Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1914-1921, B 923
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau teilt dem Landrat in Siegburg mit, dass sich die Gemeinde Spich finanziell an dem Sieglarer Bauverein beteiligen wird.
Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1910-1928, B 150, Bl. 109
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau teilt dem Elektrizitätswerk Berggeist mit, dass die Stromversorgung zu zwei ehemaligen Wohnbaracken des Militärs unter-brochen wurde. Aufgrund der Wohnungsnot sollen in den beiden Baracken Familien einquartiert und daher die Stromversorgung wiederhergestellt werden. Auch weitere Familien in der Waldstraße bitten um einen Stromanschluss.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918
Auf der Sitzung der Wohnungs- und Baukommission in Solingen wurde eingehend über die Behebung der Wohnungsnot beraten und beschlossen, sich für den Beitritt zur Rheinischen Wohnungsfürsorge-Gesellschaft stark zu machen.
Eine gemeinsame Sitzung der Wohnungs- und Bau-
kommission in Solingen beschäftigte sich, wie wir bereits
kurz berichteten, ebenfalls mit Wohnungsfragen. Durch Polizei-
verordnung vom 10. Sept. d[iesen] J[ahres] ist ein zwangsweiser Wohnungs-
nachweis für Kleinwohnungen, bis zu 5 Räumen ohne Küche, einge-
richtet. Dieser Wohnungsnachweis soll der Vorläufer des Woh-
nungsamtes sein. Die Einrichtung selbst als Wohnungsamt anzu-
sprechen, wie es seitens der bürgerlichen Presse geschieht, ist falsch,
da dem Wohnungsamt noch weit wichtigere Aufgaben obliegen und
auch hierfür erst eine besondere Stelle geschaffen werden muß, wie
dieses überall der Fall ist, wo ein wirkliches Wohnungsamt existiert.
Mit der in der Sitzung Ausdruck gegebenen Anschauung, das Woh-
nungsamt zu einer gemeinsamen Einrichtung aller Gemeinden des
oberen Kreises zu machen, kann man sich nur einverstanden er-
klären. Bereits vor längerer Zeit haben auch wir diese Forderung
vertreten.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918
In Ohligs besprachen sich Vertreter der Betriebs- und Ortskrankenkassen mit Repräsentanten der Gemeinden des Landkreises Solingen über einen möglichen Beitrag der Krankenkassen zur Behebung der Wohnungsnot, insbesondere in Hinsicht auf die Unterstützung gemeinnütziger Baugenossenschaften
Wohnungsfragen.
Am Montagnachmittag fand in Ohligs im Hotel Kanzler
eine Sitzung der Betriebs- und Ortskrankenkassen des
Kreises Solingen statt, an der auch die Vertreter der Versicherungs-
ämter Solingen-Stadt und -Land, sowie die Bürgermeister bezw.
Beigeordneten der in Frage kommenden Gemeinden teilnahmen.
Herr Landesrat Dr. Mewes von der Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz in Düsseldorf sprach über: „Die Bedeutung des Klein-
wohnungsbaues, insbesondere der gemeinnützigen Bautätigkeit, für
die Krankenkassen“. An einem günstigen Gesundheitszustand unserer
Bevölkerung sind die Krankenkassen als die hauptsächlichen Träger
unserer Versicherungsgesetzgebung lebhaft interessiert. Schon lange
Zeit hatte man erkannt, daß die Wohnungsverhältnisse für die
Gesundheit der Menschen von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Eine große Anzahl von Krankheiten, vor allem die Tuberkulose sind
eigentliche Wohnungskrankheiten. Seit längeren Jahren sei man
daher lebhaft um die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse,
namentlich der kinderreichen Familien, bemüht und habe auch be-
reits vor dem Kriege ganz günstige Resultate erzielt. Der Krieg
und die damit in Zusammenhang stehende Lahmlegung der Bau-
tätigkeit – soweit der Wohnungsbau in Frage kommt – habe nun
bereits in den Bezirken mit lebhafter Kriegsindustrie eine ziemliche
Wohnungsnot geschaffen. Aber auch in den ländlichen Gemeinden
seien die Verhältnisse vielfach nicht besser. Es ist daher dringend
erforderlich, daß rechtzeitig hiergegen die notwendigen Maßnahmen
