23. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Dezember 1917

Mengen von Eicheln und Kastanien sind zu melden.

   –  Zuführung von Eicheln und Kastanien
zu Wildfütterungszwecken. Zur möglichst rest-
losen Erfassung aller Eicheln und Kastanien
ist es im vaterländischen Interesse dringend
notwendig, daß die etwa noch zurückbehaltenen
Menge für Wildfütterungszwecke usw. der Be-
zugsvereinigung der deutschen Landwirte bald
zugeführt werden.

21. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1917

Kaum Wild im Angebot der Solinger Metzger. Hoffnungen auf Wildbret zu Weihnachten kaum zu befriedigen.

Solingen. Wildbret. Die Solinger Zeitungen machen
ihren Lesern den Mund wässerig mit Nachrichten über „Wild-
bret“. Das wäre überflüssig gewesen, denn die Anfuhr davon
ist gering. Auf Anfragen aus unserm Leserkreise machen
wir deshalb darauf aufmerksam, daß so wenig Wild vorhanden
ist, daß die Verteilung geradezu ein Kunststück ist und daß nur
ein kleiner Teil der Metzger Wild erhalten hat.

7. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1917

Die Solinger werden zu Weihnachten wohl auf einige zusätzlich angekündigte und versprochene Lebensmittel verzichten müssen.

  Solingen. Die Weihnachtsspeisekarte. Entgegen
früheren Mitteilungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß die
Lieferung der Extra-Genußmittel zu Weihnachten Schwierigkeiten
begegnen wird. So weiß man heute schon, daß Schokolade nur an
Kranke gegeben werden kann. Die Abgabe von einem halben Pfund
Mehl scheint gesichert. Die versprochenen Nudeln können nur abge-
geben werden, wenn sie bis dahin noch eingehen, was indessen zweifel-
haft erscheint. Dagegen wird der Weihnachtsmann die Pforten des
Solinger Fleisch-Paradieses, auch Kühlhalle genannt, öffnen. Auf
jede Fleischkarte soll ein halbes Pfund Spanferkel entfallen. Wie es
mit dem „angedeuteten“ Wild wird, weiß man noch nicht.

12. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. August 1914

Anweisung zur Verscharrung von Tierkadavern auf den jeweiligen Gemeindeplätzen

Bekanntmachung.
Da die sämtlichen Automobile des Besitzers der
Kadaver-Vernichtungsanstalt bei Call zu militärischen
Zwecken ausgehoben sind, so sind die Kadaver der
gefallenen Tiere bis auf weiteres auf den alten Ver-
scharrungsplätzen der Gemeinden zu verscharren.
Schleiden, den 8. August 1914.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg