10. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Juli 1918

Nochmalige Aufforderung zur Wollabgabe

Vermischtes.
Schleiden, 8. Juli. (Betrifft: Wollablieferung.)
Wer seine Wolle noch nicht abgeliefert hat, muß dieses
nunmehr umgehend besorgen, da er sonst bei der bald
durch besondere Beauftragte der zuständigen Kriegs-
amtsstelle einsetzenden Revision sich Unannehmlichkeiten
aussetzt. Die Wolle kann beschlagnahmt werden, und
außerdem erfolgt bestimmte Bestrafung, besonders
wenn sich herausstellt, daß die Wolle entgegen den
Bestimmungen an Verbraucher abgegeben ist. Wegen
der Sammelstelle für den hiesigen Kreis verweisen
wir auf die Bekanntmachung in dieser Zeitung.

6. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juli 1918

Erinnerung zur restlosen Abgabe von Wolle im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 4. Juli. (Betrifft: Wollablieferung.)
Wir verweisen auf die heutige Anzeige der Kriegs-
wollbedarf Akt[ien]. Ges[ellschaft]. und machen die Schafhalter
darauf aufmerksam, daß alle Wolle, auch die von 1
oder 2 Schafen, restlos abgeliefert werden muß. Die
Schafhalter haben bei Ablieferung der Wolle und
Bezug des Strickgarns auch noch finanziellen Vorteil,
da das Strickgarn bei dem Preise von M[ar]k 6.-
pro Pf[un]d billiger ist, als die eigene Wolle, welche zum
Herstellen von 1 Pf[un]d Strickgarn verbraucht wird.