in die Wege geleitet werden. Der Wohnungsbau in der Uebergangs-
zeit und in den ersten Jahren nach dem Kriege wird aber nur mit
erheblichen Bauzuschüssen möglich sein, die von Reich, Staat und
Gemeinden aufzubringen sein werden. Wie diese Zuschüsse aufzu-
bringen sind und in welcher Höhe dieselben gegeben werden können,
steht noch nicht fest, jedoch sind darüber in kurzer Zeit vom Staats-
kommissar für das Wohnungswesen bestimmte Richtlinien zu er-
warten. Da die Baukosten 200 Prozent und noch mehr die Frie-
denspreise übersteigen, werden die Zuschüsse in erheblicher Höhe
nötig sein, da sonst die Mieten unerschwinglich werden. Für die
Erstellung von neuen Wohnungen wird in der ersten Zeit die private
Bautätigkeit nur in verschwindend geringem Umfang in Frage
kommen. In der Hauptsache wird diese Aufgabe durch die gemein-
nützige Bautätigkeit zu lösen sein. Bisher wurden die für diese
Art Wohnungsbau erforderlichen Gelder zum allergrößten Teil durch
die Landesversicherungsanstalten aufgebracht. Bei dem großen Um-
fang, den die gemeinnützige Bautätigkeit in der Uebergangszeit und
nach dem Kriege annehmen wird, reichen hierzu die Mittel der
Landesversicherungsanstalten allein nicht aus und müssen auch
andere Stellen, die lebhaft an gesunden Wohnungsverhältnissen der
Bevölkerung interessiert sind, sich an der Aufbringung dieser Mittel
beteiligen. Neben den Berufsgenossenschaften als Träger der Un-
fallversicherung, kommen hier in der Hauptsache die Krankenkassen in
Betracht. Bisher haben nach der Richtung hin die Krankenkassen
ziemlich versagt. Nur ganz wenige Kassen haben nach den getroffenen
Feststellungen dafür bis jetzt Gelder ausgeliehen. Dieses müsse
anders werden und sollten die Kassen in ihrem eigensten Interesse
die verfügbaren Mittel, soweit wie möglich, dem gemeinnützigen
Wohnungsbau zuführen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918
Die Einrichtung eines Wohnungsamtes für Solingen nach dem preußischen Wohnungsgesetz als sozialdemokratische Forderung
Brauchen wir ein Wohnungsamt?
Durch das preußische Wohnungsgesetz vom 28.3.1918 haben die
gesamten mit dem Wohnungswesen zusammenhängenden Dinge eine
einheitliche Regelung erfahren. Die Verschiedenartigkeit auf diesem
Gebiet und der Streit der Behörden über die Zuständigkeit ist besei-
tigt. Die Bahn zu wirklich ersprießlicher und fruchtbarer Arbeit
ist frei.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918
Die Solinger Wohnungskommission diskutierte über die aktuelle Wohnungsversorgung, fasste aber keine konkreten Beschlüsse zur Behebung des Wohnungsmangels.
Zur Wohnungsnot.
Mit der Wohnungsnot und deren Bekämpfung befaßte sich eine
Sitzung der Wohnungskommission die gestern stattfand.
Einleitend gab der Herr Oberbürgermeister einen neuen Erlaß des
preußischen Staatskommissars für das Wohnungswesen bekannt, wo-
nach es noch längere Zeit erfordern wird, bis über die Gewährung
von Bauzuschüssen für zu erstellende Kleinwohnungen und Notbauten
einheitliche und bestimmte Grundsätze aufgestellt werden können. Je-
doch sollen diese Zuschüsse auch für die jetzt schon zu errichtenden
Bauten in Betracht kommen, wenn deren Dringlichkeit nachgewiesen
und anerkannt wird. Herr Baurat Schmidhäußler erläuterte die bis
jetzt seitens der Stadtverwaltung unternommenen Schritt. Soge-
nannte Not- oder Behelfbauten kommen in Solingen kaum in Be-
tracht, da geeignete Objekte dafür nicht zur Verfügung stehen. Dann
sind der Stadt Barackenbauten angeboten, bei denen eine Wohnung
auf rund 8000 Mark kommt. Angesichts solcher Preise sei zu erwägen,
ob man nicht anstatt Baracken gleich richtige Wohnungen erstellt, da
die Baracken doch im allergünstigsten Fall nur für wenige Jahre in
Betracht kommen können und dann abgenutzt sind. Seitens des Ge-
meinnützigen Bauvereins habe man einen vollständigen Kosten-
anschlag für die Errichtung von 62 Wohnungen anfertigen lassen.
