Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Juni 1916
Maßnahmen zum Schutz des Viehs bei Gewitter.
– Eine Bekanntmachung über den Schutz
des Weideviehs bei Gewitter erließ der Land-
rat des Kreises Hannover. Das Vieh hat
die Gewohnheit, sich bei Unwettern dicht
zusammenzudrängen; der Blitzstrahl über-
trägt sich daher leicht über die Einfriedi-
gungsdrähte auf die einzelnen Tiere.
Aus diesem Grunde fordert die Be-
kanntmachung, daß die Einfriedigungs-
drähte etwa alle 20 Meter durch senk-
rechte Querdrähte miteinander verbunden
werden. Die Querdrähte sollen dann zur
Erde abgeleitet und ein bis zwei Meter weit
in die Erdschicht versenkt werden. Der Blitz
wird so fast immer in den Boden abgeleitet
werden.