16. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1917

Trickdiebstahl in der Filiale der Konsumgenossenschaft Solidarität in Aufderhöhe?

         „Die Dummen werden nicht alle!“
   Unter dieser oder ähnlicher Ueberschrift ging in den letzten
Tagen durch die Lokalpresse des Kreises Solingen diese Notiz:

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2. März 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. März 1917 

Das bandenweise Umherziehen bestimmter Personen wird untersagt und bestraft.

Bekanntmachung.
     Auf Grund des Gesetzes über den Belage-
rungszustand vom 4. Juli 1851 untersage
ich hiermit das bandenweise Umherziehen von
Personen (Zigeuner, Bärenführer usw.) im Be-
fehlsreich des 8. Armeekorps.
  Wer der vorstehenden Bestimmung zuwi-
derhandelt, wird auf Grund des § 9b des Ge-
setzes über den Belagerungszustand vom 4. 6.
1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre be-
straft. Sind mildere Umstände vorhanden,
so kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500
erkannt werden.
   Coblenz, den 6. Februar 1917.
         Der Kommandierende General
                     von Ploetz,
                  General der Infanterie.
     Vorstehende Verordnung wird auf den Fe-
stungsbereich ausgedehnt. Die Verordnung
vom 21.11.14. tritt hiermit außer Kraft.
    Cöln, den 17. Februar 1917.
                   von Zastrow.
    Generalleutnant und Gouverneur.

11. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1916

“Zigeuner” in Solingen

   Solingen. Fahrendes Volk. Gestern nachmittag
zog eine Zigeunergesellschaft, die Affen und Bären mit sich
führte, durch unsere Stadt. Die liebe Jugend war natürlich
der unzertrennliche Begleiter der Gesellschaft. Die Wirkungen
des Krieges waren auch bei den Tieren bemerkbar, sie sahen
ziemlich abgemagert aus.

22. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Juli 1915

„Zigeuner“ in Solingen

Solingen. Der inhibierte Bärentanz. Gestern
mittag kam eine Zigeunerkarawane durch unsere Stadt ge-
zogen, die einen Bären und einige Affen mit sich führte. Da
öffentliche Schaustellungen, wie nun mal ein Bärentanz eine
ist, einer polizeilichen Genehmigung bedürfen, so hielten sich
die braunen Steppensöhne etwas abseits von der breiten Heer-
straße und gaben ihre Vorstellung in Straßen, in denen im
allgemeinen nicht der Hauptverkehr pulsiert. Doch mit des
Geschickes Mächten ist kein ew’ger Bund zu flechten, und der
Wachmann schreitet schnell. In der Kronenstraße wurde die
Gesellschaft von einem Polizeibeamten erwischt und an die
Stadtgrenze befördert. Meister Petz, der das Tanzbein schwang,
sah übrigens körperlich sehr heruntergekommen aus, was auch
wohl als eine Folge des Krieges anzusehen ist. Er machte
ganz den Eindruck, als ob er bei der Verteilung der Brotkarten
vergessen worden sei.

29. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Mai 1915

Auf einen diskriminierenden Unterton kann beim „fahrenden Volk“ auch die „Bergische Arbeiterstimme“ nicht ganz verzichten

Solingen. Fahrendes Volk. Gestern Mittag passierte
unsere Stadt eine Zigeunergesellschaft, die auch einen Tanz-
bären mit sich führte. Die Durchreisenden wurden natürlich
von einer großen Schar der lieben Jugend begleitet. Die
braunen Söhne der Steppe zogen in der Richtung Wald weiter.

13. Dezember 1914

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Dezember 1914

Eine offizielle Bekanntmachung aus Köln, die das Umherziehen von Zigeunern im Interesse der Sicherheit in den genannten Bürgermeistereien und Kreisen verbietet.

    Amtliche Bekanntmachungen.
           Bekanntmachung.
   Im Interesse der öffentlichen Sicherheit
verbiete ich das Umherziehen von
Zigeunern im Bereiche des Gebietes der
Festung Cöln und zwar im Stadt- und Land-
kreis Cöln, Landkreis Mülheim mit Aus-
nahme der Bürgermeisterei Overath, im
Kreise Solingen in den Bürgermeistereien
Opladen, Schlebusch, Küppersteg, Rheindorf,
Hitdorf, Monheim, Langenfeld, Neukirchen
und Leichlingen, im Kreise Neuß in dem öst-
lich der Erft gelegenen Teile sowie in den
Bürgermeistereien Neuß und Holzheim, im
Kreise Grevenbroich in dem östlich der Erft
gelegenen Teile und in der Bürgermeisterei
Gustorf, im Kreise Bergheim, im Kreise
Jülich östlich der Roer, im Kreise Euskirchen, im
Kreise Rheinbach, in den Bürgermeistereien
Ollheim, Cuchenheim und Münstereifel, im
Stadtkreise Bonn, im Landkreise Bonn, in
den Bürgermeistereien Oedehoven, Waldorf,
Hersel, Sechtem und Villich und im Sieg-
kreise, in den Bürgermeistereien Niederkassel,
Sieglar, Menden, Siegburg und Troisdorf.
     Cöln, den 21. November 1914.
               von Held
     General der Infanterie u. Gouverneur.

8. Dezember 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1914

Vor Wahrsagerinnen („Zigeunerweiber“) wird gewarnt, die vorgeben gegen Geld die Zukunft voraussagen zu können. Unter den Opfern befinden sich vor allem Frauen, die sich über die Treue ihrer im Krieg befindlichen Männer informieren wollen.

   Solingen. Geschäftliche Ausnutzung des
Aberglaubens. Von verschiedenen Seiten wird uns mit-
geteilt, daß in unserer Stadt und auch in den Nachbar-
gemeinden Zigeunerweiber (ob sie ,,echt‘‘ sind, wissen wir nicht)
einen ertragreichen Gimpelfang entriert haben. Aus den
Linien der Hand und aus Kaffeesatz wird denen, die nicht alle
werden, die ,,Zukunft‘‘ enthüllt und den Leuten ihr gutes,
meist schwer verdientes Geld abgenommen. Daß diese Kriegs-
zeit dem Geschäfte manchen Vorschub leistet, liegt ,,auf der
Hand‘‘. Leider ist der Aberglaube in unserer Gegend, be-
sonders unter der weiblichen Bevölkerung, noch viel
stärker, als man gemeinhin annehmen sollte. Weiterlesen