Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1914-1921, B 923
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau teilt dem Landrat in Siegburg mit, dass sich die Gemeinde Spich finanziell an dem Sieglarer Bauverein beteiligen wird.
Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1910-1928, B 150, Bl. 109
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau teilt dem Elektrizitätswerk Berggeist mit, dass die Stromversorgung zu zwei ehemaligen Wohnbaracken des Militärs unter-brochen wurde. Aufgrund der Wohnungsnot sollen in den beiden Baracken Familien einquartiert und daher die Stromversorgung wiederhergestellt werden. Auch weitere Familien in der Waldstraße bitten um einen Stromanschluss.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918
Überlegungen der „Bergischen Arbeiterstimme“, wie der Bau von Kleinwohnungen finanziert werden könnte
Neue Kleinwohnungen.
Zur Milderung der hier bevorstehenden Wohnungsnot hat die letzte
Stadtverordnetenversammlung einen weittragenden Beschluß gefaßt.
Da die Stadt sich selbst nicht zur Errichtung von Kleinwohnungen
entschließen konnte, sollen die in Aussicht genommenen Wohnungs-
bauten der beiden hiesigen Bauvereine unterstützt werden. Der
Spar- und Bauverein will an der Lerchenstraße 30 Wohn-
häuser mit zirka 100 Wohnungen und der Gemeinnützige
Bauverein 20 Häuser mit 62 Wohnungen am Heidberg bauen.
Mit diesen 162 Wohnungen wird die Wohnungsnot gemildert, aber
keinesfalls behoben werden, da der dadurch entstehende Zugang an
Wohnungen nur 1,3 Prozent zum Gesamtbestand beträgt und der
Bedarf erheblich größer ist. Auch kann wohl im allergünstigsten Falle
vor 1920 nicht daran gedacht werden, daß diese Wohnungen bezogen
werden können.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918
Zahlen zur Wohnungsnot in Solingen: praktisch gibt es in Stadt- und Landkreis wohl keine frei verfügbaren Wohnungen mehr
Zur Wohnungsnot.
Bei der jetzt im Vordergrund stehenden Frage der Woh-
nungsnot drehte sich die Aussprache in der vorletzten Sitzung
der Wohnungskommission in Solingen darum, welche Zahl von
Wohnungen zurzeit überhaupt leer stehe, da diese doch in
erster Linie zur Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses in
Betracht kommen. Mit großer Verwunderung wurde in der
Kommission die Mitteilung der Verwaltung aufgenommen, daß
es in Solingen 57 leere Wohnungen geben solle. Wenigstens
habe man dieses bei der stattgefundenen Zählung im Mai d[iesen] J[ahres]
festgestellt. Da man bei Beurteilung dieser Dinge die Ver-
hältnisse in den angrenzenden Gemeinden nicht außer Betracht
lassen darf, so ist man seitens der Verwaltung des Spar- und
Bauvereins den Dingen mal auf den Grund gegangen. Dabei
wurde festgestellt, daß es in Solingen, Ohligs, Wald, Höhscheid
und Gräfrath zusammen rund 32 500 Wohnungen gibt. Als
leerstehend wurden festgestellt zusammen 316 Wohnungen, und
zwar in Solingen 57, in Ohligs 73, in Wald 115, in Gräf-
rath 71 und in Höhscheid keine. Mit Staunen werden unsere
auf der Wohnungssuche befindlichen Zeitgenossen dieses Resultat
lesen. Die Stadt Wald teilt mit, daß von den leeren Woh-
nungen 110 als Kleinwohnungen anzusprechen sind, aber es
hätten sich 100 Frauen gemeldet, die nach dem Kriege eine
Wohnung behötigen. Ohligs berichtet, daß es sich bei den
73 Wohnungen zum größten Teil um einzelne Zimmer handle.
Leere Kleinwohnungen seien in Ohligs aber nicht vorhanden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918
Die Polizei wird in Solingen die Einhaltung der Wohnungsmeldepflicht streng kontrollieren.
Stadt Solingen.
