10. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Juli 1918

Nochmalige Aufforderung zur Wollabgabe

Vermischtes.
Schleiden, 8. Juli. (Betrifft: Wollablieferung.)
Wer seine Wolle noch nicht abgeliefert hat, muß dieses
nunmehr umgehend besorgen, da er sonst bei der bald
durch besondere Beauftragte der zuständigen Kriegs-
amtsstelle einsetzenden Revision sich Unannehmlichkeiten
aussetzt. Die Wolle kann beschlagnahmt werden, und
außerdem erfolgt bestimmte Bestrafung, besonders
wenn sich herausstellt, daß die Wolle entgegen den
Bestimmungen an Verbraucher abgegeben ist. Wegen
der Sammelstelle für den hiesigen Kreis verweisen
wir auf die Bekanntmachung in dieser Zeitung.

6. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juli 1918

Erinnerung zur restlosen Abgabe von Wolle im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 4. Juli. (Betrifft: Wollablieferung.)
Wir verweisen auf die heutige Anzeige der Kriegs-
wollbedarf Akt[ien]. Ges[ellschaft]. und machen die Schafhalter
darauf aufmerksam, daß alle Wolle, auch die von 1
oder 2 Schafen, restlos abgeliefert werden muß. Die
Schafhalter haben bei Ablieferung der Wolle und
Bezug des Strickgarns auch noch finanziellen Vorteil,
da das Strickgarn bei dem Preise von M[ar]k 6.-
pro Pf[un]d billiger ist, als die eigene Wolle, welche zum
Herstellen von 1 Pf[un]d Strickgarn verbraucht wird.

6. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juli 1918

Errichtung von Wollsammelstellen im Kreis Schleiden

Bekanntmachung
betreffend Wollablieferung.

Zum Ankauf der Wolle von Schafhaltern mit weniger
als 30 Schafen sind Bezirksaufkäufer bestellt worden. Von
den Bezirksaufkäufern sind Sammelstellen errichtet worden.
Sammelstelle für Kür Kreis Schleiden ist:
Herr Gutsbesitzer Jakoby Weyer.
An diese Sammelstelle sollen die Schafhalter ihre Wolle
zur Abschätzung durch den Bezirksaufkäufer liefern. Der
Bezirksaufkäufer kauft diese Wolle gegen eine Provision
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3. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1918

Einzug der Wolle für Kriegszwecke und Errichtung der Sammelstellen im Kreis Schleiden

Schleiden, 1. Juli. (Ablieferung der Wolle.)
Die Zeit ist wieder herangekommen, wo die Schafe
geschoren werden. Die Schafhalter seien deshalb
daran erinnert, daß die Heeresverwaltung so dringend
der Wolle bedarf, daß sie von der Verordnung rest-
loser Ablieferung der Wolle nicht absehen kann. Es
ist vaterländische Pflicht für jeden Schafhalter, unsern
kämpfenden Truppen an der Front durch restlose Her-
gabe der Wolle zu helfen. Den Wollablieferern kommt
die Heeresverwaltung aber insofern entgegen, als sie
zu einem sehr mäßigen Preise schönes Wollgarn zur
Verfügung stellt, und zwar bei Ablieferung der Wolle
von 1 Schaf 1 Pfund, von 2 Schafen 2 Pfund, von
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10. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. März 1918

Wolle und ihre Verarbeitung erleben einen Aufschwung.

   –  Schafzucht und Spinnräder nehmen in
Deutschland infolge des Krieges einen neuen Auf-
schwung. Das wird aus dem Vogelsgebirge, der
Rhön und aus anderen Gebieten berichtet. Die
Wiederbelebung des Spinnens ist besonders auch
in Baden mit großem Erfolg unternommen worden.

10. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Dezember 1917

Es mangelt nicht nur an neuen Strümpfen sodern auch an Stopfwolle, um gebrauchte Strümpfe reparieren zu können

