7. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. September 1917

Aufruf an jugendliche Wanderer.

    –  An alle jugendlichen Wanderer richten
die Wandervögel-Verbände folgenden beher-
zigenswerten Mahnruf: „Schützt unsere deut-
sche Heimat! Schont Wiesen und Felder,
Wald und Strauch! Nehmt Rücksicht auf
den Ernst der Zeit in Benehmen und Klei-
dung! Unnützer Schmuck gehört nicht auf
die Wanderung! Singt anständige Lieder
und tragt den Schmutz der Großstadt nicht
hinaus aufs Land! Auf Bahnhöfen, in der
Bahn und auf dem Marsch durch Stadt und
Dorf unterlaßt jeglichen Gesang! Betragt
Euch so, daß man Euch achtet und gern
sieht! Meidet Alkohol und Nikotin auf der
Wanderung dann habt Ihr rechten Genuß
von den Schönheiten der Natur!“

29. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. April 1916

Verhaltensregeln für Wanderer

                               Dem Wanderer!
   Jung und alt sind heute ständige Besucher des Waldes geworden.
Das ist erfreulich. Aber nicht erfreulich ist es, zu erfahren, daß fort-
gesetzt skandalöse Schändungen von Wald und Naturschönheiten zu
verzeichnen sind. Besonders zahlreich sind die Freveltaten zur Zeit
des schönen Baumschmuckes der Blütenzeit. Nicht selten sieht man
ganze Bäume zerfetzt durch Abreißen von Aesten und Blumen. Selbst
Obstbäume bleiben nicht davon verschont. Feld und Wiesen werden
zertreten nur wegen einzelner Blumen.
   Daneben finden wir die schönsten Stellen des Waldes, die be-
sonders zur Erholung und der Ruhe dienen sollten, von Papier-
abfällen und Speiseresten verunreinigt und beschmutzt. Aus hygie-
nischen Gründen sollte dies unterbleiben. Auch bietet eine solche
Gegend einen üblen Anblick. Das muß und soll aufhören. Jeder,
der sich das Recht nimmt, den Wald und die Schönheiten der Natur
aufzusuchen, hat auch die Pflicht, für deren Erhaltung und Schutz mit
beizutragen.
   Darum, lieber Wanderer, befolge stets folgende Leitsätze:
   Wer den Wald besucht, benütze nur solche Wege, wo kein Schaden
entsteht und beachte die Vorschriften gegen Feuersgefahr.
   Man werfe im Walde keine brennenden Streichhölzer oder
sonstige entzündbare Gegenstände fort, dadurch entstehen Wald-
brände. Auch Wild und Vogelwelt soll kein Leid zugefügt werden.
Lasse nirgends Papier oder Speisereste auf Wegeen oder Ruheplätzen
liegen. Es dürfen auch keine Wegezeichen abgerissen, beschmutzt oder
beschädigt werden.
   Auch müssen Anlagen, Gärten, Denkmäler, Kunst- oder Alter-
tumsbauten geschützt werden.
   Man breche nicht Arme voll Blumen ab, das ist frevelhaft und
ungebildet.
   Wer diese Grundsätze befolgt, hilft mitwirkend an der Erziehung
und Bildung des Volkes, besonders der Jugend. Nur durch Auf-
klärung kann hier geholfen werden, und jedermann, der in unserem
Sinne tätig ist, trägt mit dazu bei, daß die Natur in ihrer Schönheit
erhalten bleibt. Er verdient sich dadurch den Dank aller wahren
Naturfreunde.