24. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Oktober 1916

Neben einzelnen Fällen von Preiswucher stand die schwierige Kartoffelversorgung im Mittelpunkt der Sitzung der Solinger Lebensmittelkommission

          Aus der Preisprüfungs- und
             Lebensmittelkommission.
          Kriegswucher – Keine Kartoffel-Einkellerung.
   Gestern nachmittag tagte eine gemeinsame Sitzung der Preis-
prüfungsstelle und der Lebensmittelkommission. Den Vorsitz führte
Herr Oberbürgermeister Dicke.
   Um die Marktpreise und die Art des Verkaufs von Obst und
Gemüse besser kontrollieren zu können, wurde eine Kommission ge-
wählt, die aus dem Genossen Schaal und den Herren Gierlich
Schwarz und Witte besteht. Es wurde darauf hingewiesen
daß die Kommission besonders ihr Augenmerk auf den Handel
mit Aepfeln richten soll, da es vorgekommen ist, daß Schüttel-
obst als Tafeläpfel verkauft worden ist.
   Von einer Seite wurde der von der Regierung festgesetzte Höchst-
preis für Wirtschaftsäpfel mit 7,50 Mark als zu niedrig bezeichnet.
Dann befaßte sich die Versammlung mit einigen Anzeigen wegen
Preiswuchers. Eine Duisburger Firma hat Anzeige gegen
den Wirt Martin Nied erhoben, weil er Suppenwürze das
eine Mal für 2,50 Mark und das andere Mal für 3,50 Mark ver-
kauft habe. Es wurde aber festgestellt, daß die Preiostereiberin eine
Frau Hake aus Düsseldorf gewesen ist. Frau H. hat aber Rech-
nungsformulare des Betreffenden benutzt, wodurch der Irrtum er-
klärlich ist. Die Ueberlassung von Rechnungsformularen wurde als
nicht statthaft bezeichnet, ebenso wurde die Bezeichnung: „Chemische
Fabrik, Abteilung für Suppenwürze“ als irreführend bezeichnet.

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10. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1916

Erhöhte Preise für Schweinefleisch und Wurstwaren auch in Solingen festgesetzt

      Aus der Preisprüfungsstelle
   Wie unsere Nachbarstädte, so sah sich auch Solingen gestern
genötigt, eine wesentliche Erhöhung der Preise für
Schweinefleisch und Wurst vorzunehmen. Die Er-
höhung wird mit den erhöhten Marktkosten begründet, die auf
38,75 Mark fürs Schwein berechnet sind, und da nur die
Städte auf Versorgung rechnen können, welche den erhöhten
Preis bewilligen, mußte dem notgedrungen zugestimmt werden.
Vom 15. August ab gelten daher folgende Preise für
Schweinefleisch: Kotelettes 2,50 Mark, Schinken usw.
2,30 Mark, fetter Speck, frisch und gesalzen, 2,50 Mark, magerer
Speck 2,30 Mark, fetter Speck, geräuchert, 2,80 Mark, magerer
Speck 2,40 Mark, frische Flomen 2,70 Mark, Flomen, ausge-
lassen, 3,20 Mark, Eisbein 1,60 Mark, Kopf, Schnauze, Ohren
1,10 Mark und Pfoten 0,50 Mark.

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31. Mai 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1916

Zur Qualität von Büchsenwurst und Maismehl.

     –  Büchsenwurst und Maismehl. Es
wird vielfach Büchsenwurst in den Handel
gebracht, die nach der Bundesratsverordnung
vom 31. Januar ds. Js. nicht mehr aus
Fleisch hergestellt werden darf, außer für
Militär- und Marinebehörde. Die jetzt in
den Handel gebrachte Büchsenwurst besteht
fast nur aus inneren Organen der Rinder
wie Pansen, Lungen u. dergl., ferner aus
Euter, Sehnen und Köpfen und enthält na-
turgemäß sehr viel Wasser. Diese Konserven-
wurst ist eine minderwertige Ware, weshalb
das Publikum ermahnt wird, beim Einkauf
die nötige Vorsicht zu beobachten und ver-
suchsweise nur eine Probe zu kaufen. – In

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7. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Januar 1916

Die Preisprüfungsstelle Solingen beschließt u.a. Höchstpreise für einzelne Wurstwaren. Der Antrag von SPD und Gewerkschaften, Frauen zur Kontrolle der Lebensmittelpreise heranzuziehen, wird als erledigt betrachtet und nicht weiter verfolgt.

Sitzung der Preisprüfungskommission
   Die Preisprüfungskommission Solingen hielt heute vor-
mittag im Sparkassengebäude eine Sitzung ab Zunächst wurde
beschlossen, von einer Festsetzung von Höchstpreisen für Ge
müse noch abzusehen. Für Apfelsinen soll beim General
kommando die Festsetzung von Höchstpreisen beantragt werden,
weil nachgewiesenermaßen Kölner und Essener Agenten sich
hauptsächlich in Rotterdam unerhörter Preistreibereien
schuldig gemacht haben.
   Bei Wurst wurde nur für geräucherte Bratwurst,
Blut und Leberwurst ein Höchstpreis festgelegt. Man
einigte sich von 2,20 Mark für Bratwurst
aus reinem Schweinefleisch und 1,80 Mark aus Schweine-
und Rindfleisch; für beste Leberwurst wurde 1,80 Mark und
für Blutwurst 1,60 Mark, sowie für gewöhnliche Blut-
und Leberwurst 1 Mark festgelegt.

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