Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Juli 1918
Nochmalige Aufforderung zur Wollabgabe
Vermischtes.
Schleiden, 8. Juli. (Betrifft: Wollablieferung.)
Wer seine Wolle noch nicht abgeliefert hat, muß dieses
nunmehr umgehend besorgen, da er sonst bei der bald
durch besondere Beauftragte der zuständigen Kriegs-
amtsstelle einsetzenden Revision sich Unannehmlichkeiten
aussetzt. Die Wolle kann beschlagnahmt werden, und
außerdem erfolgt bestimmte Bestrafung, besonders
wenn sich herausstellt, daß die Wolle entgegen den
Bestimmungen an Verbraucher abgegeben ist. Wegen
der Sammelstelle für den hiesigen Kreis verweisen
wir auf die Bekanntmachung in dieser Zeitung.