11. Juni 1916

19160611_Zahlungsfristen_337

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Juni 1916

Aufschub für Zahlungen kann beantragt werden.

      –    Zahlungsfristen für heimkehrende
Kriegsteilnehmer. Eine Bekanntmachung des
Bundesrats schützt die heimkehrenden Kriegs-
teilnehmer vor einem für ihr wirtschaftliches
Fortkommen bedenklichen Zugriffe ihrer
Gläubiger. Auf Antrag des Kriegsteilneh-
mers kann Zahlungsfrist bis zu sechs Mo-
naten bewilligt werden – auch für nach
dem 31. Juli 1914, aber vor oder während
der Teilnahme des Schuldners am Kriege
entstandene Forderungen. Auf diese For-
derungen findet auch die Verordnung über
die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung
einer Geldforderung Anwendung. Die
Zwangsvollstreckung kann auf sechs Monate
eingestellt werden; die Einstellung kann
mehrfach erfolgen und ist auch zulässig, wenn
eine Zahlungsfrist bereits bestimmt ist. Vor-
aussetzung für die Zahlungsfrist sowohl wie
für die Einstellung der Zwangsvollstreckung
ist, daß die wirtschaftliche Lage des Schuld-
ners durch die Teilnahme am Kriege so
wesentlich verschlechtert ist, daß sein Fort-
kommen gefährdet erscheint. Auch für Hypo-
theken wurden die Stundungsmöglichkeiten
erweitert.

22. August 1914

22AugGocherBürgerschaft

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 22.8.1914, Lokalteil

Aufruf der Handelskammer für den Regierungsbezirk Düsseldorf, dass Erwerbsleben unter allen Umständen aufrecht zu erhalten, damit keine allzu große Not entsteht.

An die Gocher Bürgerschaft. Der Innungsausschuss Goch schreibt uns: Infolge des Krieges wird gerade das Handwerk durch die Zahlungsstockungen stärker als jedes andere Gewerbe betroffen. Allgemein ist im Publikum die Ansicht verbreitet, während des Krieges brauche niemand seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Diese Ansicht ist irrig. Die Gerichte arbeiten wie in Friedenszeiten, also auch zur Regelung der Schuldverhältnisse. Es sei darum hier auf die schweren wirtschaftlichen Schäden hingewiesen, die eine Verweigerung der Zahlung nach sich ziehen würden. Die Handwerker kommen bei der herrschenden Kreditwirtschaft und einem solchen Verhalten der Kundschaft selbst in die Lage, nicht mehr zahlen zu können. Die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Handwerker steht auf dem Spiele. Wir richten deshalb an der Kundschaft und alle Auftraggeber den dringenden Aufruf, für Leistungen und Lieferungen ohne Säumnis und ohne Kürzung Zahlung zu leisten.