29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Ein Verbot zum Erwerb britischer Waren.

                       Bekanntmachung.
  Der britische Militärgouverneur gibt bekannt,
daß es der deutschen Civilbevölkerung streng-
stens verboten ist, irgendwelche britische Klei-
dungs- und Ausrüstungsstücke, Lebensmittel oder
sonstige Vorräte zu kaufen oder in Besitz zu
haben. Zuwiderhandlungen gegen diesen Befehl
werden streng bestraft.
      Siegburg, den 27. Dezember 1918.
                                Der Landrat.

3. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1917

Trotz reichlicher Zufuhr sinken die Preise auf Solingens Wochenmarkt nicht

                    Vom Wochenmarkt.
   Heute herrschte etwas lebhafteres Treiben auf dem Wochen-
markte als an den letzten Markttagen. Die angekündigten
Sendungen sind eingetroffen, und das Angebot besonders in
Obst war reichlich. Trotz der reichlichen Zufuhr ist aber von
einem Fallen der Preise nichts zu bemerken. Von der Zentrale
wurden Bohnen besonders guter Qualität verkauft. Einige
Bauern hatten ebenfalls Bohnen auf den Markt gebracht; einer
von ihnen verkaufte Wollbohnen für 90 Pf[enni]g das Pfund. Das
ist ein unverschämt hoher Preis, um so mehr, als die Bohnen,
die die Zentrale geliefert hat, Auslandsware war und trotzdem
um 10 Pf[enni]g billiger verkauft wurden, als die hiesigen Bohnen.
Bei unsern Landwirten gelten anscheinend als Höchstpreise die
Preise für Auslandswaren, denn sie verkaufen die hiesige Ware
gerade so teuer oder fordern gar noch mehr. Die Preise für
Obst bewegten sich durchschnittlich in denselben Bahnen, wie
an den letzten Markttagen.

30. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1917

Hohe Geldstrafe für schwungvollen Kettenhandel mit Leberwurst-Ersatzmittel

   Solingen. Eine Art Kettenhandel bei erheblicher
Preisüberteuerung bildete sich aus einem Geschäft, das der Metzger
Hermann Petzel aus Barmen und der Geschäftsführter der Ver-
teilungsstelle der ZEG. für das Bergische Land, Wilhelm Sparrmann
aus Barmen, mit einem Produkt betrieben, das nach dem Gutachten
des Sachverständigen u.a. aus inneren Teilen von Tieren bestand,
die nach dem Reichsfleischgesetz auch als Fleisch anzusehen sind und
nicht zu Konservezwecken verwandt werden dürfen. Diese leberwurst-
ähnliche Masse war teils aus Pansen, Därmen und Sehnen herge-
stellt. Der Fabrikant Petzel verkaufte die 2¼ Pfund-Dose zu 7 Mark
an Sparrmann und klebte ein Schildchen mit der Bezeichnung „Leber-
wurst“ auf die Dosen. Sparrmann fügte noch einen Zettel hinzu mit
der Aufschrift „Auslandsware“ und bezeichnete den Preis mit
8,40 Mark. An einen Kaufmann zu Solingen setzte er sie zu
7,90 Mark ab. Dieser wieder gab sie an einen andern Händler weiter
zu einem Preise von 8,25 Mark, der sie dann nach Köln weiterver-
kaufte. Der Fabrikant und der Geschäftsführer wurden vom Schöffen-
gericht mit je 5000 Mark bestraft, die beiden andern dagegen freige-
sprochen.

25. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. April 1917

Verurteilung einer Kaufmannsfrau wegen Wucherpreisen in Bonn

Bonn, 20. April. Die Frau des Kaufmanns
Joh[ann] Bernartz, der ein Warenhaus in Bonn und ein
Zweiggeschäft in Ahrweiler besitzt, hatte für Waren
aus der Friedenszeit außerordentlich hohe Preise, be-
sonders kurz vor Weihnachten, genommen. Sie wurde
heute von der Strafkammer zu 1000 M[ar]k Geldstrafe
verurteilt. Ihr Mann wurde freigesprochen. Den
Einwand, daß es allgemein Brauch sei, für alte
Friedens- und neue Kriegswaren einheitliche Durch-
schnittspreise festzusetzen, ließ das Gericht nicht gelten.

23. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916

Gegen den Vertrieb von meist geschmuggelter Auslandsware wird nunmehr von den Behörden entschiedener vorgegangen

   Solingen. Schmuggelware und anderes. Für
Leute mit dem großen Portemonnaie, die „teuere Sachen“ kau-
fen können, war es bisher noch immer möglich, zu freilich ge-
salzenen Preisen Nahrungsmittel zu kaufen, die aus dem
neutralen Ausland stammten und meist auf dem Wege des
Schmuggels herbeigeschafft und der Verfügung der Z.E.G.
entzogen waren. Bis vor etwa 4 Wochen war dieser Handel
verhältnismäßig legal; einer Barmer Firma (Thormann) war
der Vertrieb von Auslandswaren unter gewissen Voraus-
setzungen erlaubt. Das ist anders geworden. Der Verkauf
solcher Waren über dem Höchstpreis wird unnachsichtlich ver-
folgt. Die Waren werden beschlagnahmt und die Verkäufer,
die mehr als den Höchstpreis nehmen, werden bestraft. Wie
wir hören, ist in Solingen schon gegen eine Reihe von Händlern
Anzeige erstattet. Wer noch derartige Vorräte hat, wird am
besten tun, sie anzumelden. Der Schaden wird dann nicht so
groß sein, als wenn die behördliche Beschlagnahme und Bestra-
fung erfolgt.

11. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juli 1916

Die Konferenz der Gewerkschaften und Konsumvereine von Rheinland-Westfalen in Düsseldorf diskutiert zunächst die „Sicherung der Volksernährung“ so wie Probleme der Lebensmittelversorgung diskutiert. (Erster Teil des Berichts)

Konferenz der Gewerkschaftskartelle und
   Gauleiter von Rheinland-Westfalen.
                                 Düsseldorf, 9. Juli 1916.
   Im Oberschlichtsaal der städtischen Tonhalle fanden sich heute die
Vertreter der Gewerkschaftskartelle und die Gauleiter von Rheinland
und Westfalen zu einer Beratung zusammen. Zugrunde lag fol-
gende Tagesordnung:
   1. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung sind
      zu empfehlen. (Referent: Genossenschaftssekretär Krolik-
      Essen.)
   2. Bericht aus den Tätigkeitsausschüssen der Kriegsverletzten-
      fürsorge von Rheinland. (Referent: Reichstagsabgeordneter
      Spiegel-Düsseldorf.)
   3. Bericht unserer Vertreter in den Zentralausschüssen für Ar-
      beitsnachweis in Rheinland-Westfalen (Referenten: Stein-
      brink und Hartung-Düsseldorf.)
   Gegen 10½ Uhr wird die Konferenz von Hartung mit dem
Hinweis eröffnet, daß die Tagesordnung reichhaltig und wichtig sei.
Zu ihrer Erledigung wäre es sehr wünschenswert, sich in der Dis-
kussion möglichster Kürze zu befleißigen. Der erste Punkt sei gerade-
zu brennend und die Frage der Kriegsverletztenfürsorge von höchster
Bedeutung. Einladungen seien an die Gen[eral]-Kom[mando] in Münster und
Coblenz, an den Regierungspräsidenten und den Oberbürgermeister
von Düsseldorf ergangen. Diese Einladungen sind alle beantwortet
worden. Alle diese Behörden haben Vertreter entsandt. Sie wer-
den von Hartung willkommen geheißen.
   Krolik-Essen führt u[nter] a[nderem] aus: Die Blockade mußte zu einem
Mangel führen.

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9. Dezember 1915

9.12. Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 9.12.1915

Festlegung von Höchstpreisen für Fleisch- und Fettwaren in Mettmann.

Höchstpreise für Schweinefleisch.
S[adt] Mettmann, 8. Dez[ember]. Mit dem heutigen
Tage sind für die Gemeinde Mettmann bis auf
weiteres Höchstpreise für Schweinefleisch, Fett
und Fleischwaren bei Abgabe an die Ver-
braucher festgesetzt worden. Die Höchstpreise
sind in mehrere Stufen eingeteilt, und zwar
für frisches Fleisch und Fett, gesalzenes Fleisch
und Schmalz, sonstige Wurst- und Fleischwaren.
Für letztere treten die Höchstpreise am 15. De-
zember in Kraft. Es kostet 1 Pfund Schweine-
fleisch 1,46 Mark, Speck 1,70 – 2  Mark, Schmalz
2,40 Mark.

12. November 1915

1915 11 12-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1915

Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft

Hilden, 12. Nov. Mit dem heutigen Tage treten die Höchstpreise für Fleisch- und Fettwaren in Kraft. Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Preise festzusetzen. In Düsseldorf sind folgende Höchstpreise für ein Pfund festgesetzt worden: frisches rohes Schweinefleisch 1,45 M., frisches rohes Fett (Flomen) 1,85 M., frische Bratwurst, grobe 1,70 M., feine 1,60 M., beste frische Wurst 1,60 M., gewöhnliche frische Wurst 0,80 M. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 10 000 M. bestraft.