die Konsumgenossenschaft „Solidari-
tät“ wenden. Wir bitten unsere Freunde, ihren gerechten Groll
bis zur Generalversammlung zurückzustellen, dann aber gründ-
lich Ordnung zu schaffen. Für die zweite Hälfte des Oktober
ist in vielen Verkaufsstellen noch kein Zucker ausgegeben. In
anderen Verkaufsstellen erzählen die Verkäuferinnen, daß für
November überhaupt kein Zucker ausgegeben wird. Die Ver-
waltung hat die verdammte Pflicht, in diesen und anderen
Dingen eine sofortige Erklärung abzugeben. Vor dem Aus-
tritt aus der Genossenschaft warnen wir. Letzten Endes haben
es die Mitglieder in der Hand, den Augiasstall auszumisten.
Sie müssen es aber gründlich tun.

28. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Oktober 1918

Wenn Hühnerhalter ihrer Eierablieferungspflicht nicht nachkommen, können diesen zum Ausgleich die Zuckerrationen gekürzt werden.

      Eierablieferung und Zuckerentziehung.
   Kürzlich machte ein Erkenntnis des Amtsgericht Walden-
burg die Runde durch die Presse, das die Stadtgemeinde Wal-
denburg zur Verabfolgung von Zuckermarken verurteilte, die
einem Hühnerhalter wegen säumiger Eierablieferung vorent-
halten worden waren. Die richterliche Entscheidung beruht
auf einem Irrtum. Das Gericht hat übersehen, daß dem ein-
zelnen ein Anspruch auf Zuteilung von Zucker gesetzlich nicht
gewährleistet ist. Die Kommunalverbände sind vielmehr ge-
halten, die Zuckerverteilung nach besonderen von der Reichs-
zuckerstelle aufgestellten Richtlinien in ihrem Bezirk zu regeln.
Ein Recht des einzelnen, genau in derselben Weise mit Zucker
versorgt zu werden wie ein anderer besteht nicht.
   Die Entziehung der Zuckerkarten wird vielfach als eine
Strafe angesehen, während sie tatsächlich nur einen Ausgleich
bei der Versorgung der Bevölkerung bedeutet. Wer schuldhaft
seiner Ablieferungspflicht von Eiern nicht nachkommt, indem
er sie selbst verzehrt, versorgt sich über das ihm zustehende Maß
mit Lebensmitteln. Da für die Lebensmittelversorgung der
Grundsatz einer gleichmäßigen Zuteilung an die Bevölkerung
gilt, hat dieses Verhalten eines schuldhaft säumigen Hühner-
halters zur notwendigen Folge, daß ihm entsprechend andere
Nahrungsmittel nicht zugeteilt werden. Die Entziehung der
Zuckerkarten bewirkt also, daß nicht ein Bürger sich entgegen
dem Gesetze in der Ernährung besser stellt als ein anderer und
gewissermaßen für sein gesetzwidriges Verhalten noch eine Prä-
mie für eine bessere Versorgung wie die übrigen Bürger erhält.
   Geflügelhalter, die Wert darauf legen, die volle Zucker-
ration zu beziehen, werden also gut tun, ihre Ablieferungs-
pflicht restlos zu erfüllen. Gerichtliche Klagen gegen die Be-
hörden auf Zuckerzuweisung machen unnötige Kosten und führen
nicht zum Ziel.

16. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Oktober 1918

Ukraine soll Zucker auch nach Deutschland liefern.

   – Ukrainischer Zucker wird in den nächsten
Monaten laufend in Deutschland und Österreich-
Ungarn eingeführt werden. Nach den zwischen den
Regierungen getroffenen Abmachungen soll bis
Ende Juni nächsten Jahres eine knappe Million
Zentner ukrainischen Zuckers an die Mittelmächte
zur Ablieferung kommen. Diese Menge ist als
das Mindestmaß der Leistung der Ukraine festge-
setzt worden. In Wirklichkeit dürfte weit mehr
ukrainischer Zucker seinen Weg nach Deutschland
und Österreich-Ungarn finden. Denn in den wirt-
schaftlichen Abmachungen ist die Ukraine außerdem
verpflichtet worden, den dritten Teil der die Höhe
von rund 7,25 Millionen Zentner übersteigenden
Jahreserzeugung an Zucker an die Mittelmächte
zu liefern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß
die Jahreserzeugung die Grenze von 7,25 Mil-
llionen Zentner weit hinter [sich lassen] wird. Die
Durchschnittserzeugung an Zucker während der
Kriegsjahre betrug in der Ukraine mehr als die
doppelte, vor und noch im Anfang des Krieges
mehr als die vierfache Menge.

