16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.

                            Anordnungen.
   Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
   Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
                                             1. Wohnhäuser.
   Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
   Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
   Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
   Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.

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18. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918

Ein Bericht von der Versammlung der Fortschrittspartei in Solingen.

                  Volksregierung und Völkerfriede.
   Die hiesigen Fortschrittler hatten auf gestern abend zu einer
öffentlichen Versammlung in das Hotel Monopol eingeladen, die
zahlreich besucht war und in der Herr Jansen vom „General-
anzeiger“ über das obige Thema sprach. Die Darlegungen des
Redners zeigten so recht, wie wandlungsfähig Grundsätze und
Stellung der Fortschrittler in der Politik sind. Auch Herr Jansen
selbst muß nach seinen Ausführungen und nach seinen eigenen
schriftstellerischen Leistungen mit zu den „Politiker“ gerechnet werden,

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30. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Mai 1918

Eine Frau wurde wegen versuchter Abtreibung angeklagt, aber freigesprochen.

  e. Wiesdorf. Versuchte Abtreibung. Die Ehefrau eines
Bäckermeisters auf der anderen Rheinseite hatte von hier aus ihrem
Ehemann im Felde verschiedenes von „Perioden-Störungen“ und
„ihrem Zustande“ geschrieben. In dem Briefe waren auch Mit-
teilungen über ein in Köln gekauftes Mittel gemacht worden. Die
Zensur nahm von dem Inhalt des Briefes Kenntnis und gegen die
Frau wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Abtreibung einge-
leitet. Vor der Strafkammer in Düsseldorf mußte sich die Frau bei
verschlossenen Türen verantworten. Nach dem Gutachten mehrerer
Aerzte kam das Gericht zur Freisprechung der Angeklagten.

4. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. November 1916

Der Reichstag in Berlin beschäftigte sich mal wieder intensiv mit der herrschenden Zensur in Deutschland.

   Das befohlene Schweigen.
   Aus dem Reichstag wird uns geschrieben:
   Zum soundsovielten Male hat der Reichstag sich in zwei-
tägigen langen Debatten mit der Zensur beschäftigt. In immer
bewegteren Darstellungen, in immer stürmischeren Forderungen
wurden die Zustände der Pressekontrolle und der Meinungs-
unterdrückung denen vor Augen geführt, die noch immer nicht
einsehen wollen, auf welchen falschen Bahnen sich die behörd-
liche Umdeutung der öffentlichen Meinung bewegt. Es ist kein
Zufall, daß auch diesmal alle Parteien ihre Redner aufmar-
schieren ließen, um, aus vielseitigen trüben Erfahrungen
schöpfend, gemeinsam das Unhaltbare des herrschenden Systems
zu kennzeichnen. War auch die Tonart verschieden, waren auch
die Motive abweichend, kein Mensch hatte Zufriedenheit oder
Billigung zu äußern. – Den Alldeutschen und Annexionisten
ging’s um die Freigabe der Erörterung von Kriegszielen –
die Antisemiten hatten ihre bekannten drolligen Sonder-
wünsche –, sonst aber türmte sich von Stunde zu Stunde das
Material, das die Anwendung falscher Mittel am falschen
Objekt aufzeigte.

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24. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1916

Nach Schmuggel von Nachrichten in Schokolade an deutsche Kriegsgefangene in Russland wird mit der Einstellung des Gefangenenpostverkehrs gedroht.

  Treibt keinen Briefschmuggel!
   Nach einer russischen Zeitung entdeckte vor einigen Tagen
ein Beamter der militärischen Zensur bei Untersuchung eines
aus dem Auslande eingetroffenen Postpakets, das für einen
Kriegsgefangenen bestimmt war, in einer Tafel Schokolade
einen beschriebenen Zettel, der bei Herstellung der Schokolade
in diese eingebacken worden war. Es wurde angenommen,
daß diese Methode, Briefe zu senden, in großem Umfange an-
gewendet werde. Der Oberkommandierende befahl daher,
sämtliche Kriegsgefangene darauf aufmerksam zu machen, daß
man Pakete überhaupt nicht mehr annehme, wenn derartige
Briefsendungen aus der Heimat nicht innerhalb eines Monats
unterlassen würden.

