26. Mai 1915

26051915Kriegspostkarten

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Mai 1915

Bekanntmachung über die Zensur der Postkartenmotive und Kriegsbilderbogen

Bekanntmachung.
Es hat sich die Notwendigkeit herausgestellt,
die im Handel erscheinenden sogenannten Kriegs-
postkarten und Kriegsbilderbogen einer Zensur zu
unterwerfen, um den Vertrieb geschmack- und
würdeloser Erzeugnisse dieser Art zu verhindern.
Für den Bezirk des VIII. Armeekorps ergeht da-
her auf Grund des § 9b des Gesetzes über den
Belagerungszustand die nachstehende Verordnung: Weiterlesen

15. Oktober 1914

BAST_15_10_1914_A1

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Oktober 1914

Die Kinobetreiber werden verpflichtet ihre Werbung von der Polizeibehörde genehmigen zu lassen.

   Solingen. Für die Kinos ist eine Polizeiverord-
nung erlassen, deren wesentliche Bestimmungen lauten: Die
Veranstalter öffentlicher Lichtbildvorführungen sind ver-
pflichtet, die auf ihre Darbietungen bezüglichen Bekannt-
machungen, Plakate und Aufrufe, welche öffentlich ange-
schlagen, angeheftet oder ausgestellt werden sollen, mindestens
24 Stunden vor der beabsichtigten Veröffentlichung der Polizei-
behörde zur Genehmigung vorzulegen. Zuwiderhandlungen
gegen die Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe von
1 bis 30 Mark bestraft. Die Polizeiverordnung vom 7. No-
vember 1910 wird aufgehoben.