15. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Troisdorf Blücherstraße“ 1914-1934, A 976

Die Ergebnisse der Laubsammlungen werden detailliert beschrieben.

„    [September] 15. 
An die Kgl. Kreisschulinspektion wurde am 4. Sept.
folgender Bericht über die im August abgehaltene
Laubsammlung erstattet:
a) Laubsammeltage.                              b) Sammelstunden
       1.8.1918                          =               9-11 Uhr.
       2.8.1918                          =               9-11  „
       5.8.1918                          =               9-11  „  
c) Von 330 Kindern der Schule beteiligten sich
durchschnittlich 120 Schüler an jedem Tage.
d) In dem uns zugewiesenen Waldabschnitte
wurden gemeinsam mit Schule Viktoriastr.
8 Zentner Frischlaub gesammelt.

25. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Mai 1918

Buschfeuer infolge langer Trockenheit bei Haperscheid

Haperscheid, 22. Mai. Heute brach während
der Mittagszeit in unserer Heide Feuer aus, welches
infolge der großen Trockenheit rasch um sich griff und
durch die herrschende Windrichtung mit Riesenschritten
den nahen Waldungen, die zum größten Teil aus
Fichtenkulturen bestehen, zugetrieben wurde. Dank
dem schnellen und tatkräftigen Eingreifen des Herzogl[ischen].
Försters Herrn Oldiges, seiner wackeren Arbeiter und
der aus den Ortschaften Haperscheid und Schöneseiffen
zu Hilfe eilenden Löschmannschaften gelang es, des
Feuers wenige Meter vor den Waldungen Herr zu
werden, wodurch den anliegenden Waldbesitzern und
indirekt der gesamten Volkswirtschaft unberechenbarer
Schaden erspart blieb, während jetzt, da nur Heide-
kraut verbrannte, der entstandene Schaden unbedeutend ist.

8. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Mai 1918

In den sächsischen Bergwäldern blühen bereits die Heidelbeeren.

   –  Blühende Heidelbeeren. Ein Beweis dafür,
wie weit das Pflanzenwachstum in diesem Jahre
vorgeschritten ist, bildet die Tatsache, daß die
Heidelbeeren schon jetzt in voller Blüte in den säch-
sischen Bergwäldern stehen. Dem Blütenansatz
nach zu schli[e]ßen dürfte uns in diesem Jahre eine
überaus reiche Heidelbeerernte beschert werden.

18. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. März 1918

„Flämmen“ in Solingens Wäldern soll nun stärker von der Polizei verfolgt und mit Gefängnis bestraft werden

           Und immer wieder „Flämmen“.
   Programmäßig mit dem Einzug des Frühlings kommen
auch wieder größere und kleinere Waldbrände zum Ausbruch.
Gestern konnte man an den verschiedensten Stellen unserer Um-
gebung wieder Rauchwolken aufsteigen sehen. Größere
Brände, die erheblichen Schaden anrichteten, wurden in Jagen-
berg und am Saddelsberg festgestellt. Die Brandstifter sind
wieder Schuljungen, die sich mit „Flämmen“ amüsieren. Wie
wir hören, werden Polizei und Gericht in diesem Jahre be-
sonders scharf gegen das Flämmen und die Flämmer vor-
gehen. Wer erwischt wird, wandert hinter schwedische Gar-
dinen. Die Eltern mögen auf ihre Kinder einwirken, damit sie
vor Strafe bewahrt werden.

11. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1918

In Höhscheid wurden wieder Jungen beim Flämmen ertappt, jedoch nicht gefasst.

   Höhscheid. Das leidige Flämmen. Kaum sind wir in den
Vorfrühling eingetreten, so kommen auch schon wieder von allen
Seiten Meldungen, daß Kinder Wald und Wiesen durch das ledige
Flämmen vernichtet haben. Gestern überraschte die Polizei eine An-
zahl Jungen, die in Mittelhöhscheid bei diesem gefährlichen
Spiel waren. Beim Anblick der Polizei ergriffen die kleinen Brand-
stifter natürlich das Hasenpanier. Das Feuer konnte glücklicherweise
schnell gelöscht werden. Eltern und Erzieher sollten den Kinder[n] recht
nachdrücklich begreiflich machen, daß das Flämmen nicht nur für sie,
sondern auch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Denn in der jetzigen
Kriegszeit darf keinerlei Nahrung für Mensch oder Vieh frivol ver-
nichtet werden.

9. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. November 1917

Aufruf zur Altkleidersammlug der Ortsgruppen, Wald, Gräfrath und Höhscheid des Vaterländischen Frauenvereins für den Landkreis Solingen

                                               Aufruf
betr[effend] Altkleidersammlung i[n] Wald, Höhscheid u[nd] Gräfrath
   Die Schwierigkeiten in der Beschaffung von Kleidung und Wäsche
und insbesondere Schuhzeug steigern sich täglich. Die Preise der geringen
in den Geschäften noch vorhandenen Vorräte sind derartig hoch, daß
die minderbemittelte Bevölkerung Anschaffungen so gut wie gar nicht
machen kann.

