4. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Oktober 1915

Städtischer Fleischverkauf in Ohligs

   Bekanntmachung.
  Von jetzt ab werden im Schlachthof Ohligs
wöchentlich Mittwoch und Donnerstags nachmittags von
2-5 Uhr geräucherter Speck per Pfund 1.70 M[ar]k
für Kriegerfamilien und M[ar]k 1.90 für andere, Büchsen-
fleisch per Pf[un]d 1.10, Halberstädter Würstchen per
Paar 25 Pf[enni]g verkauft. Abgegeben werden nur an hiesige
Bürger und zwar an Kriegerfamilien gegen Vorzeigung
der Brot- und Unterstützungskarte und an andere Personen
gegen Vorzeigung der Brotkarte. Die abzugebende Menge
beträgt pro Kopf und Woche bis ½ Pfund.
   Ohligs, den 4.Oktober 1915.
                            Der Bürgermeister

22. August 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. August 1915

Statt reiner Wurstrohstoffe ist auf billigere Ersatzstoffe auszuweichen.   

          Kriegswurst, – ein neuer Brotbelag.
    Im Hinblick auf die hohen Preise für Butter,
Schmalz und Wurstwaren ist es den armen Krei-
sen unmöglich gemacht, sich noch einen Brotbelag
zu leisten, so daß ein Ersatz dafür beschafft wer-
den muß. In manchen Gegenden des Deutschen
Reiches ist es üblich, unter Zuhilfenahme von
Buchweizen, Roggenmehl, Grütze, Grünkohl usw.
billige Wurstsorten herzustellen, zu denen außer
Fleischteilen Fleischbrühe verarbeitet wird. Diese
Wurst kommt so als Mehlwurst, Grützwurst, billige
Blut- und Leberwurst in den Handel und bildet
ein beliebtes Volksnahrungsmittel, da es schmack-
haft, bekömmlich und billig ist. Die Rechtspre-
chung steht indes auf dem Standpunkte, daß
solche Wurstsorten nur dort hergestellt werden
dürfen, wo sie ortsüblich sind, daß im übrigen
aber Wurst nur ein Gemisch von Fleisch, Fett
und Gewürzen sein soll. Der deutsche Fleischer-
verband hat daher an den Bundesrat eine Ein-
gabe gerichtet, zu verordnen, daß allerwärts zur
Herstellung von billigen, entsprechend zu bezeich-
nenden Wurstsorten Mittel der oben genannten
Art zugesetzt werden dürfen.

5. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1915

Die Stadt Wald hat zwei Lebensmittelgeschäfte zum Verkauf der von ihr angeschafften Waren (Kartoffeln, Käse v.a. aber Fleisch- und Wurstwaren) eingerichtet.

   Städtische Verkäufe von Lebensmitteln.
   Man schreibt uns aus Wald:
   Auf Grund einer Bundesverordnung hat die Stadt
Wald zur Sicherstellung der Ernährung ihrer Bevölkerung
nicht unwesentlich Lebensmittel eingekauft.
   Um den Hausfrauen Gelegenheit zu geben zu jeder Zeit
ihre Einkäufe in Lebensmittel machen zu können, hat die Stadt-
verwaltung das Lindenbergsche Ladenlokal an der Deutzerhof-
straße N[umme]r 5 und ein Ladenlokal in Mangenberg N[umme]r.1 gemietet.
   In diesen Lokalen sind gute Lebensmittel zu
niedrigen Preisen zu haben, u[nter] a[nderem]:
   Geräucherter Speck 1,55 M[ar]k, Plockwurst 1,75 M[ar]k,Mett-
wurst 1,75 M[ar]k, Rauchfleisch 1,75 M[ar]k, Schinken 1,65 M[ar]k,
Dosenschinken 1,70 M[ar]k das Pfund und Halberstädter Würstchen,
das Paar 22 und 28 Pf[enni]g, Leberwurst 1,20 M[ar]k, Sülze 1,25 M[ar]k,
Knackwurst 1,30 M[ar]k, Schweinefleisch 1,45 M[ar]k die Pfunddose,
reines Schweineschmalz 1,45 M[ar]k, Holländer Käse 1 M[ar]k, Stock-
fisch gewalzt, 45 Pf[enni]g , Heringe, große, 8 Stück 1 M[ar]k, Kar-
toffelmehl 45 Pf[enni]g das Pfund, Kartoffel 7,60 Mark der Zentner.
   Auf vorstehende Waren erhalten die Kriegerfrauen eine
Preismäßigung von 10 bis 20 Pfennig für jedes Pfund. Zu
diesem Zwecke müssen die Kriegerfrauen bei jedem Einkauf von
Lebensmitteln in vorstehenden Geschäfte die in ihrem Besitze
befindlichen Zahlkarten vorzeigen.
   Schinken, von denen die Stadt noch ungefähr 100 Stück
hat, werden auf dem Nahrungsamte im hiesigen Rathause,
Zimmer N[umme]r 5, zum Preise von 1,65 Mark das Pfund verkauft.