   Strümpfe, aber keine Stopfwolle.
   Es ist zwar nicht leicht, im Zeichen des Mangels an Wolle
noch ein Paar ordentliche Strümpfe zu erhalten. Das nimmt
die Bevölkerung in Kauf, weil sie weiß, daß die Wolle knapp ist.
Geduldig erstehen sich die Leute einen Bezugsschein und freuen
sich, wenn sie wieder ein Paar Strümpfe ihr eigen nennen
können. Die Freude dauert allerdings nicht lange, denn bei
dem mangelhaften Material und dem stärkeren Gebrauch sind
die Strümpfe bald zerrissen. Was dann? Wieder einen Be-
zugsschein holen und sich neue Strümpfe kaufen? Das kann
man der Bevölkerung nicht zumuten. Zum andern macht die
Ausgabestelle für Bezugsscheine Schwierigkeiten, weil nur in
gewissen Zeitabständen an eine und dieselbe Person Strümpfe
verausgabt werden. Guter Rat ist teuer. In Friedenszeiten
war es Sitte, die Strümpfe zu stopfen. Das würden die Haus-
frauen jetzt auch sehr gern tun, aber es fehlt die Stopf-
wolle. Das Zeug, das man für teures Geld erhält, kann
man nicht als Wolle anreden. Der Kriegsausschuß für Konsu-
menteninteressen regt deshalb an, nicht nur ganze Strümpfe zu
verausgaben, sondern auch in gewissen Zeitabständen oder auf
Bezugsschein auch ein gewisses Quantum Stopfwolle. Für
viele Familien ist Stopfwolle sogar notwendiger als Strümpfe.
Sie könnten die alten abgetragenen Strümpfe wieder in Ord-
nung bringen und dadurch den geringen Bestand an Strümpfen
schonen. So aber zwingt man sie, die alten Strümpfe in die
Ecke zu werfen und sich fortgesetzt neue zu beschaffen, oder aber
die Strümpfe so lange zu tragen, bis sie überhaupt nicht mehr
zu gebrauchen sind. Der bekannte Ratschlag, man solle einen
defekten Ziegelstein auf dem Dache alsbald reparieren, um zu
verhüten, daß größerer Schaden entsteht, muß auf die Strümpfe
übertragen werden. Hätte man Stopfwolle, dann könnten
kleine Schäden an den Strümpfen bald repariert und die
Strümpfe dadurch viel länger getragen werden. Vielleicht
nimmt sich die Reichsbekleidungsstelle einmal der Sache an und
sorgt dafür, daß die Bevölkerung die nötige Stopfwolle erhält.

24. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. November 1917

Großer Mangel an Nähgarn – Warum greift die Reichsbekleidungsstelle erst jetzt ein, fragt die „Bergische Arbeiterstimme“?

                       Zu spät, wie immer!
   Der Mangel an Nähgarn macht sich immer fühlbarer, und
schrankenlos wird die Bevölkerung, die Nähgarn ebenso notwendig
brauchen muß, von den glücklichen Nähgarn- und Wollebesitzern aus-
gebeutet, ohne daß es einer Behörde einfiele, diesem Wucher das
Handwerk zu legen und dafür zu sorgen, daß der Bevölkerung
Nähgarn und Stopfwolle zur Verfügung gestellt
wird. Die Möglichkeit, sich Anzüge und Kleider zu kaufen, haben
heutzutage nur die Kriegsgewinnler und die Reichen, während die
schwer arbeitende Bevölkerung an den Kauf neuer Sachen gar nicht
denken kann; der Mangel an Nähgarn macht es ihr aber unmöglich,
ihre zerrissene Kleidung wieder herzustellen. Viele laufen mit zer-
rissenen Kleidern und Hemden verlottert und verlumpt einher, und
wenn nicht schleunigst dafür gesorgt wird, daß die Bevölkerung
Stopfwolle und Nähgarn erhält, dann ist das nicht mehr zu retten,
was von fleißigen Händen noch zusammengehalten werden könnte.
Wer kann wohl 3, 4, 5, ja 6 Mark für eine Rolle Maschinengarn
ausgeben? Und in diese Zeit hinein platzt nun eine Notiz der
Reichsbekleidungsstelle, die eine Notiz der „Deutschen Konfektion“, in
der davon die Rede war, daß es gelungen sei, eine zweckmäßigere
Verteilung des Nähgarns herbeizuführen, richtigstellte. Es heißt da:
„Die Neuregelung der Verteilung von Nähgarn ist weder auf das
Bemühen des Reichsbundes deutscher Textildetaillistenverbände zu-
rückzuführen, noch ist die in der Notiz mitgeteilte Regelung richtig.
Richtig allein ist, daß der Reichsbekleidungsstelle am 11. November
die Bewirtschaftung des Nähgarns vom 1. Januar 1918 ab über-
tragen worden ist.

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11. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. April 1917

Beschlagnahmung von Kunstwolle

Vermischtes.
Schleiden, 10. April. Mit dem 1. April ist

eine Bekanntmachung W. IV. 2000/2. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung]
betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von
Kunstwolle und Kunstbaumwolle aller Art in Kraft
getreten. Durch diese Bekanntmachung werden sämt-
liche vorhandenen Kunstwollen und Kunstbaumwollen
aller Art einschließlich karbonisierter, auch zusammen-
gestellter aus gemischten und gewolften wollenen und
halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textil-
industrie und in Mischungen untereinander oder mit
anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen aller
Arten beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt
jedoch die Veräußerung und Lieferung, soweit es sich
um Kunstwollen oder deren Mischungen mit anderen
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt an die
Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft in Berlin und, soweit
es sich um Kunstbaumwollen oder deren Mischungen
mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen handelt, an die
Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft in Berlin erlaubt.
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23. April 1916

19160423_Wollersatz_291

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. April 1916

Wollersatz wird dringend gesucht.