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19. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Januar 1916

Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Wilhelm Dittman (Wahlkreis Remscheid) vor dem deutschen Reichstag in Berlin über Zensur, Belagerungszustand und Militärdiktatur.

Dittmann über Zensur und Belagerungszustand!
   Das Symbol, unter dem wir jetzt in die Beratungen eintreten
müssen, ist der Maulkorb, ein Maulkorb, für den deutschen Reichstag.
Hier ist der Beweis! (Redner zeigt dem Hause einen Reichstags-
bericht des Volksblatt für Halle, aus dem die Zensur verschiedene
Stellen gestrichen hat.) So fuhrwerkt die Zensur mit den Reden
herum, die wir halten. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Soz[ialdemokraten]) Die
weißen Stellen, die Sie sehen, enthielten die Kritik, die Simon hier
am Donnerstag an der Reichsgetreidestelle geübt hat. Die Zensur in
Halle streicht einfach die Kritik aus dem Reichstagsbericht heraus.
(Erneute Rufe bei den Soz[ialdemokraten]: Hört, hört!) Das Volk soll nicht er-
fahren, was im Reichstag gesagt worden ist, das ist unerhört, das
ist eine Verletzung der Reichsverfassung (Lebhafte Zustimmung bei
den Soz.), die wahrheitsgemäße Reichstagsberichte ausdrücklich zum
Abdruck freigibt. Es geht um das Recht des Reichstags! (Glocke des
Präsidenten.) Es handelt sich nicht um den Mißgriff eines örtlichen
Zensors, nein, die Streichung in Halle ist auf telegraphische Anord-
nung von Berlin erfolgt. (Hört, hört! Bei den Soz[ialdemokraten]) Mein Ge-
währsmann in Halle, Redakteur Hennig, schreibt mir darüber
folgendes:

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1. November 1915

0_1_23_51_01_November_1915

Stadtarchiv Düsseldorf, “Tagebuch Willy Spatz” 1914-1919. 0-1-23-51.0000

Alle Scans zum Tagebucheintrag vom 1. November 1915

Willy Spatz (1861-1931) war Professor an der Kunstakademie Düsseldorf.

Montag, den 1. November (Allerseelen-Tag)

[Artikel „Der deutsche Tagesbericht.“ / Artikel „Türkische Tagesberichte.“ / Artikel „Der österreich-ungarische Tagesbericht.“ / Artikel „Der bulgarische Tagesbericht.“]

Unter den Leuten geht das Gerücht u. herrscht die Ansicht, daß man um Weihnachten mit den Friedensunterhandlungen irgendwo beginnen würde. Wo? weiß keiner. Hinsichtlich der Lage Serbiens lesen wir heute in den Zeitungen kurze Abhandlungen mit der Ueberschrift „Serbien kann sich nur noch einige Tage halten.“, bezüglich der Friedensaussichten finden wir: Die Zeitung Balkanska Poschta erklärt:“ In Sofiaer Gesandtschaftskreisen spricht man von einer englischen u. russischen Ministerkriese. Bezüglich dieser Frage können wir erklären, daß man in England u. Rußland einen Friedensschluß wünscht. Die gesamte englische Presse erklärt sich gegen die Politik der Regierung. Sie befürchtet das Vordringen der Deutschen nach Persien, Aegypten u. Indien u. fordert den Friedensschluß. Die Bewegung in Weiterlesen

9. Oktober 1915

09101915 vervielfältigung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1915

Anordnung der Abgabe von Belegexemplaren aller militärischen und politischen Schriften an die Zensurbehörde des Kreises

Anordnung.
Ich bestimme hiermit, dass alle Druckereien und sonstigen
Vervielfältigungsanstalten von jeder bei ihnen erscheinenden
militärischen und politischen Schrift, unabhängig davon, ob
sie der Vorprüfung unterlegen hat oder nicht, 6 Belegab-
drucke der für den Erscheinungsort zuständigen Zensur-
behörde – das ist für den Kreis Schleiden dem Landrat –
einzureichen haben, unter gleichzeitiger Angabe der Höhe
der Auflage. Das Recht der Verbreitung der Schriften wird,
abgesehen von einer etwa im Staatsinteresse erforderlichen
Beschlagnahme pp. von der unentgeltlichen Abgabe dieser
Pflichtexemplare abhängig gemacht.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden
werden gemäss  9b des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Coblenz, den 17. September 1915
Der Kommandierende General des 8. Armeekorps.
von Ploetz, General der Infanterie

