Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918
Ein Verbot zum Erwerb britischer Waren.
Bekanntmachung.
Der britische Militärgouverneur gibt bekannt,
daß es der deutschen Civilbevölkerung streng-
stens verboten ist, irgendwelche britische Klei-
dungs- und Ausrüstungsstücke, Lebensmittel oder
sonstige Vorräte zu kaufen oder in Besitz zu
haben. Zuwiderhandlungen gegen diesen Befehl
werden streng bestraft.
Siegburg, den 27. Dezember 1918.
Der Landrat.