Nach den Friedenspreisen betrage der Kostenanschlag rund 270 000
Mark. Die gegenwärtigen Preise seien aber rund 200 Prozent höher
und komme somit bereits ein Bauzuschuß von über 500 000 Mark
allein für 62 Wohnungen in Betracht. Da bis jetzt noch keine Klar-
heit bestehe, auf welche Art und Weise die Baukostenüberteuerung
getragen werden solle, müsse man bis dahin sich auf die Fertig-
stellung von bestimmten Vorarbeiten an Projekten, wie dieses auch
seitens der hiesigen Bauvereine geschehen sei, beschränkten.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juli 1918
Die spätere Wohnsituation der Kriegsheimkehrer wird thematisiert.
– Das Zusammenwohnen. Angesichts der
Vorbereitungen zur Beschaffung von Wohnun-
gen für die heimkehrenden Krieger wird nicht
mit Unrecht die Frage aufgeworfen, ob den
Feldgrauen mit dem Zusammenwohnen mit
anderen Familien gedient sei. Nicht als ob
die krieggewohnten Männer besonders an-
spruchsvoll wären, im Gegenteil! Die wün-
schen nicht lästig zu werden, und das kann
sich bei dem Zusammenwohnen oft gar nicht
vermeiden lassen, da die Wohnungen doch nicht
darauf eingerichtet sind. Das Wichtigste bleibt,
besondere kleine Wohnungen zu schaffen, womit
auch wohl so mancher kleinen Familie gedient
ist, die bei der harten Zeit, die auch nach dem
Krieg nicht gleich verschwindet, sparen wollen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juni 1918
Der Haus- und Grundbesitzerverein Solingen sucht Ausnahmen für das Wohnungskündigungsverbot.
Zum Verbot der Wohnungskündigung,
das wir am Freitag veröffentlichten, wird mitgeteilt, daß der
Haus- und Grundbesitzerverein bereits mit der
Stadtverwaltung dieserhalb in Verbindung getreten ist. In
Kürze werden Verhandlungen über die zulässigen Ausnahmen
stattfinden, deren Ergebnis dann in einer Versammlung be-
kanntgegeben werden soll. Der Vorstand des Vereins, der schon
mit Anfragen überhäuft wurde, glaubt versichern zu können,
daß ein Grund zur Beunruhigung nicht vorhanden ist.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918
Wegen der Wohnungsnot: Neue Bestimmungen im Mietrecht und zum Kündigungsschutz
Eine wichtige Verordnung.
Auf Grund der §§ 4 und 9b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes, betreffend
Abänderung dieses Gesetzes vom 11. Dezember 1915, bestimme
ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgendes:
§ 1.
Den Vermietern wird verboten, Wohnungen oder Wohn-
räume, die im Bereich des 7. Armeekorps belegen sind, ohne
Einverständnis der Mieter zu kündigen oder nach Ablauf eines
Mietsvertrages an andere als die bisherigen Mieter zu ver-
mieten oder sonst zu überlassen oder selbst in Benutzung zu
nehmen, falls nicht der Leiter des Kommunalverbandes oder
eine von diesem bestimmte Dienststelle oder Kommission der
Kündigung usw. zugestimmt hat.
Die Bestimmung in Absatz I gilt entsprechend für das
Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Mai 1918
Eine neue Art von Mietverträgen verbreitet sich.
– Seltsame Mietsverträge sind in jüngster
Zeit beobachtet; sie bestimmen, daß die Wohnung
nur bis zu einem bestimmten Termin gemietet ist,
und daß dann der Vertrag ohne Kündigung be-
endet ist. Der Zweck ist natürlich, möglich einfach
höhere Mieten herauszuschlagen. Die zuständigen
Reichsbehörden werden sich dieser merkwürdigen
Verträge jedenfalls genauer ansehen. – Im Sool-
bade Kösen konnte der neugewählte Bürgermeister
bei Antritt seines Amtes keine Wohnung finden.
Er mußte einstweilen in dem benachbarten Naum-
burg Quartier suchen.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. April 1918
Walder Spar- und Bauverein fordert im Jahresbericht die Kaufanwärter auf, dringend ihre Schulden zu bezahlen.
Jahresbericht des Spar- und Bauvereins
zu Wald für 1917.
