16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.

                            Anordnungen.
   Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
   Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
                                             1. Wohnhäuser.
   Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
   Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
   Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
   Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.

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31. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1918

Die Bergische Arbeiterstimme erhöht erneut ihren Bezugspreis

   An unsere Leser!
   Die immer größer gewordenen Betriebskosten nötigen uns,
in Uebereinstimmung mit sämtlichen Verlegern des Bergischen
Landes vom 1. August ab abermals eine Erhöhung des
Bezugspreises eintreten zu lassen. Wir hoffen, daß diese
durch den Druck der Verhältnisse unabwendbare Maßnahme
von unsern Lesern verständnisvoll gewürdigt wird.
   Die „Bergische Arbeiterstimme“ kostet ab
1. August 1,30 Mark pro Monat frei Haus. Postabonne-
ment kostet 3,90 Mark vierteljährlich, Einzelnummern 10 Pf[enni]g.

19. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1918

Keine eigene Berichterstattung der lokalen Presse Solingens mehr über Veranstaltungen wie die der Vaterlandspartei von gestern abend

   Solingen. Wenig beachtenswert. Die bürgerliche
Presse hat unter sich ein Uebereinkommen getroffen, über Ver-
anstaltungen, wie die der Vaterlandspartei von gestern abend,
in der Landtagsabgeordneter Bacmeister eine seiner be-
kannten Reden hielt, nicht mehr zu berichten, wenn nicht die
Veranstalter einen Bericht einsenden. Wir haben uns insoweit
diesem Boykott angeschlossen, als wir unser Papier für zu
schade halten, es mit Bacmeisterschen „Friedensprophe-
zeiungen“ zu füllen. Gegen diese Methode der Bericht-
erstattung wollen wir nur einwenden, daß wir eine eigene
Meinung haben, und deshalb verzichten wir auf die Zustellung
eines Berichts der Vaterlandspartei.

30. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1917

Auch die „Bergische Arbeiterstimme“ muss – wie alle deutschen Zeitungen – ihren Bezugspreis aufgrund der Kriegsverhältnisse deutlich erhöhen.

                               [A]n unsere Leser!
   Die gesamte deutsche Presse tritt heute mit erheblichen Er-
höhungen ihrer Bezugspreise vor ihre Leser, und auch wir
können leider keine Ausnahme machen.
   Der Bezugspreis der „Bergischen Arbeiterstimme“ beträgt
vom 1. Dezember ab monatlich 1,10 Mark, für bedürftige
Kriegerfamilien 90 Pf[enni]g.
   Die erwarteten Preiserhöhungen sind leider so unerwartet
hoch ausgefallen, daß keine Zeitung im Stande ist, mit nur 10 Pf[enni]g
Aufschlag auszukommen. 20 bis 30 Pf[enni]g Aufschlag ist aller-
wärts die Regel. Die Preissteigerung beim Druckpapier be-
trägt nämlich 50 Prozent, und dazu kommen noch tarifliche Er-
höhungen der Buchdruckerlöhne, die für verheiratete Gehilfen
wöchentlich 8,50 Mark, für unverheiratete wöchentlich 7,– Mark
betragen. Es versteht sich von selbst, daß wir auch das übrige
Personal unsern Verhältnissen entsprechend aufbessern mußten.
Auch unsern Zeitungsboten, die gerade im Kriege einen sehr be-
schwerlichen Dienst haben, wurde eine Erhöhung von 5 Pf[enni]g
pro Abonnement und Monat zugebilligt, wobei wir nicht un-
[es fehlt eine Druckzeile]
trotz dieser Erhöhung noch wesentlich niedrigere Botenlöhne
üblich sind, auch nicht die vollen Versicherungsbeiträge für die
Boten gezahlt werden, wie es bei uns seit Jahr und Tag ge-
schieht.
   Wir führen diese Tatsachen nur deshalb besonders an,
damit unsere Leser den etwas höheren Bezugspreis des Ar-
beiterblattes erklärlich finden und den geringfügigen Preis-
unterschied nicht etwa zu Anlaß nehmen, die langjährigen
Beziehungen zum Arbeiterblatt um weniger Pfennige willen zu
lösen.
   Verständnis für unsere Lage und gemeinsames Arbeiten
an der Erhaltung und Kräftigung unseres nach dem Kriege
doppelt notwendigen Unternehmens sind die Erfordernisse, mit
denen wir aller Schwierigkeiten Herr zu werden hoffen.
   Verlag und Expedition der „Bergischen Arbeiterstimme.“

10. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. November 1917

Dramatische Preiserhöhungen von Zeitungspapier im Laufe des Krieges – die sozialdemokratische Presse leidet am meisten darunter

Erhöhung der Zeitungspreise.
   Unser heutiges politisches, wirtschaftliches und gesellschaft-
liches Leben wäre ohne eine Tagespresse undenkbar. Die täg-
liche Zeitung gehört zum unentbehrlichen Lebensbedarf jedes
Kulturmenschen.
   Es dürfen daher die Preistreibereien auf dem
Zeitungsdruckpapiermarkt, die nunmehr in ein
unser ganzes Zeitungswesen auf das schwerste gefährdendes
Stadium geraten sind, das Interesse weiterer Volkskreise be-
anspruchen.

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23. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Oktober 1917

Schwierigkeiten in der Papierversorgung

Druckpapier für Zeitungen und Bücher.
   Der Kohlenkommissar hat vor einiger Zeit verfügt, daß Kohlen,
die an die Papierfabriken geliefert werden, in erster Linie zur Her-
stellung von Druckpapier verwendet werden. Es wird
damit bezweckt, den Bedarf der Tageszeitungen an Druckpapier
künftig sicherzustellen und dadurch Zuständen vorzubeugen, die sich in
den letzten Monaten im Zeitungsgewerbe drückend fühlbar machten.
   Auf Grund dieser Verfügung in nun vielfach die Befürchtung
ausgesprochen worden, daß die Papierfabriken nunmehr die Her-
stellung von Papier für Bücher und Zeitschriften wesentlich ein-
schränken oder einstellen müssen. Wie wir erfahren, ist dies weder
der Sinn der erlassenen Verfügung, noch liegt es in der Absicht des
Kohlenkommissars. Die Herstellung des Zeitungsdruckpapiers soll
keineswegs auf Kosten der Zeitschriften und Bücher erfolgen. In den
Papierfabriken werden vielmehr auch noch genügend andere Sorten
Papier hergestellt und auf diese bezieht sich der Erlaß des Kohlen-
kommissars. Eine Schädigung der Zeitschriften und Bücherindustrie
ist also keineswegs beabsichtigt.

26. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1917

Erneute Rationierung des Papierverbrauches für Bücher und Zeitschriften

           Weitere Papiereinschränkung.
   Durch eine Bekanntmachung des Reichkanzlers wird der Papier-
verbrauch für Bücher und Zeitschriften für das letzte Vierteljahr
1917 in noch größerem Maße als bisher eingeschränkt. Die Ein-
schränkung, die bisher 25 v[on] H[undert] des entsprechenden Verbrauches im
Jahre 1916 ausmacht, wird nunmehr auf 45 v[on] H[undert] festgesetzt. Es ist
also hiernach ein Rückgang in der Bücherversorgung des Heeres und
der Heimat zu erwarten. Bemerkbar hat sich dieser bereits jetzt ge-
macht, da z.B. eine große Zahl volkstümlicher Büchereien nur noch
unvollständig oder gar nicht geliefert werden kann. Ebenso macht
sich der Schulbüchermangel empfindlich bemerkbar. Das
schlimmste aber ist, dass: das jetzt verbleibende Bezugsrecht durchaus
noch nicht die tatsächliche Lieferung des Papiers bedeutet.
Die Druckpapiererzeugung nimmt immer mehr ab und dürfte auch
durch die sonst noch bevorstehenden Maßnahmen keineswegs gefördert
werden. Ebenso lässt die jetzt angeordnete Bestandsaufnahme für alle
sonstigen, bisher von jeder Einschränkung befreiten Papierarten
eine Besserung der Verhältnisse auf dem Papiermarkte nicht
erhoffen. (Namentlich die Berliner Blätter leiden ungeheuer unter
dem Papiermangel. Bei der „Vossischen Zeitung“ und dem „Ber-
liner Lokalanzeiger“ musste in der Sonntagsnummer fast der ge-
samte Anzeigenteil herausbleiben.)

16. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1917

Fast eine Glosse: Den Zeitungsmachern fehlt kriegsbedingt die „Druckerschwärze“

                    Etwas von der Farbe.
   Nicht von der Farbe, die jeder bekennen soll, wollen wir hier
reden, sondern von der Farbe, deren Herstellen wir heute nur wenig
Anerkennung zollen können, – von der Farbe nämlich, die die ge-
schmeidigen Walzen unserer Zeitungsdruckmaschine zerreiben und
auf die Druckplatten der Zeitung übertragen. Von diesen Platten
überträgt sich die Farbe auf das Papier. Sie zaubert auf das weiße
Zeitungspapier den schwarzen Druck. Ehedem war diese Farbe
schwarz, glänzend schwarz. In diesen schönen Zeiten sprach der
Zeitungsmann von der Druckerschwärze, heute graut dem
Drucker vor dieser „Schwärze“. Und wie manche Beschwerden aus
den Kreisen unserer Leser beweisen, nicht nur dem Drucker, sondern
auch dem Abonnenten, wie der Kunde eines Zeitungsverlages
allen Verdeutschungsbestrebungen zum Trotze noch immer heißt.

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14. Juli 1917

 

Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1917-1933, A 493, S. 1-2

Das stellvertretende Generalkommando in Koblenz bittet die Kommunen zu überprüfen, ob deutschfeindliche ausländische Zeitungen an ausländische Arbeiter verkauft werden.

Bürgermeister Klev erstattet Fehlanzeige.

29. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juni 1917

Solingens Lokalzeitungen erhöhen die Anzeigenpreise

                An unsere Interessenten!
   Mit Rücksicht auf die weitere erhebliche Steigerung der
Herstellungskosten sehen sich die unterzeichneten Zeitungen ge-
nötigt, die Anzeigenpreise zu erhöhen. Es wird
vom 1. Juli ab die Anzeigenzeile mit 20 Pf[enni]g, die Re-
klamezeile mit 60 Pf[enni]g berechnet. Für auswärtige An-
zeigen werden 25 Pf[enni]g erhoben.
         Bergische Arbeiterstimme.
         Solinger Tageblatt.
         Solinger Zeitung.
         General-Anzeiger für Solingen und Umgegend.

   Bei der Fortdauer und weiteren Verschärfung der bekann-
ten schwierigen Lage des deutschen Zeitungsgewerbes sind wir
sicher, daß dieser notgedrungene Schritt bei unseren Auftrag-
gebern vollem Verständnis begegnen wird.
                                                          Bergische Arbeiterstimme.

5. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1917

Drastische Rationierung von Zeitungspapier

          Die Rationierung der geistigen
                        Nahrung.
   Alles wird in diesem Kriege knapp. Oft werden gerade Dinge,
mit denen in Friedenszeiten Verschwendung getrieben worden ist,
zu wahren Kostbarkeiten. Von den Nahrungsmitteln brauchen wir
in diesem Zusammenhange nicht zu reden. Jeder wird sich ihres
Mangels beim ersten und zweiten Frühstück, beim Mittagessen und
beim Abendbrot (oder genauer: bei der Abendsuppe) bewußt.
Aber es tritt auch Mangel an Dingen ein, die uns fast ebenso nötig
sind wie die Nahrungsmittel. Kleider und Schuhe und Wäsche sind
rationiert. Metall-Beschlagnahmen haben wir bereits seit langem.
   Jetzt wird von den Behörden auch einem Stoffe Aufmerksamkeit
zugewandt, der für Kulturstand eines Volkes von höchster Be-
deutung ist: dem Papier. Und unter dem Papier erfreut sich
dieser Aufmerksamkeit am stärksten das Zeitungspapier.

