7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Mehrere Frauen aus bergischen Städten wurden wegen Abtreibung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

   Solingen. Wegen Abtrei[b]ung bezw. Beihilfe
dazu wurden nach nichtöffentlicher Verhandlung verurteilt die
Fabrikarbeiterin Anna F. von Solingen und deren Mutter,
die Ehefrau Emil F. zu je 6 Monaten, die Ehefrau Heinr[ich] H.
von Solingen zu 2 Monaten Gefängnis, die Fabrikarbei-
terin Anna M. von Velbert zu 4 Monaten, die Fabrik-
arbeiterin Elfriede R. und die Witwe Paul M. von Velbert zu
je 3 Monaten Gefängnis, die Dienstmagd Marta S. von Rons-
dorf zu 4 Monaten, die Witwe Ernst K. von Remscheid zu 6
Monaten und die Hebamme Ehefrau A. Von Remscheid zu 10
Monaten Gefängnis.

9. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1918

Bis jetzt haben sich alleine im Wuppertal 31 größere Arbeiter-, Angestellten- und
Bankbeamten-Verbände für die sofortige Einführung der durchgehenden
Arbeitszeit ausgesprochen.

                Durchgehende Arbeitszeit.
   Die von den Vertretern der Deutschen Gewerkvereine des Wup-
pertals gut besuchte Versammlung in Elberfeld Ende Februar be-
schäftigte sich mit der Frage der Einführung der durchgehenden Ar-
beitszeit. Nach einem von Herrn Hermann Teipel-Elberfeld gehal-
tenen ausführlichen Referat nahmen die sämtlichen Gewerkvereine
einstimmig folgende Entschließung an.:
   „Wir begrüßen die Einführung der durchgehenden Arbeitszeit als
eine soziale Einrichtung, welche den Arbeitern und Angestellten eine
bessere Erholungsmöglichkeit und dadurch gestählte Gesundheit
bringt, ferner das Familienleben in erheblicher Weise fördert, wenn
1) die Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht übersteigt, 2) durch
Einführung derselben kein geringes Einkommen erzielt wird, 3) ge-
nügende Berücksichtigung der Pausen erfolgt.“

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