12. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. August 1917

Die Herstellung von Papiermundtüchern ist verboten, stattdessen dürfen diese nur gewebt sein.

  Amtliche Bekanntmachungen.
                 Verordnung
Auf Grund des § 9 h des Gesetzes über
den Belagerungszustand verordne ich hie-
mit wie folgt:
1. Die Herstellung von Mundtüchern aus
Papier und von Tischtüchern aus Papier
wird verboten. Gestattet bleibt die Her-
stellung von gewebten Tischtüchern aus
Papier und gewebten Mundtüchern aus
Papier.

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31. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1916

Die neuen amtlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Bekleidung und wie sie in Solingen umgesetzt werden sollen

Bestandsaufnahme in Web-, Wirk- und
       Strickwaren. – Die Kleiderkarte.
   Vom Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (e. V.), Solingen, wird uns geschrieben:
   Der 1. August ist für das gesamte Bekleidungs-
gewerbe ein Tag von schwerwiegender Bedeutung: er bringt zu-
nächst eine allgemeine Bestandsaufnahme, die unsere
gesamten Vorräte an Web-, Wirk-, und Strickwaren er-
fassen soll, und ferner das Inkrafttreten der Kleider-
karte. Diese beiden neuen Kriegsmaßnahmen haben zwar ein und
dasselbe Ziel: Die Sicherstellung der Bekleidung für die bürgerliche,
insbesondere für die minderbemittelte Bevölkerung, ihre Aus-
führung ist aber – was die Geschäftswelt der Branche vor
allem beachten möge – vollständig von einander getrennt. Die Be-
standsaufnahme wird alle vorhandenen Vorräte, die auf den
Meldekarten in den einzelnen Gruppen benannt sind, erfassen (vergl[eiche]
die heutige Bekanntmachung des Oberbürgermeisters), während die
Kleiderkarte, der Bezugsschein zur Entnahme von Bekleidungs-
stücken und Stoffen, nur für bestimmte, besonders zu streckende
Waren – für diese aber unbedingt! – erforderlich ist. Was ohne
Bezugsschein gekauft werden kann, ist mehrfach von den Zeitungen
veröffentlicht worden; Geschäftsleute, die noch nicht hierüber unter-
richtet sein sollten, können die Freiliste von unserm Verein auf
schriftliche Bestellung beziehen, auch wenn sie unserm Verein
nicht angehören sollten.

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8. Februar 1916

1916 02 08-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Neue Regelungen zur Beschlagnahme für Web-, Wirk- und Strickwaren

Hilden, 8. Febr. Zur Beschlagnahme für
Web-, Wirk- und Strickwaren! Die Düsseldorfer
Handelskammer fordert die von der Beschlagnahmever-
fügung betroffenen Geschäftsleute auf, sich zu ihrem eigenen
Vorteil mit den Bestimmungen eingehend und genau
vertraut zu machen. Wer irgendwelche Zweifel und Frau-
gen zu den Verfügungen W. M. 1000 und 1300 vom
1. Februar hat, erhält auf der Geschäftsstelle Auskunft.
Anfragen und Freigabeanträge sind am besten vor der Ab-
sendung an das Webstoffmeldeamt der Handelskammer
einzureichen. Wer mit der Erfüllung der Meldevorschrif-
ten nicht zurechtkommt, (Kriegerfrauen) kann sich jeder-
zeit auf der Handelskammer Rat einholen.