22. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. September 1918

Sparkassenwerbung für die bargeldlose Zahlung.

Zahle Steuern, Schulgeld, Versicherungsbei-
träge, Zinsen, Gas-, Wasser-, u. elektr.-
Strom-Rechnungen durch die
Städt. Sparkasse Siegburg,    bargeldlos.

23. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. August 1918

Die Bürger sollen auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umsteigen.

     Zahle bargeldlos durch Ueberweisung oder Scheck!
   Mit dem gewaltigen Aufschwung, den Deutschland in den
Friedensjahren genommen hat, hat die Entwicklung der Zah-
lungsmethoden nicht gleichen Schritt gehalten. Die Barzahlung
muß in noch viel weiterem Umfange durch Ueberweisung oder
den Scheck ersetzt werden, nicht nur im allgemeinen Interesse,
sondern auch im Interesse jedes einzelnen.

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18. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1918

In Solingen soll der bargeldlose Zahlungsverkehr gefördert werden.

   Solingen. Bargeldloser Zahlungsverkehr. Auf
Anregung der Reichsbank und durch Vermittelung unserer Stadt-
verwaltung ist dieser Tage ein Ortsausschuß Solingen zur
Förderung des bargeldlosen Verkehrs ins Leben ge-
rufen worden, der die Aufgabe hat, für eine weitere Verbreitung des
Scheck- und Ueberweisungsverkehrs zu wirken. Neben der Post und
den Banken haben bei uns vor allem die hierfür getroffenen Ein-
richtungen der städtischen Kassen den bargeldlosen Zahlungs-
verkehr wesentlich gefördert. Bei der großen Wichtigkeit desselben
für unsere gesamte Volkswirtschaft und angesichts der Vorteile, die
er sowohl der Gesamtheit wie jedem einzelnen der Beteiligten
bringt, wird auf verständnisvolles Entgegenkommen seitens aller
Volkskreise gerechnet, so daß allmählich möglichst jeder Groß- und
Kleinkaufmann, Fabrikant und Handwerker, Arzt und Apotheker,
Rechtsanwalt, Bauunternehmer, Hausbesitzer, Landwirt, Beamte und
Angestellte, Rentner usw. ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse,
oder ein Postscheckkonto, diejenigen mit ausgedehnterem Zahlungs-
verkehr beides besitzen. Jeder muß aber dann auch bei allen Zah-
lungen, die er zu leisten hat (abgesehen von denen im Kleinverkehr
und von Löhnungen), davon Gebrauch machen und darauf achten,
daß auch ihm alle Zahlungen, die er zu empfangen hat, über sein
Konto zugehen.

16. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Januar 1918

Einführung eines Zweieinhalb-Pfennig-Stückes nach dem Kriege

– (Das Zweieinhalb-Pfennig-Stück.)
Durch die Einführung von Postwertzeichen im Werte
von 7 ½ Pfennig ist es notwendig geworden, auch
eine Münze zu schaffen, die den Erwerb eines einzel-
nen solchen Postwertzeichens ermöglicht. Es wurde
daher die Einführung einer neuen Münze im Werte
von 2 ½ Pfennig beschlossen. Von der Durchführung
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9. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Januar 1918

Einzug der Nickelmünzen aus dem Barverkehr

– (Ade Nickelmünzen!) Alle öffentlichen Kassen
haben nunmehr Auftrag erhalten, die 10- und 5-Pf[enni]g
Stück aus Nickel nicht wieder auszugeben, sondern
sie der nächsten Reichsbankstelle abzuliefern. Die
Münzen werden in den nächsten Monaten aus dem
Verkehr verschwunden sein.

18. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Juli 1917

Einziehung der Zwei-Markstücke aus dem Zahlungsverkehr

– Wie die “Vossische Zeitung” erfährt, gilt das
Zwei-Markstück nur noch bis zum 1. Januar 1918
als gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum 1. Juli
1918 aber müssen Zwei-Markstücke noch zum gesetz-
lichen Wert in Zahlung genommen werden. Man
zieht die Zwei-Markstücke ein, weil das Reichsschatzamt
eine Umschmelzung dieser Münzen in andere Zahlungs-
mittel, für die ein größeres Bedürfnis vorliegt, vor-
nehmen will.

3. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. März 1917

Die Industrie- und Handelskammer des rheinisch-westfälischen Industriebezirks appellieren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr

Die Handelskammern über den bargeldlosen
                Zahlungsverkehr.
   In einer Sitzung der Vereinigung von Handelskammern
des niederrheinisch-westfälischen Industriebezirks wurde auch die
Frage besprochen, ob es zweckmäßig sei, zur Hebung des bargeld-
losen Zahlungsverkehrs in den einzelnen Handelskammerbezir-
ken oder für größere Bezirke besondere Adreßbücher der Inhaber
von Bank- und Postscheckkonten herauszugeben. Die Versamm-
lung wurde sich dahin schlüssig, daß solche Adreßbücher nicht ge-
eignet seien, der Einbürgerung des bargeldlosen Zahlungs-
verkehrs Vorschub zu leisten. Die Hauptsache sei, immer weitere
Kreise von den Vorteilen eines Bank-, Postscheck- oder Spar-
kassenkontos zu überzeugen; mit der Zunahme der Konten-
inhaber werde von selbst eine entsprechende Zunahme des bar-
geldlosen Zahlungsverkehrs eintreten. Die Versammlung war
sich andererseits einig darin, daß eine rasche Entwicklung des bar-
geldlosen Zahlungsverkehrs erforderlich sei und daß daher alles
wirklich Erfolg Versprechende geschehen müsse, um das Verständ-
nis für diese Zahlungsweise in immer weitere Volksteile hin-
einzutragen. Besonders durch häufig wiederkehrende Darleg-
ungen in den Zeitungen könne man dem angestrebten Ziele
näherkommen. Uebrigens finde man mangelndes Ver-
ständnis für die bargeldlose Zahlungsweise nicht etwa nur in
den Kreisen der Klein-Kaufleute und Händler sowie der freien
Berufe, es gäbe auch noch staatliche Behörden, die
augenscheinlich von dem bargeldlosen Zahlungsverkehr nichts
wissen wollten. Hierfür wurden Beispiele angeführt.

5. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1916

Die Reichsbank appeliert an die Bürger, ihre Zahlungsverpflichtungen bargeldlos abzuwickeln

            Schafft das Gold zur Reichsbank!
      Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!
Jeder Deutsche, der zur Verringerung des Bargeldumlaufs beiträgt, stärkt
         die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes.
   Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht völlig genügt zu haben, wenn er, statt wie früher Gold-
münzen, jetzt Banknoten in der Geldbörse mit sich führt, oder daheim in der Schublade verwahrt hält. Das ist aber
ein Irrtum. Die Reichsbank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für je Dreihundert Mark an Banknoten, die
sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold in ihren Kassen als Deckung bereitzuhalten. Es
kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papiergeld zur Reichsbank gebracht
werden. Darum heißt es an jeden patriotischen Deutschen die Mahnung richten:
         Schränkt den Bargeldverkehr ein!
            Veredelt die Zahlungssitten!
   Jeder der noch kein Bankkonto hat, sollte sich sofort ein solches einrichten, auf das er alles, nicht zum
Lebensunterhalt unbedingt nötige Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt.
   Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein jeweiliges Gut-
haben von der Bank verzinst.
   Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf nicht das
herrschende bleiben. Richtig sind folgende Verfahren:
   Erstens – und das ist die edelste Zahlungssitte –
               Ueberweisung von Bank zu Bank.
                  Wie spielt sich diese ab?
   Der Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Firma oder Privatperson, der er etwas schuldet, den schuldigen
Betrag auf deren Bankkonto zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen der Bank angeben, bei welcher
der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Jede größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf ihres Brief-
bogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. Außerdem gibt eine Anfrage am Fernsprecher, bisweilen auch
das Adreßbuch (z[um] B[eispiel] in Berlin und Hamburg) hierüber Aufschluß.
   Weiß man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht feststellen, bei welcher Bank
er es unterhält, so macht man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch.
   Zweitens
                 Der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“.
   Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Ein-
lösungen des Schecks in bar, sondern nur die Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei Verrechnungschecks
ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Unbefugter den Scheck einlösen kann, der Scheck kann daher in gewöhnlichem
Brief, ohne „Einschreiben“, versandt werden, da keine Barzahlung seitens der bezogenen Bank erfolgen darf. Nach den
neuen Steuergesetzen fällt der bisher auf den Scheck lastende Scheckstempel von 10 Pf[enni]g vom 1. Oktober d[ieses] J[ahres] an fort.
   Drittens
            Der sogenannte Barscheck, d[ass] h[eißt] der Scheck ohne den Vermerk
                                            „Nur zur Verrechnung“.
   Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher bare Aus-
zahlung verlangen muß. Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns dem ersehnten Ziel
nähern, daß jedermann in Deutschland, der Zahlungen zu leisten und zu empfangen hat, ein Konto bei dem Post-
scheckamt, bei einer Bank oder sonstigen Kreditanstalt besitzt.
                                   Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit:
   Schaffe jeder sein Gold zur Reichsbank!
   Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch!
   Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs!
   Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Vernichtungskrieg
unserer Feinde!

