Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Dezember 1918
Anordnung zur Zahlung von Kriegsunterstützung an die Kassen des Kreises Schleiden
Kriegsunterstützung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 3.
Dezember 1916 steht den Familien der aus dem
Heeresdienste entlassenen Mannschaften noch eine
Halbmonatsrate nach dem Tage der Entlassung als
außerordentliche Unterstützung zu. Es erhalten also
die Familien der in der Zeit vom 16. November bis
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