An- und Abmeldepflicht von freien Wohnungen. Nachdem durch
die Polizeiverordnung vom 10. September d[iese]s J[ahre]s die An- und Ab-
meldepflicht von freien Wohnungen bei dem städtischen Wohnungs-
nachweise eingeführt worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, daß
sich die Geschäftsräume des Wohnungsnachweises im Stadtbauamt,
Zimmer Nr. 2 befinden. Daselbst können die in der Polizeiverord-
nung vorgeschriebenen Meldekarten unentgeltlich in Empfang ge-
nommen und ausgefüllt werden. Die gegenwärtige Wohnungsknapp-
heit macht zur restlosen Erfassung aller leerstehenden oder infolge
Kündigung nicht vermietbaren Wohnungen die nachdrücklichste Durch-
führung der Meldepflicht notwendig. Ich weise ausdrücklich darauf
hin, daß für jede Nichtbefolgung der Meldepflicht unnachsichtlich Be-
strafung eintreten wird. Die Polizeibeamten sind angewiesen, jede
unterlassene Meldung zur Anzeige zu bringen. Das Ergebnis der An-
und Abmeldung der Wohnungen wird wöchentlich im Stadtbauamte
und im Stadthause durch Aushang bekanntgegeben.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918
In Solingen müssen freiwerdende Wohnungen vom Vermieter den Behörden gemeldet werden.
Solingen. Oeffentlicher Wohnungsnachweis. Im
Bezirk unseres Stadtkreises ist eine neue Polizeiverordnung in Kraft
getreten, die dem Wohnungsvermieter freiwerdender Wohnungen
bis zu 6 Wohnräumen die An- und Abmeldung zur Pflicht macht.
Vor allem sind auch leere Einzelzimmer und möblierte Wohnungen
anzumelden. Ein empfindlicher Mangel herrscht schon von je bei uns
in möblierten Zimmern, daß auch diese der Anzeigepflicht unter-
liegen, ist deshalb sehr wesentlich.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918
Die Stadt Solingen unterstützt Wohnungsbaugenossenschaften, damit die Wohnungsnot schneller beseitigt werden kann
Solingen. Zur Wohnungsnot. Einen Sitzung der
Wohnungskommission befaßte sich gestern mit den gegen die
Wohnungsnot zu ergreifenden Maßnahmen. Beschlossen
wurde, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, für
die vom Spar- und Bauverein und dem Gemeinnützigen Bau-
verein demnächst in Angriff zu nehmenden Wohnungsbauten
die erforderlichen Anträge für die Bewilligung von Bauzuschüssen
beim Staatskommissar für das Wohnungswesen zu stellen.
Weiter wurde dem Stadtverordnetenkollegium empfohlen, sich
an der neu zu gründenden Rheinischen Wohnungsfürsorge
G. m.b. H. mit 12 500 Mark zu beteiligen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. September 1918
Der Direktor des statistischen Amts Lübeck über die Ursachen der Wohnungsnot.
Wie erklärt sich die jetzige Wohnungsnot?
In vielen Städten hat seit Beginn des Krieges die Be-
völkerung abgenommen. Die Zahl der vorhandenen Woh-
nungen ist aber größer als zu Kriegsbeginn. Man sollte danach
erwarten, daß die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkte
während des Krieges besser geworden sind. Aber das Gegen-
teil ist der Fall. Wie erklärt sich das? Auf diese
Frage gibt der Direktor des Statistischen Amts in Lübeck, Dr.