3. September 1915

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Stadtarchiv Düsseldorf, Pressezensur im Ersten Weltkrieg, 0-1-23-700.0000

Richtlinien des VII. Armeekorps für die Bevölkerung zum Briefverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland

VII. Armeekorps.           Münster, den 3. September 1915
Stellvertr. Generalkommando.
Abt. II d Nr. 6095.

Nr. 225.
Von Seiten des stellvertretenden Generalkommandos VII. Armeekorps geht uns folgendes zu:
Einschränkung des Briefverkehrs nach dem nichtfeindlichen Auslande.
Zur raschen und geordneten Erledigung des Briefverkehrs nach dem nichtfeindlichen Auslande ist es erforderlich, daß der Brieftext der offen auszuliefernden Privatbriefe nach dem nichtfeindlichen Auslande, mit Ausnahme der besetzten Teile Belgiens und Russisch-Polens, gleichviel ob die Briefe in deutscher oder in einer für den Briefverkehr nach dem Auslande gestatteten fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bogenseiten gewöhnlichen Briefformats (Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten befinden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweglaufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungenentsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preisverzeichnissen und dergleichen geschäftlichen Anlagen erfolgen. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwendet werden, die aus einer einfachen Papier- oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seidenpapier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit mehrwöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintreffen.
An sämtliche Zeitungen usw. mit der Bitte um kostenfreie Aufnahme

18. August 1915

18081915 ´verbot bilder von brücken

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1915

Verbot der Erstellung von Fotos, Zeichnungen oder ähnlichem von Brücken, militärischen Anlagen etc.

Bekanntmachung.
Ich verbiete für den Befehlsbereich des 8. Armeekorps das
Photographieren, Zeichnen, Malen oder sonstige Abbilden der
Brücken, der Befestigungs- und Eisenbahnanlagen, der Luftschiff-
hallen, Luftschiffe und Flugzeuge, der Geschütze und anderer
Gegenstände von militärischer Bedeutung.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9 Ziffer b
des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851,
falls die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen,
mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Coblenz, den 5. August 1915.
Der kommandierende General des 8. Armeekorps.
gez. von Ploetz, General der Infanterie.

11. August 1915

11081915 proletarier Flugblatt

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. August  1915

Verbot des Flugblattes “Proletarier aller Länder, vereinigt Euch”

Bekanntmachung.
Die Verbreitung
1. des Flugblattes mit der Unterschrift “Proletarier
aller Länder, vereinigt Euch!”, das den Ver-
merk trägt: Schweizerische Sozietätsdruckerei,
2. der von einer internationalen pädagogischen
Zentralstelle herausgegebenen “Kurnig-Kor-
respondenz”, die von der Buchdruckerei Jean
Frey in Zürich vertrieben wird,
wird hiermit für den Bereich des VIII. Armeekorps
verboten.Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung
werden gemäss § 9b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahre
bestraft.
Coblenz, den 16. Juli 1915
Der Kommandierende General des VIII. Armeekorps.
gez. von Ploetz, General der Infanterie