2. August 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. August 1916

Anschluss der Kreiskasse Schleiden an den Reichsbankgiroverkehr

Bekanntmachung
Die Königliche Kreiskasse hierselbst ist an den Reichs-
bankgiroverkehr angeschlossen.
Schleiden, den 26. Juli 1916
Der c[ommissarische]. Köngliche Landrat
Graf v. Spee, Regierungsrat

15. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916

In der Stadt Wald bitten die städtischen Gas- und Wasserwerke ihre Kunden, die Rechnung bargeldlos über die Sparkasse bzw. Bank abzuwickeln.

        An unsere Konsumenten!
   Es liegt in hohem vaterländischen Interesse, bargeldlos
zu zahlen. Der Bargeldverkehr erhöht den Geldumlauf und
nötigt die Reichsbank zur Notenausgabe weit über den natür-
lichen Bedarf hinaus, was unsere Feinde als ein Zeichen unserer
wirtschaftlichen Schwäche darstellen.
         Sie selbst schädigen sich aber auch,
da Bargeldvorrat zinslos ist.
   Wir beabsichtigen deshalb bei Zahlung unserer Gas- und
Wasserrechnungen in Zukunft möglichst den bargeldlosen Ver-
kehr einzuführen.

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15. Januar 1915

Sparkasse, 15.01.1915

Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn: Sparkassen-Bibliothek, Die Sparkasse. Amtliches Fachblatt des Deutschen Sparkassen-Verbandes, Nr. 789 vom 15. Januar 1915

Die Sparkasse der Stadt Cöln berichtete im Januar 1915 über die Fortschritte ihrer 1911 eingerichteten Giroabteilung. Dabei hob sie die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Gewerbetreibende und andere Berufsgruppen hervor. Insbesondere wies die Sparkasse auf die Möglichkeit hin, für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen einen Dauerauftrag einzurichten. Erwähnt wurde auch, dass Girokunden “patriotisch besonders einsichtig ” handelten: Durch die Reduzierung von Barzahlungen wurde es der Reichsbank  erleichtert, die gesetzlichen
Vorschriften zur Notendeckung zu erfüllen und ihre Goldvorräte für andere
kriegswichtige Zwecke zu verwenden.

Sparkasse der Stadt Cöln. Auf das vierte Jahr ihres Bestehens konnte die Giro-Abteilung am 1. Januar d. J. zurückschauen. Daß die Erkenntnis der Vorteile dieser jüngsten Einrichtung der Sparkasse immer weitere Kreise zieht, beweist der fortgesetzt zunehmende Geschäftsumfang. Die Kundenzahl ist in den vier Jahren auf 3056 gestiegen: aus allen Berufsständen setzt sich der Kreis der Kontoinhaber zusammen. Bietet doch der Giroverkehr nicht nur dem
K a u f m a n n  eine sichere, bequeme und einträgliche Möglichkeit, seinen Gelder- und Zahlgeschäfte abzuwickeln, sondern er ist auch a l l e n  a n d e r e n B e r u f e n ein beliebter Sachwalter geworden. Behörden und Krankenkassen, Vereine, Beamte, Lehrer, Geistliche, Anwälte, Notare, Aerzte, alle, die Zahlungen leisten oder erwarten, bedienen sich des Girokontos.

Steuern und Gebühren für Gas, Wasser und Elektrizität und andere öffentliche Abgaben werden im vermehrten Umfange durch die Vermittelung der Sparkasse gezahlt, ebenso Hypothekenzinsen, Mieten usw. Der Kontoinhaber verpflichtet die Sparkasse durch e i n m a l i g e n  A u f t r a g zur dauernden, pünktlichen Begleichung s o l c h e r  r e g e l m ä ß i g  w i e d er k e h r e n d e n
L e i s t u n g e n. Weiterlesen