Hartwig, folgende Auskunft:
Der Bedarf an Wohnungen wird weniger durch die Zahl
an Einwohnern als die der Haushaltungen bestimmt. Die
Zahl der Haushaltungen hat aber während des
Krieges nicht ab-, sondern zugenommen. Das erscheint
auf den ersten Blick sehr sonderbar, erklärt sich aber bei näherer
Ueberlegung ohne alle Schwierigkeit. Todesfälle machen nur
in seltenen Fällen eine Wohnung frei. Das gilt schon in
Friedenszeiten, aber besonders für den Soldatenstand. Der
Krieg zerstört viele Ehen, aber nur wenig
Haushaltungen. Familien pflegen ihre Wohnungen auch
nach dem Tode ihres Hauptes behalten. Wer einmal am
eigenen Tische saß, hat begreiflicherweise wenig Neigung,
dauernd an einem fremden Platz zu nehmen. Lieber nimmt
man eine kleinere Wohnung, als daß man in einem anderen
Haushalt untertaucht. Der Krieg hat also viele Betten und
eine erhebliche Zahl von Zimmern, aber nur verhältnismäßig
wenig Wohnungen leergemacht. Die Gesamtzahl der
Haushaltungen nahm ständig zu, und nur die
Durchschnittszahl der in ihnen lebenden Per-
sonen ist kleiner geworden. So ist die Wohnungs-
not entstanden. Dieselben Ursachen, die sie herbeiführten, wer-
den sie auch fernerhin bestehen und sich verschärfen lassen. Der
Wohnungsbedarf wird trotz sinkender Bevölkerung automatisch
weiter steigen, und die Wohnungsnot kann nur dadurch in er-
träglichen Grenzen gehalten werden, das gebaut wird, daß an-
dauernd neue Wohnungen entstehen. Einen anderen Weg,
dem […] zu wehren, gibt es nicht.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1918
Der Innenminister über Eingemeindungspläne während des Krieges.
Eingemeindungspläne während des Krieges.
Der Minister des Innern hat an die Regierungspräsidenten
einen Erlaß über die Behandlung von Eingemeindungsplänen ge-
richtet. In einem früheren Runderlaß vom 6. August 1917 war mit-
geteilt worden, daß zu den Sachen, die während des Krieges der
baldigen Erledigung nicht bed[ür]fen, auch kommunale Bezirksver-
änderungen gehörten. Diese Bestimmung findet jedoch auf Einge-
meindungspläne von Städten, bei denen unter den Gründen für
die Eingemeindung das Wohnungsbedürfnis
entscheidend mit in Frage steht, keine Anwendung. Derartige Ein-
gemeindungspläne können vielmehr, wie der Minister des Inntern
jetzt betont, auch während der Dauer des Krieges weiter verfolgt
werden.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Juli 1918
Sozialdemokratische Forderungen zur Behebung der Wohnungsnot in Solingen
Was geschieht zur Bekämpfung
der Wohnungsnot?
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Verhütung
einer Katastrophe in den Wohnungsbauverhältnissen ist ein drin-
gendes Gebot der Stunde. In Solingen und seinen Nachbar-
orten braucht nicht erst ein Wohnungsmangel abgewartet zu
werden. Wie die Vorgänge kurz vor dem Hauptumzugstermin
am 1. April d[iesen] J[ahre]s zeigten, besteht in unserm Bezirk bereits
eine sehr erhebliche Wohnungsnot. Mit Mühe und Not gelang
es damals noch, für alle wohnungssuchenden Familien ein Ob-
dacht zu schaffen, wenn auch zum Teil in Gebäuden, die eigent-
lich bereits als unbewohnbar bezeichnet werden müssen. Je
weiter die Zeit fortschreitet, um so schlimmer müssen die Zu-
stände auf dem Wohnungsmarkt werden. Ein bezeichnendes
Beispiel dafür ist der Anzeigenteil der hiesigen Zeitungen:
während früher nur ganz wenig Wohnungssuchende den Ange-
boten gegenüberstanden, ist jetzt das gerade Gegenteil einge-
treten. Fast gar keine Wohnungsangebote mehr, dafür aber
um so mehr Wohnungsgesuche.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juli 1918
Der Haus- und Grundbesitzerverein Solingen diskutierte das neue Kündigungsverbot
Solingen. Mit dem Kündigungsverbot des kom-
mandierenden Generals des 7. Armeekorps beschäftigte sich
eine Versammlung des Haus- und Grundbesitzervereins am Montag-
abend im Gierlichschen Lokale. Der Vorsitzende Herr Weck hielt
einen einleitenden Vortrag, in dem er auf die einschneidenden Be-
stimmungen der neuen Verordnung hinwies. Gewiß habe hier eine
gute Absicht zugrunde gelegen, nämlich, den Wohnungsmangel, der
durch Zuzug in den Industriebezirken entstanden ist, zu beseitigen.