  –  Ersatz für Wolle. Über eine epoche-
machende Erfindung berichtet das „Berner
Tagebltt.“ Danach ist es einem Schweizer in
Verbindung mit einem ausländischen Woll-
fachmann gelungen, vollwertigen Ersatz für
teure Wolle zu finden. Nach jahrelangen
Versuchen sind die Erfinder dahin gelangt,
durch ein Spezialverfahren gewisse Pflan-
zenfasern so zu präparieren, daß sie Woll-
charakter erhalten und unter Beimischung
von Naturwolle spinnfähig werden. Das
Gespinst läßt sich sehr gut färben und weben
und, wie es heißt, zu Stoffen verarbeiten,
die reinwollenen Cheviots nicht nachstehen,
aber um etwa die Hälfte billiger herzustellen
sind. Neulich konnte mitgeteilt werden, daß
die Herstellung bester Baumwolle aus
Brennessel-Fasern möglich geworden ist.

13. Februar 1916

BAST_13_02_1916_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1916

Walder Kriegerfrauen erhalten die Gelegenheit, Soldatenstrümpfe gegen Entgelt zu stricken

Wald. Kriegerfrauen. Wie aus der heute ver-
öffentlichten Bekanntmachung der Vorsitzenden der Walder
Ortsgruppe des Vaterländischen Frauenvereins, Frau Bürger-
meister Heinrich, hervorgeht, ist vom Kriegsbekleidungsamt in
Koblenz Wolle für Soldatenstrümpfe bei ihr eingegangen, die
nach Vorschrift gegen Entgelt gestrickt werden sollen. Frauen,
die gut stricken können, werden aufgefordert, die Wolle am
Mittwochvormittag von 10 bis 12 Uhr auf Zimmer 12 des Rat-
hauses in Empfang zu nehmen.

13. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Nepper wollen bei Haustürgeschäften minderwertige Kunstwolle zu hohen Preisen an die Frau bringen

  Solingen. Vorsicht vor Tuchneppern! In
Solingen und besonders in der Umgegend treiben jetzt wieder
Tuchnepper ihr betrügerisches Handwerk. Tuchnepper
sind Leute, die mit einem so gut wie wertlosen tuch-
artigen Produkt hausieren, das sie zu einem anscheinend
mäßigem, in Wirklichkeit aber schwindelhaft teuren Preise an
den Mann oder lieber noch in Abwesenheit des Mannes an
die Frau bringen. Das Zeug, mit dem sie ihre Käufer
hineinlegen, ist sogenannte Kunstwolle, kein Gewebe,
sondern ein Fabrikat, das durch Pressung hergestellt wird,
nicht die mindeste Haltbarkeit hat, und nicht ein-
mal wert ist, Schneiderlohn daranzuwenden. Ein Genosse
traf gestern einen solchen Tuchnepper in Schlicken, wo er
sein unsauberes Geschäft betrieb. Die Kerle arbeiten übrigens

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20. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1915

Langenfeld spendiert „seinen Kriegern“ ein Weihnachtspaket

Langenfeld. Weihnachtsgeschenke für die
Krieger. Die Kommission, die über die Verwendung der
eingehenden Gelder für die Krieger der hiesigen Gemeinde be-
stimmen soll, hat beschlossen, daß jedem Krieger ein größeres
Weihnachtspaket zugesandt werden soll. Die direkt vor
dem Feinde stehenden Krieger erhalten 1 Hemd, 1 Paar
Strümpfe, 1 Handtuch, 1 Taschentuch, Zigarren, Schokolade
usw. Die nicht direkt vor dem Feinde stehenden Krieger be-
kommen das gleiche, nur kein Hemd. Wolle für Strümpfe und
Stoffe für die Hemden werden in der hiesigen Gemeinde ge-
kauft. Die Strümpfe sollen die Frauen der Krieger selbst
stricken. Die erforderliche Wolle geben ab: für Berghausen:
Fräulein Kausemann; für Richrath: Frau Bormacher;
für Wiescheid: Fräulein Schelauske; für Hardt: Glad-
bach und Immigrath: Frau Direktor Lienkämper; für
Langenfeld, Hucklenbruch: Frau Hauptlehrer Berghausen;
für Mehlbruch, Gieslenberg: Frau Hauptlehrer
Bönnecke. Die Angehörigen der Krieger können sich bei den
Vorstehenden Wolle holen und die Strümpfe für ihre Ange-
hörigen anfertigen. Es wird angenommen, daß die Ange-
hörigen von diesem Anerbieten regen Gebrauch machen. Zur
Anfertigung der Hemden haben sich alle Frauen- und Jung-
frauenvereine der hiesigen Gemeinde zusammengetan. Jeder
Verein hat eine gewisse Anzahl Hemden zur Anfertigung über-
nommen. Beim Abholen der Wolle müssen die Angehörigen
die genaue Adresse der Krieger mitbringen, damit die Ab-
sendung der Pakete erfolgen kann.