…Mit dem 31. Dezember 1917 war das 21. Geschäftsjahr unseres
Vereins abgelaufen. Es ist dies der 4. Jahresbericht, den wir im
Weltkriege zu erstatten haben. Auch das letzte Jahr hatte natur-
gemäß unter der Einwirkung des Krieges zu leiden. Angesichts der
Verhältnisse haben wir indessen Ursache, mit dem Resultat des Rech-
nugsabschlusses für das Berichtsjahr zufrieden zu sein.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1918
In Gräfrath soll ein Bauverein gegründet werden, um dem Wohnungsmangel entgegenzutreten. Die „Bergische Arbeiterstimme“ empfiehlt, den Solinger Spar- und Bauverein zum Vorbild zu nehmen.
Gräfrath. Wohnungssorgen. Der Mangel an
Kleinwohnungen macht sich auch in unserer zum Teil länd-
lichen Gemeinde unangenehm bemerkbar. Heute kann man den
Wohnungssuchenden aus der Stadt nicht damit trösten: Ziehe
aufs Land! Auf dem Lande ist nämlich der Kleinwohnungs-
mangel genau so groß wie in den Städten. Diesem Mißstande
will man nun auch in unserer Gemeinde entgegenwirken, indem
man einen gemeinnützigen Bauverein gründet. Der Anteil
soll 1000 Mark betragen, eine Summe, die unseres Erachtens
den größten Teil der Arbeiterschaft von der Mitgliedschaft
ausschließt. Nach allem, was bisher über die Zwecke und
Arbeitsmethoden des Vereins bekannt geworden ist, wird sich
die Mitgliedschaft wohl fast ausschließlich aus Industriellen zu-
sammensetzen, die in erster Linie Wohnungen für „ihre Ar-
beiter“ beschaffen wollen. Es hat den Anschein, also ob das
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1918
In Solingen sind aktuell 75 Familien ohne Wohnung.
Solingen. Die Kriegs-Obdachlosen in unserer
Stadt. Die endgültige Feststellung hat ergeben, daß sich bei der
Stadtverwaltung 75 Familien gemeldet haben, die zum 1. April noch
keine Wohnung haben. Diese Familien sind zusammen 300 Köpfe
stark und benötigen ungefähr 200 Zimmer. Der Bedarf an Woh-
nungen ist bisher ungefähr festgelegt, so daß noch immer 100 Zimmer
gebraucht werden. In der heutigen Kommissionssitzung gedenkt man
sich darüber zu verständigen, wie man die bisher noch nicht unter-
gebrachten Familien in Notquartieren am zweckmäßigsten unter-
bringen kann.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. März 1918
Akuter Wohnungsmangel in Solingen
Solingen. Zur Wohnungsnot. 73 Wohnungs-
gesuche liegen bisher der städtischen Behörde vor, denen sechs
Wohnungsangebote und zwar über drei Dreizimmer- und drei
Zweizimmerwohnungen gegenüberstehen. Außerdem ist im
Familienhause zu Dornsiepen noch Platz für 6 kleinere und 4
größere Familien. Es fehlt also noch eine große Zahl von
Wohnungen für den 1. April. Weitere Angebote von Haus-
besitzern werden auf dem Rathause angenommen. Angesichts
des vorhandenen Wohnungsmangels wird die Stadt nicht umhin
können, mit Hilfe der gemeinnützigen Bauvereine den Bau von
Kleinwohnungen in die Wege zu leiten und beim Generalkom-
mando die hierfür erforderliche Bauerlaubnis zu erwirken.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Februar 1918
Man macht sich in Berlin Gedanken über die Wohnungsbeschaffung nach Ende des Krieges.
– Wohnungsbeschaffung nach dem Kriege.
Der vom Reichskanzler im Jahre 1915 geschaf-
fene Grundkreditausschuß verhandelte neuer-
dings in einer Sitzung, zu der der Staatssekre-
tär des Reichswirtschaftsamtes am 28. d. M.
eingeladen hatte. Die Tagesordnung umfaßte
die Frage der Wohnungsbeschaffung nach dem
Kriege. Den Gegenstand des ersten Verhand-
lungstages bildete die Aufbringung der finan-
ziellen Mittel. In großer Übereinstimmung
gingen die Ansichten der meisten Redner dahin
daß zur Aufbringung des Mehrs an Bau-
kosten, insbesondere in der Übergangszeit, das
Reich eingreifen müßte. Besonders scharf
wurde dieser Standpunkt betont von Prof.
Albrecht, Stadtrat Luther, Direktor beim Deut-
schen Städtetag, Dernburg, Prof. Fuchs (Tü-
bingen) und Dr. Arendt. Von anderen Red-
nern wurde empfohlen, für die notwendige Kre-
ditbeschaffung andere Wege einzuschlagen.