2. Oktober 1916

1916-10-02-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Oktober 1916

Der Artikel über einen Straftäter wird dazu genutzt, „versteckte“ Werbung für die Kriegsanleihe zu betreiben. Hier wird, wieder einmal, an das Gewissen des Zeitungsleser appelliert, die Kriegsanleihe zu zeichnen um somit den im Felde stehenden Soldaten zu helfen, den Krieg zu gewinnen.

Hilden, 2. Okt. Die Ausgeburt eines Menschen
stand am vergangenen Sonnabend in der Person des
35 Jahre alten unverheirateten, schon 18 mal meist wegen
Diebstahl vorbestraften und nun wieder auf die Mensch-
heit losgelassenen Arbeiters Karl Korte aus Ohligs vor
den Geschworenen in Elberfeld. Ihm war ein vollen-
detes und versuchtes Notzuchtsverbrechen, schwerer
Raub und Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Der nur in
einem Fall geständige Angeklagte, der auch schon in
Irrenhäusern untergebracht gewesen, nach dem Gutachten
des Gerichtsarztes Geheimrat Dr. Wolf aber voll und
ganz zurechnungsfähig und für sein Tun und Lassen ver-
antwortlich ist, überfiel am 15. Mai d.J. im hiesigen
Stadtwalde ein junges Mädchen aus Millrath, raubte
ihm das Handtäschen nebst Inhalt und tat ihm dann
unter schwersten Drohungen für Leib und Leben unter
Vorzeigung eines Dolches in schändlichster Weise Ge-
walt an. Einige Tage vorher drang er mitten in der
Nacht in die einsam gelegene Wohnung einer Frau in
Ohligs ein, mit der er sich kurze Zeit vorher auf der
Straße freundschaftlichst unterhalten hatte. Bei seinem
Ueberfall wurde er in der Absicht, an der Frau ein
schweres Sittlichkeitsverbrechen zu begehen, durch den
Widerstand und das Hilferufen der schwer bedrängten
Frau und ihrer Kinder verhindert. Der Mann dieser
Frau steht im Felde. (Lieber Leser, haben Sie schon
Kriegsanleihe gezeichnet. 100 Mark werden Sie für Ihr
Vaterland doch sicherlich noch erschwingen können. Am
kommenden Donnerstag, den 5. Oktober ist Zeichnungs-
schluß. Man rechnet auch auf Ihre Mithilfe. Red.) Die
Geschworenen sprachgen den Angeklagten schuldig und ver-
sagten ihm selbstverständlich mildernde Umstände. Das
Gericht verurteilte ihn nun in Anbetracht seiner Ge-
meingefährlichkeit zu 10 Jahren Zuchthaus und 10 jahren
Ehrverlust,erklärte außerdem seine Stellung unter Polizei-
aufsicht für unbedingt erforderlich.