24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Das niederländische Ausfuhrverbot wird, mit Ausnahme beim Gemüses, kaum Auswirkungen auf die deutschen Märkte haben, da insgesamt nur noch wenig gehandelt wird.

              Zum holländischen Ausfuhrverbot.
   Das allgemeine Ausfuhrverbot, das am Freitag seitens
der niederländischen Regierung erlassen wurde, dürfte nach
dem „Handelsblad“ keinen großen Einfluß auf die ausländi-
schen Handelsbeziehungen Hollands haben. Die Ausfuhr
Hollands ist schon seit längerer Zeit durch die Bestimmungen
des holländischen Ministeriums fortgesetzt geringer geworden.
In diesem Falle sind, abgesehen vom Gemüse, kondensierter
Milch und Marmelade, nur kleine Mengen Käse und Milch
ausgeführt worden, die durch die gerade beendeten wirtschaft-
lichen Abkommen noch nicht geliefert werden mußten. Im übrigen
wurden einige Lieferungen Frühkartoffeln gemacht. „Wenn
in dem soeben angenommenen Beschluß der Regierung, so sagt
der parlamentarische Mitarbeiter des „Handelsblads“, noch die
Verpflichtungen berücksichtigt waren, die uns besondere Ab-
machungen auferlegen, so wird in der Ausfuhr von konden-
sierter Milch und Zucker fortgefahren werden. Aber die Aus-
fuhr von Gemüse ist jetzt vollständig stillgelegt worden.“
   Für uns ist gerade das Ausfuhrverbot von Gemüse das
wichtigere. Das haben die letzten Markttage leider zur Genüge
gezeigt. Auch auf dem heutigen Markte sah es wieder recht
arm aus. Die Stadtverwaltung wird sich hier möglichst bald
um Ersatz umsehen müssen.

9. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1918

Nichts Besonderes: Aus einer Zuckerlieferung für Solingen wurden mehrere Zentner gestohlen.

   Solingen. Die bestohlenen Zuckersendungen.
Aus einem Waggon Zucker, der für die Stadt bestimmt ist, sind
während der Fahrt mehrere Zentner Zucker gestohlen worden.
Etwas Besonderes ist das nicht; die Zuckersendungen aus der
Ukraine werden unterwegs fast ohne Ausnahme erbrochen und
beraubt, trotz militärischer Bewachung. Uebrigens hat das
Kriegsernährungsamt weitere 500 Gramm für den Kopf der
Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe dieses
Zuckers ist Anfang September zu erwarten.

5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Anmerkungen zur Lebensmittelversorgung in Wald.

   Wald. Kein übereiltes Einkaufen von Ein-
machweißkohl. Das Nahrungsamt warnt davor, jetzt
größere Mengen von Weißkohl zu kaufen, da die Preise augen-
blicklich noch sehr hoch sind, die Stadt aber durch Anbauver-
träge in kurzer Zeit in der Lage sein wird, große Mengen von
Herbstweißkohl zu billigen Preisen zum Verkauf zu bringen. –
Der Verbrauchszucker für Monat August wird
jetzt ausgegeben. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen
750 Gramm. – Die Gutscheine für die zweite Rate
Einmachzucker werden von Mittwoch bis Samstag im
Huppertsschen Lokale ausgegeben. Ueber die näheren Bestim-
mungen der Ausgabe unterrichtet die Bekanntmachung in dieser
Ausgabe der Zeitung. – 100 Gramm Käse werden am
Dienstag für Heimarbeiter der Rüstungsindustrie ausge-
geben und zwar zum Preise von 66 Pf[enni]g.

18. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juli 1918

Zucker aus der Ukraine mildert Versorgungsmangel

                      Mehr Einmachzucker!
   Aus Berlin wird gemeldet:
   Durch den Erwerb von Zucker in der Ukraine, von dem
eine gewisse Menge in Deutschland eingetroffen ist, wird es
möglich, nicht nur die Süßigkeitenindustrie in dem zu Anfang
des Wirtschaftsjahres vorgesehenen Umfang weiter mit Zucker
zu beliefern, sondern auch die bisher ausgeteilte Einmachzucker-
menge von 600 000 Doppelzentnern auf die vorjährige Menge
von 900 000 Doppelzentner zu erhöhen und außerdem eine
Menge von 150 000 Doppelzentnern den Bundesregierungen
für besondere Zwecke (Ausgleich von Härten, Versorgung von
Krankenanstalten, gegebenenfalls auch zum Ersatz für die aus-
fallende Brotmenge) zuzuteilen. Die Reichszuckerstelle wird die
Bezugsscheine sofort nach Beendigung der Verteilungsarbeiten
herausgeben. Durch diese besondere Zuteilung erledigt sich
auch die vielfach aufgeworfene Frage, was mit dem Ukraine-
zucker wird. Bei dem Gesamtstande der Ernährung und
Zuckerwirtschaft ist es ausgeschlossen, diesen Zucker in den freien
Verkehr zu bringen, weil die öffentliche Zuckerwirtschaft ihn
nicht entbehren kann. Er ist, wie der inländische Zucker, der
Reichszuckerstelle für ihre Verteilungszwecke zur Verfügung ge-
stellt. Eine gewisse Schwierigkeit macht dabei die Aufbringung
der sehr hohen Kosten des Ukrainezuckers. Um nicht den allge-
meinen Verbrauch der Bevölkerung damit zu belasten, werden
von bestimmten Gruppen Zuckerempfänger, in erster Linie von
der Süßigkeitenindustrie, erhebliche Zuschläge erworben.

12. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1918

Bei der Ausgabe des zusätzlichen Zuckers gibt es Anlass zu Beschwerden

   Solingen. Die Ausgabe von Zucker als Ersatz
für die verminderte Brotration hat zu einer Reihe von Be-
schwerden Anlaß gegeben. Ein Teil der Händler hat bereits
1½ Pfund ausgegeben, andere dagegen erst ½ Pfund. Nach
einer Bekanntmachung von gestern gelangt von heute ab das
zweite halbe Pfund zur Ausgabe. Die Ausgabe des dritten
halben Pfundes erfolgt wieder erst nach vorhergegangener amt-
licher Bekanntmachung. Die Geschäftsleute, die bereits die ge-
samten 1½ Pfund ausgegeben haben, handeln gegen die er-
lassene Verfügung. Irgendwelche Benachteiligung der Ver-
braucher kann durch das ungleichmäßige Ausgeben des Zuckers
nicht eintreten, trotzdem wäre es gut, wenn alle Geschäftsleute
den Zucker gleichmäßig ausgeben würden.

21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Übersicht über die Preisentwicklungen diverser Lebensmittel in verschiedenen Städten.

Wie die Lebensmittelpreise in Remscheid, Solingen, Viersen, Wesel,
                      Trier und Sigmaringen gestiegen sind.
   Das K[öni]gl[ich] Pr[eußische] Sta[tistische] Landesamt hat soeben eine Zusammen-
stellung der im Mai 1918 in den über 10 000 Einwohner zählenden
preußischen Ortschaften geltenden Höchstpreise für eine Anzahl von
Lebensmitteln veröffentlicht. Vergleicht man diese Preise mit den
im Mai 1917 und Mai 1916 geltenden, dann kann man ersehen, wie
gewaltig die Lebensmittelpreise in die Höhe gegangen sind. Man
kann aber auch ferner daraus ersehen, wie noch immer, selbst in be-
nachbarten Städten, die Preise für die gleichen Lebensmittel oft recht
weit von einander abweichen. Nachstehend sind aus diesen Listen
einige Preise angegeben. Sie beziehen sich sämtlich auf den Klein-
handel und den Monat Mai. Weiterlesen

7. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1918

Graupen und Zucker als Ausgleich für eine kleinere Brotration ab Mitte Juni.

                   Wöchentlich dreieinhalb Pfund Brot.
   Die Königliche Regierung hat den Kommunalverbänden draht-
lich mitgeteilt, daß die allgemeine Brotration vom 16. Juni ab auf
dreieinhalb Pfund für die Woche festgesetzt worden ist,
und zwar für den ganzen Umfang des Regierungs-
bezirks Düsseldorf. Da im Bezirke seit vorigen Herbst vier
Pfund Brot für den Kopf und die Woche abgegeben wurden, tritt also
eine Kürzung um ein halbes Pfund ein. Die Vorsicht der beteiligten
Stellen hat es ermöglicht, daß wir den ganzen vergangenen Winter
hindurch bis jetzt vier Pfund Brot erhielten und nun, von Mitte
Juni ab, bloß auf ein halbes Pfund zu verzichten brauchen. Die bis-
herigen Brotzulagen für Schwerarbeiter usw. bleiben übrigens be-
stehen.

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4. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1918

Vielleicht auch im Landkreis Solingen das richtige Druckmittel?

           Ohne Eierablieferung kein Einmachzucker.
   Anderwärts ist mit Erfolg der Weg beschritten worden, die
für die Behörden und Sammler so außerordentlich schwierige
und lästige Eintreibung der Eier dadurch zu fördern, daß Ein-
machzucker nicht ohne vorhergegangene Erfüllung der Eier-
ablieferungspflicht ausgegeben werden darf. Dem Vernehmen
nach soll dasselbe Verfahren auch im hiesigen Kreis beabsichtigt
sein.

30. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Mai 1918

Bekanntgabe der Abfahrtstermine für die Solinger Kinderlandverschickung

   Solingen. Die Abfahrt der Ferienkinder nach
Marienwerder erfolgte am 7. Juni, 6.11 Uhr vormittags, mit
dem fahrplanmäßigen Zuge; nach Pommern und Mecklenburg am
10. Juni, nachmittags 2.12 Uhr, mit Extrazug von Solingen-Hbf.
ab. Die Ferienkinder müssen ihre sämtlichen Lebensmittelkarten,
Zuckerkarte, Brotkarte, Reichsfleischkarte usw., abgeben und es wird
ersucht, daß diese Abgabe schon von Montag ab stattfindet und zwar
möglichst durch Erwachsene.

25. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918

In Wald soll bald Einmachzucker ausgegeben werden

   Wald. Einmachzucker. Im kommenden Monat soll
die erste Rate Einmachzucker zur Ausgabe gelangen. Eine
entsprechende Bekanntmachung erscheint in den nächsten Tagen,
worauf die Hausfrauen schon jetzt aufmerksam gemacht werden.
Die Anmeldungen erfolgen durch Eintragung in Listen und
wird bei Eintragung eine Kontrollkarte ausgegeben. Diese
ist vorsichtig aufzubewahren, da nur gegen Vorzeigung der-
selben später die Bezugsscheine ausgegeben werden.

17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Die Bedingungen, die bei der bevorstehenden Verteilung von Einmachzucker im Landkreis Solingen zu beachten sind.

              Verteilung von Einmachzucker.
   Die baldige Beerenobsternte gibt jetzt schon Veranlassung, die
Grundsätze mitzuteilen, nach denen der dem Kommunalverbande zur
Verfügung stehende Einmachzucker verteilt werden soll. Nach den be-
stehenden Bestimmungen sollen nur Haushaltungen, nicht einzelne
Personen berücksichtigt und dabei der herkömmlichen häuslichen Obst-
verwertung besonders gedacht werden. Bei Vermeidung der Nicht-
berücksichtigung sind die Bedarfsanmeldungen für die ganze Einmach-
zeit bis zum 5. Juni schriftlich den Bürgermeisteramt einzureichen.
Dabei muß angegeben werden, welche Menge Einmachzucker im
vorigen Jahre verwendet worden und wie groß der Obstbaumbestand
ist. Die Mindestmenge, die ausgeben wird, beträgt 5 Pfund. Die
Abgabe erfolgt nur in runden 5 Pfund. Die Lieferung von je
1 Pfund Zucker zieht nach sich den Verzicht auf zwei Pfund Brotaufstrich
nach Karte, weil ja der Zucker hauptsächlich zur Herstellung von
Brotaufstrichen verwandt werden soll. Bei Entnahme von mehr als
15 Pfund bez[iehungs]w[eise] bei Familien von mehr als 5 Köpfen von mehr als
25 Pfund sind neben dem vorgedachten Verzicht auf Brotaufstrich
für jedes Pfund Zucker 2 Pfund Beerenobst oder 4 Pfund Stein-
bez[iehungs]w[eise] Kernobst oder auch 2 Pfund Marmelade, alles bei guter Be-
schaffenheit gegen Erzeugerpreise abzugeben. Bei Nichterfüllung der
Verpflichtung Zug um Zug sind 25 Pf[enni]g für das Pfund Zucker zu
hinterlegen, die bei Nichterfüllung bis zum 1. Oktober verfallen.
Die Höchstmenge Zucker, die abgegeben werden kann, muß sich nach
den Anmeldungen richten. Die Art der Ablieferung des Obstes und
der Entnahme des Zuckers wird örtlich und so einfach wie möglich
geregelt und demnächst bekanntgemacht werden. Natürlich müssen
bei den geringen Mengen an Zucker, die zur Verfügung stehen, die
Wünsche in angemessenen Grenzen gehalten und die Sorge tunlichst
dem Trocknen des Obstes und den bekannten Einmacharten ohne oder
mit wenig Zucker zugewandt werden. Um denjenigen Familien, die
nicht einmachen können, einen Ausgleich zu gewähren, wird ein Teil
des Einmachzuckers sowie das abzuliefernde Obst zur gewerbsmäßigen
Herstellung von Brotaufstrich verwandt und in dieser Weise den be-
treffenden Kreisen zugeführt werden.
      Opladen, den 14. Mai 1918.
                                                                  Der Landrat: Lucas.