27. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1918

Starker Anstieg der Gefangenen in preußischen Zuchthäusern. Der „Vorwärts“ vermutet die Verurteilungen wegen Landesverrat als Grund.

                 Soziale Uebersicht.
            Die Zuchthäuser füllen sich.
   In den preußischen Zuchthäusern befanden sich am 31. März
1917 14 582 Gefangene gegen 12 451 am Schluß des vorhergehenden
Rechnungsjahres. Insgesamt waren in den, dem Ministerium des
Innern unterstehenden Strafanstalten, wie aus der jetzt veröffent-
lichten Statistik ersichtlich ist, am 31. März 1917 24 642 Gefangene,
das sind um 2335 mehr als am 1. April 1916. Bis zum 1. April
1918 unterstand ein Teil der Strafanstalten dem Ministerium des
Innern, ein anderer Teil dem Justizministerium, seither ist das ge-
samte preußische Gefängniswesen dem Justizministerium unterstellt.
Da sämtliche Zuchthäuser dem Ministerium des Innern unterstanden
sind in dieser Gefängnisstatistik nur die auf die Zuchthausgefangenen
bezüglichen Zahlen voll vergleichsfähig.

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1. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. September 1917

Deutlicher Anstieg der Zuchthausstrafen wegen verurteilter Militärverbrechen und Militärvergehen

                                    Zuchthausstatistik.
   Infolge des Sinkens der Zahl der zu Freiheitsstrafen Verurteil-
ten auf 100.000 Personen der Strafmündigen, über 12 Jahre alten
Zivilbevölkerung, war in den letzten Jahrzehnten eine bedeutende Ab-
nahme des Zugangs an Gefangenen sowohl in den Zuchthäusern wie
in den Gefängnissen eingetreten, und auch das Rechnungsjahr 1914/15
hatte eine nicht unerhebliche Verminderung des Zugangs gebracht.
Die Abnahme war am stärksten bei den Verurteilungen zu Zuchthaus-
strafe gewesen. Im zweiten Kriegsjahre hat sich nun diese günstige
Entwicklung nicht fortgesetzt, die Zahl der verhängten Zuchthaus-
strafen vielmehr sich wesentlich erhöht. Es kamen im Rechnungsjahre
1915/16 durch Verurteilung 4944 männliche und 477 weibliche, zu-
sammen 5421 Zuchthausgefangene in Zugang gegen 4297 im Vor-
jahre 1914/1915, so daß sich eine Steigerung des Jahreszugangs um
1124 ergibt. Die höheren Zahlen des Berichtsjahres sind fast aus-
schließlich auf die Zunahme der militärischen Verbrechen und Ver-
gehen zurückzuführen. Denn nach Ausweis der Personalstatistik waren
von den in Zugang gekommenen männlichen Zuchthausgefangenen
277 (im Vorjahre nur 91) wegen Desertion und 1131 (im Vorjahre
181) – außerdem 13 weibliche – wegen anderer Militärverbrechen
und –vergehen verurteilt. Die Hauptmasse der Zuchthäusler stellen die
Rückfälligen. Aber ihr Anteil an der Gesamtzahl der Neueinliefe-
rungen von Zuchthausgefangenen, der schon seit langem in der Ab-
nahme begriffen ist, hat im Rechnungsjahre 1915/16 doch eine so be-
deutende Verminderung erfahren, wie noch in keinem Jahre vorher.
Dies erklärt sich dadurch, daß die in der Gesamtzugangsziffer des Be-
richtsjahres mitenthaltenen zahlreichen militärischen Verbrechen zu-
meist von bisher Unbescholtenen begangen worden sind. Es hatten
von den neu eingelieferten männlichen Zuchthausgefangenen 64,5 Pro-
zent schon vorher Freiheitsstrafen erlitten gegen 81,5, 86,0 und 88,1
in den drei Vorjahren bis 1912/13 zurück. Auch die Dauer der
Strafe, zu der die neueingelieferten Zuchthausgefangenen zuletzt ver-
urteilt worden sind, hat sich erhöht, bei den Männern sogar erheblich,
was im wesentlichen durch die längeren Strafen für die militärischen
Verbrechen bedingt ist. 51 (im Vorjahre 14) männliche und 8 weib-
liche in Zugang gekommene Gefangene sind zu lebenslänglicher, wei-
tere 369 (im Vorjahre nur 88) Männer und 8 Frauen zu über 10jäh-
riger Zuchthausstrafe verurteilt. Die jüngeren Altersklassen haben bei
den Männern einen größeren Anteil am Gesamtzugang von Zucht-
häuslern als im Vorjahre. Der innere Zusammenhang von Alkohol
und Verbrechen bedarf keiner weiteren Erwägung. Gibt man auch
zu, daß Trunksucht nicht in allen Fällen Mitursache einer verbreche-
rischen Tat gewesen ist, so zeigt doch ein Blick in die Statistik, daß
allein im Berichtsjahre unter den neu eingelieferten Zuchthaus-
gefangenen 611 (im Vorjahre 613) Gewohnheitstrinker sich befunden
und 919, darunter 911 (im Vorjahre 796) Männer, ihre Straftat in
der Trunkenheit begangen haben. – Die wegen politischer Vergehen
zu Zuchthausstrafe verurteilten Ausländer sind bei vorstehenden An-
gaben nicht berücksichtigt.

13. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Für einen Hundebraten ins Zuchthaus

  Solingen. Für einen Hund ins Zuchthaus!
Für einen Hundebraten wurde der Schleifer Karl Sch. von
hier von der Elberfelder Strafkammer in Zuchthaus geschickt,
und zwar auf die Dauer von 1 Jahre 6 Monaten. Der Ange-
klagte, dessen Strafregister einige Dutzend Vorstrafen aufweist,
lockte am 5. Dezember in Ohligs den kleinen Boxerhund des
Fabrikschlossers Wolferts an sich, nahm ihn mit und schlachtete,
briet und verzehrte ihn. Während Sch. sich bisher aufs Leugnen
verlegt hatte, bequemte er sich in der gestrigen Verhandlung
zum einem Geständnis, jedoch sei ihm der hohe Wert des Tieres
 – er wird auf 100 Mark angegeben – nicht bekannt gewesen.
Die Strafkammer fühlte sich mit Rücksicht auf die Vergangen-
heit des Angeklagten nicht veranlaßt, ihm die Wohltat mildern-
der Umstände zuzubilligen.

22. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. September 1915

Warnung vor Wahrsagerinnen, nachdem ein Dienstmädchen aus dem Kreis Solingen den Machenschaften einer Kartenlegerin zum Opfer gefallen ist.

Die Wahrsagerinnen, eine öffentliche
                                  Gefahr
   Grelle Schlaglichter auf das gemeingefährliche Treiben
der Wahrsagerinnen warf eine Verhandlung vor der Düssel-
dorfer Strafkammer. Die Verhandlung ergab folgenden Tat-
bestand, der geeignet sein wird, auch abergläubischen Frauen
über das wahre Wesen dieses verdammungswürdigen Ge-
werbes die Augen zu öffnen:
   Ein junges Dienstmädchen aus dem Kreise Solingen
wollte von einer wandernden Kartenlegerin erfahren haben,
der intime Verkehr mit ihrem Geliebten sei nicht ohne Folgen
geblieben. Die weise Frau habe sie dann an die frühere
Hebamme Ernst in Düsseldorf, Harkortstraße, verwiesen und
erklärt, für wenig Geld würde diese die „Schwangerschaft“ be-
seitigen. Diese forderte 50 Mark und führte nach Angaben
des Dienstmädchens den Eingriff aus. Um die 50 Mark be-
zahlen zu können, hatte das Mädchen einen Diebstahl aus-
geführt. Dadurch war die Angelegenheit zur Kenntnis der Be-
hörden gekommen. Die Sache beschäftigte am Dienstag die
Strafkammer in Düsseldorf. Wegen des Diebstahls und der
versuchten Abtreibung wurde das Mädchen zu 8 Monaten Ge-
fängnis verurteilt. Für die Hebamme lautete das Urteil auf
3 Jahre Zuchthaus.
   Schade, daß man die Wahrsagerin nicht erwischt hat. Sie
ist die wahre Urheberin des Unheils. Für sie wäre eine
exemplarische Strafe angebracht gewesen!