9. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gas- und Wasserwerk“ 1900-1936, A 125, Bl. 238-239

Bürgermeister Wilhelm Klev übersendet der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff A.-G. die Wasserabrechnung zur Überprüfung. Vorausgegangen war eine Beschwerde der Fabrik.

Der [Bürgermeister]
N.
Tr.[oisdorf] 9/10 1918

An
die Rhein.[isch] Westfälische
Sprengstoff Aktien Ges[ellschaft]
Cöln

Erw.[iederung] auf das Schreiben
vom 2. October d[iesen] J.[ahres]

Anliegend über erlaube
ich mir Ihnen eine
zahlenmäßige Aufstellung überdie zu uberreichen
Zahlenangaben zur Be-
rechnung Ihres W aus
aus der welcher Sie die Berechnung

Ihres Wasserverbrauchs
nachprüfen können.
Ich bin damit einver-
standen, daß
Ich bin damit einverstanden,

daß Herr Direktor
Dr. Balke die Richtigkeit der Zahlenan-
gaben in der Aufstell[un]g durch durch Ein[-]
sichtnahme der Bücher bei
Gasmeister
auf dem

Büro

Büro des Gas- und
Wasserwerks nach[-]
prüft.

K[lev]

2. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gas- und Wasserwerk“ 1900-1936, A 125, Bl. 236-237

Die Generaldirektion der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff A.-G. reicht bei dem Bürgermeisteramt Troisdorf Beschwerde ein. Die Gemeinde Troisdorf hatte der Fabrik einen zu hohen Wasserverbrauch in Rechnung gestellt. Bürgermeister Wilhelm Klev bittet Gasmeister Zaun dies zu überprüfen.

Der Bürgermeister
N.
Troisdorf 4/10 18
G. R.
Herrn Gas[meister]
Zaun
Hier
zur Aeußer[ung]
Es empfiehlt
sich sofort
eine Nach[-]
weisung,
deren Zahlen
als richtig nach-
prüfbar ist
aufzustellen.
Klev

18. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juli 1918

Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch in Ohligs

Bekanntmachung:
   Der Wasserverbrauch ist in der letzten Zeit ein
so ungewöhnlich hoher geworden, daß es trotz an-
gestrengten Pumpens nicht möglich ist, die nötige
Wassermenge zu fördern. Wir bitten deshalb die
Wasserabnehmer dringend, den Wasserverbrauch
möglichst einzuschränken, um das Wasserwerk nicht
zu scharfen Einschränkungsmaßregeln zu zwingen.
                          Die Verwaltung
    der städt[ischen] Gas- und Wasserwerke, Ohligs

25. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gas- und Wasserwerk“ 1902-1918, A 2600

Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev teilt Dr. Seyfferth von der Rheinisch- Westfälischen Sprengstoff AG in seinem Antwortschreiben mit, dass er am kommenden Donnerstag erscheint und dass die Rechnungen bezüglich des Wasserverbrauchs jederzeit in der Gasfabrik einsehbar sind.

geschr.
Büsch

Tr. 25/3 1918
Sehr geehrter Herr Doctor!
Für Ihrem Wunsche entsprechend
werde ich am Donnerstag, den
28. d.[iesen] M.[onats] nachmittags 4 Uhr mich
bei Ihnen einfinden. Sofern es
sich um die Berechnung Ihrer des
[14 – 1 – 37]      Wasser

Wasserverbrauchs
handeln sollte, erlaube
ich mir zu bemerken,
daß 2 die Unterlagen
zur Nachprüfung der
Rechnungen über den
Wasserverbrauch in
dem Büro der Gasfabrik
dan zu jeder Zeit ein
gesehen und geprüft
werden können.
Mit freundlichem Gruße
Ihr
K[lev]

16. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Gas- und Wasserwerk“ 1902-1934, A 124, Bl. 91-92

Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev teilt der Königlichen Eisenbahndirektion in Köln die Wasserpreise mit, welche auch für den Bahnhof Troisdorf gelten.

Der [Bürgermeister]
N
Troisdorf, den 16/6 1917

An
die Königl.[iche] Eisenbahn
Direktion
Cöln

Erw.[iederung]  auf das Schreiben

vom 29/5 17 Gesch. Nr. 4849 25/668

Die Gemeinde ist bereit
der für den Wasserver
brauch auf den hiesigen
Bahnhofe, für alles Wasser
welches zu gewerblichen
Zwecken benutzt wird
den Preis für 1 cbm bei
einer Jahreswasserentnah
me bis einschl.[ießlich] 30000 cbm
auf 10 Pfg [Pfennig] und darunt
für ein cbm und

darüber
[14 – 1 – 44]

darüber hinaus
auf 8 Pfg [Pfennig] für ein
cbm zu ermäßigen.
Für das Wasser, wel-
ches zu häuslichen
Zwecken benutzt
wird, soll der
jetzt bestehende
Preis beibehalten
werden.

K[lev]

[links oben: ..u ab. Margreiter]

15. Februar 1916

  

Stadtarchiv Troisdorf, „Wasserwerk“ 1912-1927, B 87, Bl. 194-196

Der Hauptmann des 1. Landsturm-Infanterie-Bataillons Bonn (VIII.6.) schreibt an das Wasserwerk in Sieglar. Das Bataillon wäre in der Zeit der Stationierung nur für das verbrauchte Leitungswasser zahlungspflichtig. Eine finanzielle Entschädigung wäre bereits vereinbart worden.       

Bonn, den 15. Februar 1916.

   U. der Wasserwerks- Verwaltung
           der Bürgermeisterei Sieglar
                               zu
  Sieglar.

zurückgesandt.
    Das Bataillon ist nicht in der Lage
den in der beiliegenden Rechnung
angegebenen Betrag von 72 Mark zu
erstatten.
     Zahlungspflichtig ist das Bataillon
nur für das von der Küchenverwal-
tung in der Zeit vom 1.9. bis 22.10.1915

[13-2]            (während

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