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12. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Mai 1917

Waldbrand in Hellenthal

Hellenthal, 7. Mai. Gestern Nachmittag ver-
kündeten Feuersignale, daß im nahen Walde ein Brand
entstanden. Zum Glück waren Kriegsgefangene sofort
zur Stelle und konnten mit deren Hilfe ein Umsich-
greifen des Feuers verhütet werden.

4. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Mai 1917

Ein größerer Waldbrand an Solingens Talsperre, verursacht von einem rauchenden Schüler

   Solingen. Waldbrände. Kaum sind uns die ersten
warmen und sonnigen Frühlingstage beschert, und schon mehren
sich die Nachrichten über die Waldbrände in unserer Gegend in
geradezu schreckenerregender Weise. Nun ist auch Solingen
von einem solchen Schadenfeuer betroffen worden. In der
Nähe des Vorbeckens der Sengbachtalsperre brannte eine der
Stadt Solingen gehörige Fichtenschonung nieder. Ueber 1000
Fichten, die bereits eine Höhe von 4 bis 6 Fuß erreicht hatten,
wurden von den Flamen vernichtet. Die Bewohner von
Höhrath löschten die Flammen. Als Brandstifter kommt ein
Schüler von Höhrath in Frage, der im Walde geraucht haben
soll. – Eltern und Erzieher sollten auf ihre Schützlinge jetzt
ein besonders wachsames Auge haben. Es muß angesichts
solcher Vorkommnisse immer wieder darauf hingewiesen wer-
den, daß Eltern für den Schaden, der durch ihre unmündigen
Kinder verursacht wird, haftpflichtig gemacht werden können.

12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

Gegen das Rauchverbot in den Wäldern wird immer noch zahlreich verstoßen, wie die Polizei bei Kontrollen in Ohligs feststellen musste.

   Ohligs. Raucht nicht im Walde! Am Sonntagnach-
mittag konnte die Polizei auf ihrem Rundgang durch die hiesigen
Waldungen feststellen, daß das Rauchen immer noch von vielen Per-
sonen nicht unterlassen wird. Obschon diese Unsitte strengster Be-
strafung unterliegt, muß es im Interesse der restlosen Erhaltung
unseres Waldbestandes aufs tiefste bedauert werden, daß trotz der
vielen Hinweise in den Tageszeitungen und der an den Waldein-
gängen angebrachten Plakate mit der Ueberschrift „Rauchen verboten,
die Polizeiverwaltung“ immer noch gegen die bestehende Verordnung
verstoßen wird. Die Polizeibeamten werden für die Folge jede Ueber-
tretung unnachsichtlich zur Anzeige bringen. Es sei daher ein jeder
gewarnt.

3. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Februar 1917

Transportschwierigkeiten verhindern die Anlieferungen für das Sandsacknähen in Wald

             Bekanntmachung.
   Durch die Sperrung des Güterverkehrs ist es nicht möglich, die
nächsten Sandsackplatten rechtzeitig zu bekommen.
   Die Ausgabe von Sandsackplatten kann daher am Mittwoch,
den 7. Feb[ruar] nicht stattfinden.
   Wald [Rh[ein]l[an]d, den 3. Februar 1917
                    Vaterländischer Frauenverein Wald,
                         Frau Bürgermeister Heinrich

16. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1916

Der Vaterländische Frauenverein Wald vergibt Näharbeiten (Sandsäcke) an Kriegerfrauen

            Bekanntmachung.
   Unsere tapferen Feldgrauen brauchen für Schützen-
gräben und Deckungen Sandsäcke in großer Zahl.
   An die Kriegerfrauen der Stadt Wald, die im Besitze
einer Nähmaschine sind, ergeht die Bitte, sich an der Her-
stellung der Sandsäcke zu beteiligen. Sandsackplatten mit
dem notwendigen Nähmaterial werden zur Verfügung
gestellt. Es handelt sich also um die Ausführung reiner
Nähmaschinenarbeit.
   An Nählohn einschließlich Einziehen der Kordel wird
unter Zugrundelegung des ortsüblichen Tageslohns den Be-
stimmungen entsprechend M[ar]k 4,55 für 100 Sack
bezahlt.
   Die Ausgabe der Sandsackplatten mit Nähmaterial
erfolgt an jedem Mittwoch, vormittags zwischen
9 und 12 Uhr; die Abgabe der fertig genähten Säcke
muß am darauffolgenden Montag geschehen, ebenfalls
vormittags in der gleichen Zeit und zwar in der
Bekleidungsstelle in der Deutzerhofstraße.
   Die erste Ausgabe findet am Mittwoch, den 20,
Dezember, statt.
   Wald (Rhld.), den 15. Dezember 1916,
               Vaterländischer Frauenverein Wald,
               Frau Bürgermeister Heinrich, Vorsitzende.

31. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1916

Eine weitere Kriegsküche im Walder Stadtteil Mangenberg eröffnet. Die Kriegsküchen sollen die Ernährung der Kinder während der Ferien sicherstellen.

   Wald. Eine neue Kriegsküche. In der Aktien-
ziegelei auf dem Mangenberg ist, wie unsere Leser schon
aus der Bekanntmachung des Bürgermeisters am vorigen
Samstag ersehen haben werden, eine neue Kriegsküche eröffnet
worden. Durch die Einrichtung der Kriegsküchen ist die
Speisung von unterernährten Kindern auch während der Ferien
ermöglicht worden. Es soll ihnen nun während der schulfreien
Zeit an jedem Wochentage ein warmes, schmackhaftes Mittag-
essen verabreicht werden. In der Haushaltungsschule an der
Altenhofer- und an der Eintrachtstraße wurden bisher je 20
Kinder gespeist, die Zahl ist jetzt auf 40 Kinder erhöht worden.
Mit den bei Weck in Oben-Itter gespeisten Kindern werden
augenblicklich gegen 200 Kinder mit warmem Mittagessen ver-
sehen. Die Kosten trägt zur Hälfte die Stadt und zur anderen
Hälfte der Vaterländische Frauenverein.

26. Mai 1916

Stadtarchiv Troisdorf, „Grundstücksverkehr“ 1911-1918, B 164, Bl. 463

Die Rheinisch-Westfälische Sprengstoff AG bestätigt dem Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau den Kauf von Waldstücken in Sieglar und Eschmar zur Holzgewinnung. Die Gebühr für das Holz muss jedoch noch ermittelt werden.

[hs. links unten]
Die Bebauungspläne

folgen Montag

3. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1916

Jugendliche „flämmen“ immer noch, diesmal in Leichlingen, und verursachen fast einen Waldbrand

   Leichlingen. Brandstifter. Gestern konnten Spa-
ziergänger beobachten, wie mehrere junge Burschen zwischen
Leichlingen und Ruppelrath am Saume eines Fich-
tenwaldes ein Feuer angezündet hatten, das schnell auf das
trockene Nadelholz übersprang. Nur dem Eingreifen Erwach-
sener ist es zu danken, daß das Feuer keinen größeren Umfang
angenommen hat. In dieser trockenen Frühjahrzeit sollte man
im Interesse der Erhaltung unserer Waldungen mit Feuer
sehr vorsichtig umgehen. Das bei der Jugend so beliebte
Flämmen sollte besonders in der Kriegszeit unterbleiben, da
es unberechenbaren Schaden anrichten kann. Im Kriege wird
ohnehin genug ruiniert.

25. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Februar 1916

Der Landrat des Kreises Solingen erklärt, dass das Abbrennen von Flächen verboten ist, da dies auch Waldbrände auslösen kann. Diese Unsitte wird unnachsichtlich von den Polizeibehörden verfolgt werden.

    Nicht flämmen!
   Der Landrat macht bekannt:
   Im Bergischen Lande ist die Unsitte sehr verbreitet, im
Frühjahr und Herbste Feldraine, Bergabhänge, Oedländereien,
bisweilen auch Weide, abzubrennen. Da hierdurch
häufig Waldbrände verursacht werden, was sich auch in neuerer
Zeit wieder gezeigt hat, ist es im Interesse der Erhaltung
unserer Wälder dringend geboten, dieser Unsitte energisch ent-
gegenzutreten. Eine Handhabe ist hierfür durch §14 des Feld-
und Forstgesetzes und die §§ 308 und 368, Ziffer 6, des
Strafgesetzbuches gegeben. Mit Erfolg wird die Unsitte nur
bekämpft werden können, wenn von diesen Bestimmungen nach-
drücklich Gebrauch gemacht wird. Ich habe die Polizeibehörden
des Kreises aufgerufen, daß sie in jedem zu ihrer Kenntnis
kommenden Fall unnachsichtlich einschreiten.
   Ferner mache ich erneut darauf aufmerksam, daß das
Rauchen in Waldungen in der Zeit vom 1. März bis 1. Nov[ember]
verboten ist. Dieses Verbot bezieht sich auch auf das Rauchen
auf öffentlichen, durch die Waldungen führenden Wegen mit
Ausnahme von Chausseen.
   Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden
mit einer Geldstrafe bis zu 30 oder 60 Mark oder mit ent-
sprechender Haft geahndet.