15. September 1915

1915 09 15-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. September 1915

Der Reichskanzler will den Bestand an baumwollenen und wollenen Strümpfen und Handschuhen feststellen lassen

Hilden, 15. Sept. Der Herr Reichskanzler hat eine Verfügung erlassen, die er als dringend erwünscht bezeichnet, um den in Deutschland vorhandenen Bestand an baumwollenen und wollenen Strümpfen, Handschuhen nur wenigstens annähernd kennen zu lernen. Um diesen Vorrat festzustellen, ist eine Bestandsaufnahme angeordnet worden, die am 15. September stattfinden soll. Mit ihrer Durchführung sind die Handelskammern betraut. Die Handelskammer in Düsseldorf fordert daher im Anzeigenteil alle Geschäftsleute, die mehr als 50 Dutzend Paar Strümpfe oder Handschuhe im Besitz haben, auf, die Mengen bei ihr anzuzeigen. Anmeldeformulare geben den in Betracht kommenden Geschäften noch zu oder können in der Geschäftsstelle der Handelskammer, Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 47, abgeholt werden.

27. August 1915

19150827_Wollbedarf_59

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. August 1915

Die Marine meldet keinen weiteren Bedarf an warmer Bekleidung.   

    Der Wollbedarf der Marine reichlich gedeckt.
      Wie die Marineverwaltung mitteilt, ist für
einen etwa kommenden Winterfeldzug der Be-
darf der Marine an warmer Unterkleidung,
namentlich an wollenen Unterjacken, wollenen
Strümpfen, Leibwärmern, Kopfschützern, Ohren-
klappen, Pulswärmern, Kniewärmern, ferner
an Pelzsachen reichlich gedeckt.

18. August 1915

19150818_Schafwolle_51

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. August 1915

Der Verbrauch reiner Schafwolle wird reglementiert.  

     –   Eine neue Bekanntmachung befaßt sich mit
der Veräußerung und Verwendung von unge-
färbter und gefärbter reiner Schafwolle und
der reinschafwollenen Spinnstoffe wie Kammzeug,
Kämmlingen und Wollabgängen, soweit es sich
nicht um Vorräte handelt, die erst nach Erlaß
der Bekanntmachung vom Auslande eingeführt
werden. Vom 14. August 1915 ab ist danach jede
Veräußerung reiner Schafwolle und reinschaf-
wollener Spinnstoffe zu anderen als zu Heeres-
zwecken verboten. Als Veräußerung zu Heeres-
zwecken wird nur eine Veräußerung an die
Kriegswollbedarfs-Aktiengesellschaft oder die
Kammwoll-Aktien-Gesellschaft in Berlin oder an
Personen angesehen, welche die Ware zur Er-
füllung von unmittelbaren oder mittelbaren
Heeresaufträgen verwenden. Der Nachweis, daß
die Veräußerung tatsächlich zu Heereszwecken er-
folgt, muß in einer näher angegebenen Weise er-
bracht werden. Auch die Verwendung (Waschen,
Kämmen, Mischen, Färben, Verspinnen sowie
jegliche andere Art der Verarbeitung) der Schaf-
wolle ist mit dem 14. August nur noch zur Her-
stellung solcher Erzeugnisse gestattet, deren Anfer-
tigung v. Kgl. Preuß. Kriegsministerium unmittbar
oder mittelbar ausdrücklich genehmigt ist. Es ist
zu beachten, daß die Anordnungen der neuen Be-
kanntmachung sich nicht auf die Wollen der
Deutschen Schafschur 1914-15 beziehen, für welche
die bei der Beschlagnahme der Schafschur erlassenen
Bestimmungen Anwendung finden. Das Ver-
kämmen der Wollen der Deutschen Schafschur
1914-15 bleibt überhaupt verboten, soweit nicht
eine besondere Erlaubnis des Kriegsministeriums
erteilt ist. Eine Reihe der Bestimmungen der
Bekanntmachung behandelt diejenigen Mengen
Schafwolle, die aus den eigenen Beständen be-
liebig verwendet werden können, sowie die Ver-
wendung von Baumwolle oder Baumwollabfällen
als Zusatzspinnstoff und die Meldepflicht von aus
dem Auslande eingeführten Vorräten. Besondere
Bestimmungen gelten noch für Kammgarnspinner.
Der Wortlaut der Bekanntmachung kann auf dem
Landratsamte in Siegburg eingesehen werden.