14. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Dezember 1918

Anordnung zur Zahlung von Kriegsunterstützung an die Kassen des Kreises Schleiden

Kriegsunterstützung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 3.
Dezember 1916 steht den Familien der aus dem
Heeresdienste entlassenen Mannschaften noch eine
Halbmonatsrate nach dem Tage der Entlassung als
außerordentliche Unterstützung zu. Es erhalten also
die Familien der in der Zeit vom 16. November bis
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1. Juli 1915

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 28

Die Feldbepflanzung wurde gezählt.

Juli 1.
Nach der heutigen Zählung waren in unserer Gemeinde feldmäßig bepflanzt
182       Morgen mit Weizen
295 7/8       „       „    Roggen
4 3/8           „       „    Weizengerste
112 11/16   „       „    Hafer
176             „       „    Kartoffeln

9. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. September 1914

Bitte zur Zahlung des Wehrbeitrages an die Bürger des Kreises Schleiden

Bekanntmachung
Mit Rücksicht auf den derzeitigen ungeheuren Geldbedarf
des Reichs ist es im vaterländischen Interesse dringend erwünscht,
daß der Wehrbeitrag, mit oder ohne Zinsabzug, sogleich voll
eingezahlt wird.
An alle diejenigen aber, welche sich bei der Veranlagung zum
Wehrbeitrag überschätzt glauben, richte ich aus dem gleichen Grunde
die Bitte, im Interesse des guten Zwecks, dem der Wehrbeitrag
zu dienen bestimmt ist, und mit Rücksicht auf die Einmaligkeit
dieser Abgabe, ihre Berufungen zurückziehen. Wer dies tut,
entäußert sich damit keines Rechts für die Zukunft, legt aber
ein anerkennenswertes freiwilliges Opfer auf den Altar des
Vaterlandes.
Schleiden, den 4-. August 1914.
Der Vorstand der Veranlagungs-Kommission
des Kreises Schleiden :
Dr. Kreuzberg