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20. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Mai 1917 

Diebstahl von Zeitungen wird bestraft.

     –  Aneignen von Zeitungen wird als
Diebstahl bestraft. Das Kammergericht in
Berlin verurteilte einen gewissen Sch., der
sich eine in einem Türschlitz steckende Zei-
tung unberechtigter Weise genommen hatte,
wegen Diebstahl zu einer Woche Gefängnis.
Die gegen das Urteil eingelegte Berufung
wurde verworfen, da der Einwand, die Zei-
tung sei als Gegenstand des hauswirtschaft-
lichen Verbrauches anzusehen und es könne
daher nach dem Reichstrafgesetzbuch nur
auf eine Geld- oder Haftstrafe erkannt wer-
den, nicht richtig sei, es liege vielmehr Dieb-
stahl vor.

20. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Mai 1917 

Es ist untersagt kostenlose Zeitungen abzugeben.

      –  Zeitungs-Freiexemplare verboten.
Wie die Kriegswirtschaftsstelle für das Deut-
sche Zeitungsgewerbe mitteilt, ist in der letz-
ten Zeit wiederholt festgestellt worden, daß
gegen den § 8 der Bekanntmachung über
Druckpapier vom 20. Juni 1916, der die
kostenlose Abgabe von Frei- und Werbeexem-
plaren verbietet, verstoßen wird. Die
Kriegswirtschaftsstelle bringt diese Bestim-
mung nochmals in Erinnerung und macht
gleichzeitig darauf aufmerksam, daß jeder
Verstoß gegen die Vorschriften strafrechtlich
verfolgt werden muß.

28. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Dezember 1916

Zeitungen erhalten ab dem nächsten Jahr noch weniger Papier

   Solingen. Weitere Herabsetzung des Zei-
tungspapierverbrauchs. Der Reichskanzler hat eine
Verordnung erlassen, durch die die Einschränkung des Papier-
verbrauchs der Zeitungen, die sich bisher auf durchschnittlich
10 Prozent gegenüber dem Normalverbrauch belief, auf durch-
schnittlich 15 Prozent vom 1. Januar ab erweitert wird.

25. November 1916

1916-11-25-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 25. November 1916

Der Dienst in der deutschen Presse soll als Kriegsdienst erklärt werden.

Hilden, 25. Nov. Die Presse im Dienste
des Vaterlandes. Bei der gestrigen Beratung des
zivilen Dienstpflichtgesetzes im Haushaltsausschuß des
Reichstages wurde erklärt, der Dienst in der deutschen
Presse müsse als Kriegsdienst erklärt werden. Ohne
die Presse könne das Gesetz überhaupt nicht durchgeführt
werden, und die Lahmlegung von Zeitungen würde einen
großen moralischen Schaden bedeuten. (Die Lahm-
legung der Presse bedeutet auch eine große nationale Ge-
fahr. Red.) Der Staatssekretär des Innern erklärte,
was im besonderen die Presse anlange, so wisse die Regie-
rung ganz genau, daß die Aufrechterhaltung auch der
mittleren und kleinen Presse während der ganzen
Dauer dieses Krieges eine dringende vaterlän-
dische Notwendigkeit sei. Die Regierung hätte
schon früher besondere Maßnahmen getroffen, um
angesichts vorliegender technischer Schwierigkeiten das
Weitererscheinen auch der mittleren und kleinen Zeitungen
zu gewährleisten.