5. Juli 1915

5.7.15 Kriegsbreife

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 5.7.1915

Inhalt von Briefen, die an deutsche Kriegsgefangene in Frankreich gehen

Lokales
Vorsicht in Briefen an Kriegsgefangene.
In dem Briefe eines in Frankreich ge-
fangen gehaltenen deutschen Soldaten an seine
Familienangehörigen in Deutschland fand sich
die Bitte, nichts über den Krieg zu schreiben,
von dem französichen Zensor dahin ab-
geändert, daß recht viel über den Krieg ge-
schrieben werden solle. Die Mitteilung, daß
der Antwortbrief nicht geschlossen gesandt wer-
den dürfe, war wiederum von dem franzö-
sischen Zensor dahin berichtigt, daß der
Brief geschlossen werden dürfe.
Die Eingriffe des französichen Zensors lassen
keinen Zweifel darüber bestehen, daß die fran-
zösische Heeresleitung aus ausführlichen und
vertraulichen Briefen an die deutsche Kriegs-
gefangenen Nachrichtenmaterial zu er-
langen hofft.
Ist auch nicht zu befürchten, daß den Fran-
zosen auf diese Weise Aufschlüsse über mili-
tärische Operationen zuteil werden können, so
ist doch zu bedenken, daß schon Mitteilungen
über den Aufenthaltsort von anderen im Felde
stehenden Familienangehörigen dem Feinde
wertvolle Fingerzeige geben können und daß
mit persönlichen Sorgen und Klagen durch Ver-
allgemeinerung Mißbrauch getrieben werden
kann. Den skrupellosen Gepflogenheiten der
französichen Heeresleitung gegenüber empfiehlt
sich gerade in dieser Beziehung größte Vor-
sicht .
Es ist deshalb dringend geboten, in den Mit-
teilungen an Kriegsgefangene über das
durchaus Notwendige nicht hinaus[zu]-
gehen.
  

3. Juli 1915

03071915Buchzensur

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1915

Verbot des Buches “La Belgique neutre et loyale”

Bekanntmachung.
Das Buch „La Belgique neutre et loyale“, ver-

fasst von Emile Waxweiler, erschienen in der
Buchhandlung Payot und Cie. in Paris und Lau-
sanne, ist in grösserer Anzahl aus dem Auslande
nach Deutschland eingebracht worden. Das Buch
stimmt inhaltlich überein mit der bei Orell Füssli
in Zürich erschienen deutschen Schrift von Wax-
weiler: „Hat Belgien sein Schicksal verschuldet?“
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26. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1915

Unzensiert schildert ein Walder Kriegsgefangener die Verhältnisse in einem französischen Lager.

Der Zensur entschlüpft
ist ein aus einem französischen Gefangenenlager nach Wald
gerichteter Brief eines Walder Genossen. Der Gefangene schreibt
an seine Frau:
                                     Liebe Frau!
   Wenn ich Dir schreibe, hier sei es gut, so darfst Du das
nicht glauben. Wir müssen 11 Stunden arbeiten und machen
nie genug. Wir haben jetzt schon drei Wochen jeden Abend
Bohnen und Kartoffeln durcheinandergekocht bekommen, je-
doch ohne Fleisch. Am Sonntag gab’s 10 gekochte Pflaumen
und ein Stückchen Fleisch, das war unser Mittagessen. Nun
kannst Du Dir vorstellen, wie wir hungern müssen. Schreibe
mir immer, wie es steht, sonst verzweifelt man hier. Die
französischen Zivilisten sind die größten Lumpen; wenn kein
Militär hier wäre, dann würde noch etwas passieren. Es
gibt keiner mehr etwas um sein Leben.
   Wer hier krank wird, wie ich jetzt bin, der ist übel dran.
Dann bekommt man kein Fleisch und nur die Hälfte Brot.
Das Essen wird überhaupt immer schlechter. Für schwere
Arbeit (Bahnbau) erhalten wir seit Wochen kein Geld.
   In einem anderen Briefe, der durch die Zensur ging,
schreibt derselbe:
   . . . . Wenn man gar kein Fleisch bekommt, wird man
doch nach und nach elend . . .

29. Mai 1915

29051915Buchzensur

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Mai 1915

Bekanntmachung des Zensurverbotes für das Buch “Kindersegen und Arbeiterklasse”

Bekanntmachung.

    Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird die Be-
schlagnahme der im Bezirke des VIII. Armeekorps
befindlichen Stücke des in Jena von Wilhelm
Leissner, Jena-Ost Saale Z. 44 herausgegebenen
Buches „Kindersegen und Arbeiterklasse“ (Druck
von Hermann Brendel, Jena) hiermit angeordnet
und die Weiterverbreitung der Schrift verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis
zu einem Jahre bestraft.
Coblenz, den 10. Mai 1915.
Stellvertr[etendes] Generalkommando des VIII. Armeekorps.
Der Kommandierende General.
gez[eichnet] von Ploetz, General d[er] Inf[anterie]