18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Anordnungen der britischen Besatzung für Wald. Sie betreffen beispielsweise Restaurants für Offiziere, den Verkehr mit der neutralen Zone, Personalausweise, Waffenverbote und den Arbeiter- und Soldatenrat in der Stadt.

    Verhaltensmaßregeln gegenüber der britischen Besatzung
                                    für die Stadt Wald.
   In einer am Montag stattgehabten Konferenz zwischen dem
Befehlshaber der englischen Besatzung und dem Bürgermeister wurden
folgende Anordnungen bekanntgegeben:
   1. Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats dürfen sich im
Rathause nicht mehr aufhalten und haben keinen Anspruch auf ein
Zimmer, auch sollen sie aus städtischen Mitteln nicht weiter bezahlt
werden.
   2. Versammlungen jeder Art sind verboten; wenn solche statt-
finden sollen, muß die Genehmigung der englischen Besatzungsbehörde
eingeholt werden.
   3. Alle roten Fahnen sind einzuziehen.

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16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.

                            Anordnungen.
   Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
   Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
                                             1. Wohnhäuser.
   Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
   Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
   Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
   Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.

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15. Mai 1918

Anweisung für die Bearbeitung von Bezugsscheinen für Bekleidung vom 15. Mai 1918

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, D 100: Anweisung an die Nebenstellen des Kriegswirtschaftsamtes der Stadt Bergisch Gladbach vom 15. Mai 1918 u.a. über die Ausstellung von Bezugsscheinen für Bekleidung.

Die zunehmende Zwangsbewirtschaftung infolge der sich zuspitzenden Versorgungskrise führte bei den Gemeinden nicht nur zum Aufbau völlig neuer Verwaltungsstrukturen, sondern gingen auch mit Eingriffen in die Privatssphäre der Bürger bis hin zur Hausdurchsuchung einher.

Alle Seiten des Berichts anzeigen: Anweisung für die Bearbeitung von Bezugsscheinen für Bekleidung vom 15. Mai 1918

Der Bürgermeister                                       Berg. Gladbach, den 15. Mai 1918
ab 16/5 M.

An die Nebenstellen!

Bestandsfragebogen bei Beantragung von Bezugsscheinen.

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1. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. April 1916

„Reichtum und Armut zeigen ihre Unterschiede auch beim Umzuge“

                    Moderne Nomaden.
   Heute ist Umzugstag. Schon seit ungefähr einer Woche
konnte man allerlei Fuhrwerk sehen, die den Hausrat
der Familien von der alten zur neuen Wohnung schafften. Im
allgemeinen scheint in diesem Jahre der Wohnungswechsel nicht
allzu hart zu sein. Der Krieg wird auch hier seine Wirkung aus-
geübt haben. Wer umziehen will, muß Geld in seinen Beutel
tun und so wird mancher Mieter und manche Kriegerfrau das
kleinere Uebel gewählt, wird bestehende Unannehmlichkeiten
der alten Wohnung in den Kauf genommen haben und wohnen
geblieben sein. Das Straßenbild war nun in den Vormittags-
stunden, am heutigen Hauptziehtage doch ein anderes als ge-
wöhnlich. Auf Wagen, Ziehkarren und sogar auf Schiebkarren
wurden die Hausgeräte fortgeschafft. Reichtum und Armut
zeigen ihre Unterschiede auch beim Umzuge! Hier
steht ein großer Möbelwagen vor der Tür, der von
sachkundigen geschäftigen Händen vollgeladen wird.

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13. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1915

Die schwierige Lage von Kriegerfamilien bei Umzügen veranlasst die „Bergische Arbeiterstimme“ entsprechende kommunale Hilfsmaßnahmen einzufordern.

    
                 Der Umzug
rückt immer näher heran. Diesmal besonders sind für die
Kriegerfamilien die Umzugstage schlimm. Die Männer stehen
im Felde, verteidigen das Vaterland, und zu Hause sind
gar manche Hausbesitzer, wie wir öfter feststellen mußten, leider
dazu übergegangen, den Kriegerfamilien die Wohnung zu
kündigen, so daß diese sich nach einer anderen Wohnung um-
sehen müssen. Wenn es ihnen glückt, eine neue Wohnung zu
erhalten – was leider sehr schwer hält – dann stehen die
Frauen mit ihren Kindern noch immer da und können den
Umzug nicht bewerkstelligen. Die meisten Kriegerfamilien
sehen darum dem Umzugstermin, dem 1. April, schon jetzt mit
der größten Sorge entgegen. Von der Kriegsunterstützung
können sie nichts für die Umzugskosten abspleißen, denn die
Unterstützung reicht bei der gegenwärtigen enormen
Lebensmittelverteuerung kaum zum nackten
Lebensunterhalt aus. Es ist aber für jeden klar, daß die Frau
mit den Kindern den Umzug nicht bewerkstelligen kann. Pferd Weiterlesen