5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Ein Düsseldorfer Wirtspaar wurde ausnahmsweise wegen Übertretung der Polizeistunde zu Geldstrafen verurteilt.

   e. Düsseldorf. Nachtleben. Nach einer Verfügung des
Generalkommandos in Münster ist die Polizeistunde für die
Stadt auf 11 Uhr abends festgesetzt. Zeitweise wird
die Verfügung auch strenge durchgeführt; anders ist es aber
in Weinwirtschaften, wo Kriegsgewinnler mit Halbwelt-
damen verkehren. Bis in den hellen Morgen hinein wird dort
gezecht und der Sekt fließt buchstäblich in Strömen. Von Krieg
oder Not der Zeit keine Spur. Die Eheleute Weinwirt Birn-
bach aus der Kasernenstraße mußten sich am Schöffengericht
verantworten, weil sie nach 11 Uhr abends sowohl in der
eigentlichen Wirtschaft als auch in ihren Privaträumen Gäste
geduldet hatten. Die Angeklagten und deren Verteidiger ver-
traten die Ansicht, von einer Uebertretung dürfe eigentlich nicht
gesprochen werden, denn die Polizei dulde doch den Nachtver-
kehr in fast allen besseren Weinlokalen. Der Amtsanwalt hatte
auch Kenntnis von einem starken Nachtsverkehr in diesem Lo-
kalen, er wollte aber nicht zugeben, daß diese Uebertretungen
mit Wissen der Polizei begangen würden. Für den Angeklagten
B. lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 200 Mark und
für dessen Frau auf eine solche von 50 Mark.