28. Juni 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juni 1916

Eine Wahrsagerin aus Bonn ist zu einer milden Strafe verurteilt worden.

       Siegburg, 23. Juni.     In den Ruf
einer tüchtigen Wahrsagerin kam eine vor-
malige „Studentenmutter“ aus Bonn, deren
Pension infolge der Einziehung der bei ihr
wohnenden Studenten zur Fahne einging.
Darauf arbeitete die 48jährige Frau hier bei
der Geschoßfabrik, wo ihre Mitarbeiterinnen
aus Bonn und Köln viel über die Prophe-
zeiungen von Wahrsagerinnen sprachen, die
sie in jenen Städten aufgesucht hatten.
Einmal ging die Frau auch mit einer Kame-
radin noch Bonn zu einer solchen „weisen
Frau“ und ließ sich gleichzeitig mit der
Arbeitsgenossin die Karten legen. Auf dem
Heimweg sagte sie zu der Kameradin: „So
gut wie die kann ich selbst die Karten legen.“
Und um das zu beweisen, legte sie auch tat-
sächlich aus Scherz jener die Karten. Das
  

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22. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. September 1915

Warnung vor Wahrsagerinnen, nachdem ein Dienstmädchen aus dem Kreis Solingen den Machenschaften einer Kartenlegerin zum Opfer gefallen ist.

Die Wahrsagerinnen, eine öffentliche
                                  Gefahr
   Grelle Schlaglichter auf das gemeingefährliche Treiben
der Wahrsagerinnen warf eine Verhandlung vor der Düssel-
dorfer Strafkammer. Die Verhandlung ergab folgenden Tat-
bestand, der geeignet sein wird, auch abergläubischen Frauen
über das wahre Wesen dieses verdammungswürdigen Ge-
werbes die Augen zu öffnen:
   Ein junges Dienstmädchen aus dem Kreise Solingen
wollte von einer wandernden Kartenlegerin erfahren haben,
der intime Verkehr mit ihrem Geliebten sei nicht ohne Folgen
geblieben. Die weise Frau habe sie dann an die frühere
Hebamme Ernst in Düsseldorf, Harkortstraße, verwiesen und
erklärt, für wenig Geld würde diese die „Schwangerschaft“ be-
seitigen. Diese forderte 50 Mark und führte nach Angaben
des Dienstmädchens den Eingriff aus. Um die 50 Mark be-
zahlen zu können, hatte das Mädchen einen Diebstahl aus-
geführt. Dadurch war die Angelegenheit zur Kenntnis der Be-
hörden gekommen. Die Sache beschäftigte am Dienstag die
Strafkammer in Düsseldorf. Wegen des Diebstahls und der
versuchten Abtreibung wurde das Mädchen zu 8 Monaten Ge-
fängnis verurteilt. Für die Hebamme lautete das Urteil auf
3 Jahre Zuchthaus.
   Schade, daß man die Wahrsagerin nicht erwischt hat. Sie
ist die wahre Urheberin des Unheils. Für sie wäre eine
exemplarische Strafe angebracht gewesen!