4. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Dezember 1918

Regelungen und Bestimmungen zum Entlassungsschein für den Militärdienst

Vermischtes.
– Das Verhältnis nach der Besatzung wird durch
folgenden Privatbrief aus Saarbrücken beleuchtet, wo
die Franzosen seit einigen Tagen bereits sind. In
Saarbrücken gelten Reklamierte als ordnungsmäßig
aus dem Heer entlassen; ein besonderer Entlassungs-
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12. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918

 Alle Wehrpflichtigen sollen sich zur Landsturmrolle anmelden.

Hilden, 12. Juli. Meldung Wehrpflichti-
ger. Die Bezirkskommandos 1 und 2 Düsseldorf fordern
durch öffentlich angeschlagene Bekanntmachungen die vom
Dienst im Heere und der Marine ausgeschlossenen Wehr-
pflichtigen auf, sich zur Landsturmrolle anzumelden, ebenso
alle anderen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. Le-
bensjahre bis einschließlich Jahrgang 1869, die sich noch
nicht gemeldet haben oder sich nicht in ordnungsgemäßer
Kontrolle befinden. Allen in Betracht kommenden Wehr-
pflichtigen wird empfohlen, diese Bekanntmachung genau
zu lesen.

1. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1918

Lankreis Solingen: Sämtliche unausgebildeten Wehrpflichtigen werden aufgefordert, sich zur Landsturmrolle anmelden

                      Bekanntmachung.
   Zwecks Durchführung der restlosen Kontrolle aller im wehr-
pflichtigen Alter stehenden Personen ist es erforderlich, daß auch
1) die zu Zuchthausstrafe Verurteilten, b) die durch Straf-
erkenntnis aus dem Heere oder der Marine Entfernten und
c) die mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf bestimmte
Zeit Bestraften sich zur Landsturmrolle anmelden.
   Sämtliche hierunter entfallende unausgebildete Wehr-
pflichtige werden hierdurch aufgefordert, sich umgehend beim
zuständigen Bürgermeisteramt zur Landsturmrolle anzumelden.
Bei Verzug haben sich die Wehrpflichtigen ordnungsgemäß ab-
und beim neuen Wohnorte wieder anzumelden. Nichtbefolgung
dieser Aufforderung wird nach den Kriegsgesetzen bestraft.
   Opladen, den 15. Mai 1918.
                   Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission:
                                   J.V.: Dr. Kramer

15. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Mai 1918

Einzug aller wehrpflichtigen Männer

Bekanntmachung.
Nach Anordnung des Kriegsministeriums und des
Ministeriums des Innern haben sich zwecks Durch-
führung der restlosen Kontrolle alle im wehrpflichtigen
Alter stehenden Personen, welche
a) zu Zuchthausstrafen verurteilt,
b) durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der
Marine entfernt sind,
c) mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf
bestimmte Zeit bestraft,
welche nach dem 2. August 1869 geboren sind, zur
Landsturmrolle zu melden.
Ich fordere die gedachten Personen, sich unter
Vorlegung der in ihrem Besitze sich befindlichen Aus-
weise bis zum 20 d[iese]s M[ona]ts bei dem zuständigen
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3. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Oktober 1917

Zurückstellung von Wehrpflichtigen

– Bekanntlich darf nach den jetzt geltenden Be-
stimmungen die Wiedereinziehung reklamierter Wehr-
pflichtiger aus Gründen, die in dem Verhalten des
Wehrpflichtigen liegen, in der Regel erst dann er-
folgen, nachdem durch den Schlichtungsausschuß fest-
gestellt ist, ob der Wehrpflichtige infolge seines Ver-
haltens die Voraussetzung der Zurückstellung nicht
mehr erfüllt. Die Entscheidung hierüber trifft regel-
mäßig das General Kommando, während der Schlich-
tungsausschuß diesem lediglich die Unterlagen für die
zu treffende Entscheidung zu beschaffen hat. Sofern
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7. September 1916

BAST_07_09_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1916

Militärdolmetscher für die rumänische Sprache gesucht

                    Wer spricht rumänisch?
   Vom Bezirkskommando wird uns geschrieben:
   Bisher noch nicht eingezogene ausgebildete und unausge-
bildete Wehrpflichtige, die der rumänischen Sprache in Wort
und Schrift mächtig sind, wollen sich umgehend – spätestens
bis zum 10. September – beim Bezirkskommando Solingen
auf Zimmer 8 persönlich melden. Die Verwendung dieser
Leute als Militärdolmetscher ist in Aussicht ge-
nommen.