6. Februar 1915

06021915 wolldecken

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Februar 1915

Bekanntmachung über die Aufhebung der Beschlagnahmung von Wolldecken

Bekanntmachung
Meine Verfügung vom 11. Januar 1915 über die
vorläufige Beschlagnahme sämtlicher Wolldecken
wird hierdurch in vollem Umfang aufgehoben.
Coblenz, den 30. Januar 1915
Stellvertretendes Generalkommando 8. Armeekorps
Der kommandierende General
v. Ploetz, General der Infanterie

23. Januar 1915

23011915 wolldecken

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Januar 1915

Bekanntmachung der Beschlagnahmung sämtlicher Decken bei Fabrikanten und Händlern durch das Militär.

Vorläufige Beschlagnahme sämtlicher
Woll- pp. Decken.
Ich ordne für den Befehlsbereich des VIII. Armee-
korps an:

Sämtlichen Fabrikanten und Händlern ist die Ver-
äusserung der bei ihnen lagernden eigenen und fremden Be-
stände sowie der eigenen bei Spediteuren und in Lager-
häusern lagernden Bestände an wollenen, wollgemischten,
halbwollenen und baumwollenen Decken sowie an
Filzdecken – soweit nicht die Stücke nachweislich zur
Ausführung eines unmittelbaren Auftrages einer Heeres- oder
Marine-Dienststelle bestimmt sind – bis auf Weiteres ver-
boten.
Die Fabrikanten und Händler haben dem General-

kommando in Coblenz, Castorpfaffenstr., binnen 3 Tagen
nach Bekanntmachung dieser Verfügung eine Verzeichnis
dieser Bestände mit Angabe von Stoffart, Zahl, Grösse,
Gewicht, bisherigem Preis und Aufbewahrungsort einzureichen,
soweit es sich um 50 Stück ingessamt handelt.
Die Bestände verbleiben vorläufig in den zeitigen Lager-
räumen zur alleinigen Verfügung des Kriegesministerium.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden
nach § 9 unter b des Gesetzes über den Belagerungszustand
vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

Coblenz, den 11. Januar 1915
Stellvertretendes Generalkommando 8. Armeekorps.
Der Kommandierende General
gez. von Ploetz, General d. Inf.

12. Januar 1915

BAST_12_01_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Januar 1915

Soldaten bitten um Wolldecken, sogenannte Burgerdecken, ein Produkt aus dem Städtchen Burg a.d. Wupper

                     Das II. Bataillon
des Reserve-Infanterie-Regiments N[umme]r 17
                          bittet um
                     wollene Decken
neue und auch gebrauchte, sogenannte Burgerdecken, für
die Krieger, die in dieser rauen Witterung in den Schützen-
gräben in treuer Wacht aushalten. Die sich hier zur Zeit
befindlichen Verwundeten des Bataillons werden um rege
                     Beteiligung am Sammeln gebeten.
Für die treue Fürsorge wird von Seiten des Bataillons im
voraus herzlichst gedankt und wird gebeten, die Decken bis
                    zum 20. Januar bei der Firma
Gebr[üder] Weissfeldt, Solingen, Kaiserstr[aße] 157
      einzuliefern, von wo dieselben abgeholt werden.