2. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juli 1918

Energisches Vorgehen der Polizei gegen Wahrsagerei in Ohligs

   Ohligs. Wieder mal eine Wahrsagerin.
Zur Anzeige gebracht wurde eine im Bezirk Merscheid wohnende
Wahrsagerin, die ihr Gewerbe bereits in größerem Umfange
betrieb. Wie energisch die hiesige Polizei dieser Unsitte zu Leibe
gehen muß, um ein Ueberhandnehmen dieses Unfugs zu ver-
hüten, beweisen die in den letzten Tagen mehrfach zur Anzeige
gekommenen Fälle. Dem mit der Ermittelung betrauten Be-
amten gelang es bei dieser Gelegenheit, noch andere
Personen, die diesem Gewerbe ebenfalls eifrigst huldigen, aus-
findig zu machen. Die letzteren wohnen jedoch nicht in Ohligs,
sondern in Leichlingen und Wiescheid. Da die in Frage kommen-
den Polizeibehörden hierüber verständigt sind, werden dieselben
wohl ebenfalls Veranlassung nehmen, den in Frage kommen-
den Personen so schnell wie möglich das Handwerk, durch das
in den meisten Fällen großes Unheil in den Familien ange-
richtet wird, zu legen.

28. Juni 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juni 1916

Eine Wahrsagerin aus Bonn ist zu einer milden Strafe verurteilt worden.

       Siegburg, 23. Juni.     In den Ruf
einer tüchtigen Wahrsagerin kam eine vor-
malige „Studentenmutter“ aus Bonn, deren
Pension infolge der Einziehung der bei ihr
wohnenden Studenten zur Fahne einging.
Darauf arbeitete die 48jährige Frau hier bei
der Geschoßfabrik, wo ihre Mitarbeiterinnen
aus Bonn und Köln viel über die Prophe-
zeiungen von Wahrsagerinnen sprachen, die
sie in jenen Städten aufgesucht hatten.
Einmal ging die Frau auch mit einer Kame-
radin noch Bonn zu einer solchen „weisen
Frau“ und ließ sich gleichzeitig mit der
Arbeitsgenossin die Karten legen. Auf dem
Heimweg sagte sie zu der Kameradin: „So
gut wie die kann ich selbst die Karten legen.“
Und um das zu beweisen, legte sie auch tat-
sächlich aus Scherz jener die Karten. Das
  

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28. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. März 1916

Grundsatzurteile zum Verbot der Wahrsagerei, besonders in Kriegszeiten

              Der Unfug der Wahrsagerei
   Einer Frau war zu Anfang des Krieges, lange vor dem
allgemeinen Verbot der Korpskommandeure, von der Polizei-
verwaltung ihres in unserem Regierungsbezirk liegenden
Wohnortes die Ausübung des Wahrsagergewerbes untersagt
worden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte eine
Geldstrafe von 150 Mark bezahlt werden. Zur Begründung
des Verbots war gesagt worden: Das Wahrsagen ist ein
überaus verwerfliches Mittel, um ungebildeten Leuten das
Geld aus der Tasche zu locken.

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4. Februar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Februar 1916 

Wahrsagerei kann zu Verurteilungen führen. 

     –  Wahrsagen als Betrug. Das Reichs-
gericht hat es in einer Entscheidung gebilligt,
daß ein Angeklagter wegen Wahrsagens nach
§ 264 des Strafgesetzbuchs verurteilt ist.
In den Gründen heißt es: „Der Angeklagte
war sich seiner Unfähigkeit, die Zukunft
vorauszusagen, bewußt. Indem er gegen-
über Personen, die sich an ihn wendeten,
diese Fähigkeit behaupteten, hat er ihnen
eine unware Tatsache vorgespiegelt. Sein
Vorgehen war von vornherein von der Ab-
sicht beherrscht, die Leute durch seine Vor-
spiegelungen zur Hergabe von Geld für
seine wertlose Leistung zu bestimmen. Das
genügt zur Annahme betrügerischer Absicht.
Daß er ausdrücklich von vornherein Geld
verlangte, ist dazu nicht erforderlich.

14. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Januar 1916

Ein Leserbrief aus Wald ereifert sich über den großen Zuspruch, der sich Wahrsagerinnen und Kartenlegerinnen in seiner Stadt erfreuen

Der Blick in die Zukunft   
   Man schreibt uns aus Wald !            
   Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens! An 
diese grimmigen Worte des alten Talbot in Schillers „Jung-
frau“ wird man jetzt hier in Wald oft erinnert. Es ist un-
glaublich, wie unter unserer Bevölkerung, die doch sonst gar
nicht so arg weit zurück ist, der Hang verbreitet ist, zu den
Wahrsagerinnen und Kartenlegerinnen zu laufen! Es ist für
den vernünftigen Menschen schwer, sich in die Geistesbeschaffen-
heit von Leuten zu versetzen, die von den Heldinnen vom
Kaffeesatz einen Aufschluß über ihre Zukunft erwarten. Von
privater Aufklärungstätigkeit ist nicht viel zu erwarten, weil
man als einzelner an die Leute, die das Stammpublikum für
die Betrügerinnen bilden, außerordentlich schwer herankommt.
Versuchen Sie es doch einmal in der Zeitung! Sagen Sie den
Leuten, dass jeder Gang zur Wahrsagerin einen geistige Banke-
rotterklärung ist. Obwohl ich auch bezweifle, dass Ihre Zei-
tung an die Leute herankommt, die in dieser Weise sich geistig
schänden, so wäre es doch gut, wenn die Angelegenheit einmal
in der Presse erwähnt würde. Und wenn die Erwähnung
nur den Zweck hätte, daß die Polizei ihr Augenmerk mehr
als bisher auf diese Dinge richtete. Ich kann Ihnen versichern,
daß es sonst nicht meine Gewohnheit ist, nach der Polizei zu
schreien. Aber wie soll man sonst gegen diese wirtschaftliche
Ausbeutung und die geistige Verderbung der Armen im Geiste
kämpfen. Ich halte es immer für einen wirtschaftlichen und
intellektuellen Gewinn, wenn einer solchen Ausbeuterin der
Dummheit das Handwerk gelegt wird!

6. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Oktober 1915

Solinger „Wahrsagerin“ verurteilt

Solingen. Unheil richtete die Ehefrau Daniel B. von
hier mit ihrer Wahrsagerei an. Sie wurde recht viel, nament-
lich von Frauen, zu „Rate“ gezogen, denen sie gegen geringes
Entgelt den Schleier der Zukunft lüftete. Dabei verfuhr sie
in einer ganz eigenartigen, geheimnisvollen Weise, ihre Ex-
perimente ähnelten denen einer spiritistischen Sitzung. Einer
biederen Frau aus Remscheid schwätzte sie das blödeste Zeug
von der Untreue ihres Mannes vor, einer anderen wieder sollte
sie abhanden gekommene Gegenstände wieder herbeischaffen.
Hier versagte natürlich ihre schwarze Kunst. Die Remscheiderin
machte ihrem Manne eine furchtbare Szene, und das Ende
vom Liede war ein häuslicher Krach, bei dem die Eifersüchtige
ihre bösen Hiebe bezog. Inzwischen haben sich die Wolken am
Ehehimmel des Remscheider Paares wieder verzogen, aber die
Frau hat ihrem Gatten fest versprechen müssen, nie wieder
solchen Unfug mitzumachen. Die „Wahrsagerin“ wurde von
der Strafkammer scharf angefaßt und zu 1 Woche Gefängnis
verurteilt.

25. Juni 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Juni 1915

Wahrsagerei ist höherer Schwindel.

                         Die Wahrsagerei
spielt in unsrer kultivierten Zeit immer noch
eine weit größere Rolle, als viele ahnen. Wie
viel Geld wird den Menschen aus der Tasche
gezogen durch die vielen Kartenlegerinnen, Hand-
linien- und sonstige Prophetinnen. Auf diese
Dinge fallen immer wieder auch solche Leute
hinein, die man sonst für vernünftig halten muß.
Der Wunsch die Zukunft zu erfahren, verdunkelt
den Gedanken, daß kein Mensch die Zukunft weiß.
Es ist diesem Unwesen gegenüber erfreulich und
beachtenswert, daß ein Oberlandesgericht kürzlich
in einem Prozeß einer solchen Wahrsagerin, die
sich selbst als phrenologisch-wissenschaftlich aus-
gebildet ausgab, das ganze Treiben als „höheren
Schwindel“ bezeichnet hat.

16. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Juni 1915

Wahrsager nutzen den Krieg als Chance für ihr Geschäft

   Solingen. Der Weizen der Hellseherinnen
blüht. Die Dummen werden nicht alle! Diese alte Wahr-
heit trat nie so deutlich in die Erscheinung wie jetzt während
des Krieges. Das Wahrsagen aus einem Kartenspiel oder den
Handlinien oder wie der Humbug sonst geübt wird, ist schon
in Friedenszeiten ein sehr einträgliches Geschäft, sintemalen
es auch da schon abergläubisches Volk genug gibt. Jetzt über-
steigen die Praktiken dieses Schwindels alles bisher Dagewesene.
In Solingen wird das Geschäft der Wahrsagerei nicht nur von
weiblichen, sondern auch schon von männlichen Personen be-
trieben. In einem Falle versicherte die Hellseherin einer
Kriegerfrau, ihr Mann sei gefangen genommen, befinde sich
aber sonst wohl. Tatsächlich hatte die Frau schon einige Tage
früher die amtliche Nachricht bekommen, daß ihr Mann ge-
fallen sei. Diese amtliche Nachricht war der Frau von
Kameraden ihres Mannes bestätigt worden. So wurden bei
der Frau Hoffnungen geweckt, die nie in Erfüllung gehen
können, aber es müssen schon gute Botschaften sein, die die
Wahrsager beiderlei Geschlechts ihrer Kundschaft übermitteln.
Je besser die Nachricht, je höher der klingene Lohn, der meist
von Leuten gezahlt wird, die ihr Geld in jetziger Zeit wirklich
besser brauchen könnten. Es scheint, daß das Geschäft der
Wahrsagerei in zunehmender Blüte begriffen sei. Verfügungen
werden gegen diesen schwindelhaften Unfug wenig nützen.
Urteilsfähige Leute sollten es daher für ihre Aufgabe ansehen,
von Mund zu Mund diesen Unfug zu bekämpfen und das
Treiben dieser Hyänen jenseits der Schlachtfelder gebührend
zu beleuchten. Wenn allerdings solche Leute bei der Ausübung
ihres verbrecherischen Handwerks betroffen werden,
dann wären die schärfsten Strafmaßnahmen am
Platze!

12. Mai 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Mai 1915

Verbot der Werbung für Wahrsager und ähnliche Personen.

      –   Wahrsagern, Phrenologen und ähn-
lichen Personen hat der kommandierende General
des 8 Armeekorps öffentliche Anpreisungen
untersagt; dazu gehört auch das Einrücken von
Anzeigen in die Zeitungen und das Aushängen
von Schildern.

8. Dezember 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1914

Vor Wahrsagerinnen („Zigeunerweiber“) wird gewarnt, die vorgeben gegen Geld die Zukunft voraussagen zu können. Unter den Opfern befinden sich vor allem Frauen, die sich über die Treue ihrer im Krieg befindlichen Männer informieren wollen.

   Solingen. Geschäftliche Ausnutzung des
Aberglaubens. Von verschiedenen Seiten wird uns mit-
geteilt, daß in unserer Stadt und auch in den Nachbar-
gemeinden Zigeunerweiber (ob sie ,,echt‘‘ sind, wissen wir nicht)
einen ertragreichen Gimpelfang entriert haben. Aus den
Linien der Hand und aus Kaffeesatz wird denen, die nicht alle
werden, die ,,Zukunft‘‘ enthüllt und den Leuten ihr gutes,
meist schwer verdientes Geld abgenommen. Daß diese Kriegs-
zeit dem Geschäfte manchen Vorschub leistet, liegt ,,auf der
Hand‘‘. Leider ist der Aberglaube in unserer Gegend, be-
sonders unter der weiblichen Bevölkerung, noch viel
stärker, als man gemeinhin annehmen sollte. Weiterlesen