8. Oktober 1915

19151008_Öl_101

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Oktober 1915

Nutzbares Öl kann man aus den Früchten des Waldes gewinnen.

           Speiseöl aus Waldfrüchten.
     Die Verwertung der Waldfrüchte für die
Gewinnung von Speiseöl läßt sich die Regierung
besonders angelegen sein. Ueber das Sammeln
von Eicheln und Bucheln in den Staatsforsten
hat der Minister für Landwirtschaft, Forsten
und Domänen bestimmt, daß das Sammeln
grundsätzlich für Rechnung der Verwaltung er-
folgt. Es soll nach Möglichkeit in allen in
Betracht kommenden Beständen durchgeführt
werden und so bald als möglich beginnen, so-
weit dies ohne Schädigung der landwirtschaft-
lichen Interessen geschehen kann. Die zustän-
digen Forstbeamten haben das Sammeln zu
leiten und zu überwachen. Nötigenfalls können
auch die masttragenden Kronen abgeklopft und
die Früchte auf Tüchern aufgefangen oder zu-
sammengefegt werden. Das Sammeln soll in
der Regel gegen Stücklohn von Frauen und Kin-
dern ausgeführt und die Löhne rasch gezahlt
werden. Den Schweinen sind von den masttra-
genden Beständen nur die zu öffnen, in denen
nicht gesammelt wird. Der Unterrichtsminister
hat durch eine besondere Verfügung die König-
lichen Regierungen und Provinzialschulkollegien
ermächtigt, geeigneten Schulkindern den notwen-
digen Urlaub gewähren zu lassen. Es handelt
sich dabei um die Nutzbarmachung von etwa
400 000 Doppelzentnern Bucheln und 100 000
Doppelzentnern Eicheln.