Die Verordnung mache aber auch den Haus und Grundbesitz recht-
los, da sie seine Eigentumsrechte vernichte. Eine Reihe von Leuten,
die schon vor dem Kriege den Haus- und Grundbesitzer prellten, wür-
den diese Verordnung als einen Freibrief betrachten. Sei das Eigen-
tum des Haus- und Grundbesitzers nicht mehr staatlich geschützt, so
würde auch das Privatkapital für den Hausbau nicht mehr zu haben
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juli 1918
Das neue Mietrecht: Bedenken und die Umsetzung in Solingen
Das neue Kündigungsverbot der Vermieter.
Die vor einigen Tagen veröffentlichte Verordnung des kom-
mandierenden Generals vom 18. Juni 1918 über das Kündigungs-
verbot der Vermieter hat in der Bürgerschaft vielfach ernste Besorg-
nis hervorgerufen. Man fürchtet, daß der Vermieter, dessen Rechte
schon bei früheren Kriegsverordnungen nicht unwesentlich beschränkt
worden sind, nunmehr völlig entrechtet und der Willkür seiner
Mieter preisgegeben sei. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918
Wegen der Wohnungsnot: Neue Bestimmungen im Mietrecht und zum Kündigungsschutz
Eine wichtige Verordnung.
Auf Grund der §§ 4 und 9b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes, betreffend
Abänderung dieses Gesetzes vom 11. Dezember 1915, bestimme
ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgendes:
§ 1.
Den Vermietern wird verboten, Wohnungen oder Wohn-
räume, die im Bereich des 7. Armeekorps belegen sind, ohne
Einverständnis der Mieter zu kündigen oder nach Ablauf eines
Mietsvertrages an andere als die bisherigen Mieter zu ver-
mieten oder sonst zu überlassen oder selbst in Benutzung zu
nehmen, falls nicht der Leiter des Kommunalverbandes oder
eine von diesem bestimmte Dienststelle oder Kommission der
Kündigung usw. zugestimmt hat.
Die Bestimmung in Absatz I gilt entsprechend für das
Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1918
In Wiesdorf sollen 40 Wohnhäuser zur Linderung der Wohnungsnot gebaut werden.
Wiesdorf. Zur Wohnungsnot. Um der hier be-
stehenden Wohnungsknappheit einigermaßen abzuhelfen, will
der Gemeinnützige Bauverein Manfort trotz der teuren Bau-
stoffe und der hohen Arbeitslöhne 40 Wohnhäuser mit
einem Kostenaufwande von 240 000 Mark errichten. Die
Kosten eines Hauses sollen den Betrag von 6000 Mark nicht
übersteigen. – Wann der Verein diese Wohnhäuser errichten
wird, wissen wir nicht, und ob es möglich ist, heute für 6000
Mark ein Wohnhaus zu errichten, bezweifeln wir sehr stark.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. April 1918
Stadt Solingen und Bauvereine berieten über Verbesserung der Wohnungssituation
Solingen. Die zur Linderung der Wohnungsnot
eingesetzte Kommission beriet gestern in Gemeinschaft mit den Ver-
tretern der hiesigen Bauvereine und sonstigen Interessenten die
Schritte, welche zunächst eingeschlagen werden sollen. Herr Stadt-
baurat Schmidhäußler erläuterte einleitend die Wohnungstypen, auf
die sich die Vertreter der hiesigen Bauvereine geeinigt und gab dann
eine Uebersicht über die von den Bauvereinen und der Stadt in
Aussicht genommenen Bauprojekte. Die Pläne dieser Projekte waren
ausgestellt und wurden im einzelnen erläutert. Als Resultat der
langen und interessanten Aussprache kann mitgeteilt werden, daß die
Notwendigkeit beschleunigter Wohnungsbautätigkeit allseitig aner-
kannt wurde. Jedoch soll die Verwaltung tunlichst sofort bei den maß-
gebenden Stellen um Gewährung namhafter Baugelderzuschüsse vor-
stellig werden und auch die Frage prüfen, ob nicht eine Verschmelzung
verschiedener Baugenossenschaften empfehlenswert sei. Inzwischen
sollen die vorgelegten Baupläne energisch weiter bearbeitet werden.