10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Frau wegen „Hellseherei“ zu einer Geldstrafe verurteilt

                              Eine „Hellseherin“.
   Die Fabrikarbeiterin W. hat „zum Zeitvertreib“ ihren Arbeits-
kolleginnen die Zukunft aus den Karten gelesen, wofür sie allerdings
nichts bezahlt erhalten haben will. Mehrere „törichte Jungfrauen“
traten als Zeuginnen auf und bestätigten, daß Frau W. für ihre
„geheime Kunst“ nichts gefordert und erhalten hat. Eine der
„törichten Jungfrauen“ wollte wissen, ob ihr Schatz ihr die Treue
halte. Einer Kriegersfrau sagte die Angeklagte, daß ihr Mann ver-
wundet werde. Das ist, wie der Amtsanwalt sehr richtig betonte,
grober Unfug. Die Angeklagte gibt an, daß sie von der Wahrsage-
kunst nichts versteht. Der Amtsanwalt beantragte eine Geldstrafe
von 50 Mark. Das Gericht folgte diesem Antrage.

16. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1917

Trickdiebstahl in der Filiale der Konsumgenossenschaft Solidarität in Aufderhöhe?

         „Die Dummen werden nicht alle!“
   Unter dieser oder ähnlicher Ueberschrift ging in den letzten
Tagen durch die Lokalpresse des Kreises Solingen diese Notiz:

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20. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. April 1917 

Verurteilung einer „Wahrsagerin“ durch das Kriegsgericht in Köln.

      Troisdorf. Eine 64jährige Frau hat
einer andern Frau auf deren Anregung aus
den Karten „die Wahrheit gesagt“, wobei sie
von der Wissensdurstigen Essen und eine
Mark in bar erhielt. Die Kartenschlägerin
wurde vom Außerordentlichen Kriegsgericht
in Köln wegen verbotenen Wahrsagens zu
30 M Geldstrafe, im Nichtzahlungsfalle 6
Tage Gefängnis verurteilt. Hervorgehoben
sei, daß auch solche sich strafbar machen, die
andre zum Wahrsagen veranlassen.

25. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1916

Trotz Strafandrohung: „Wahrsagerinnen“ haben immer noch großen Zulauf

   Ohligs. Die Dummen werden nicht alle! Zu
keiner Zeit hatten die „klugen Frauen“, die aus den Karten
ihren weniger klugen Mitmenschen zukünftige Dinge offenbaren,
größeren Zulauf als jetzt. Das Generalkommando will aber
mit Recht diesem, gelinde gesagt, groben Unfug ein Ende be-
reiten, in dem es die gewerbsmäßigen Wahrsagerinnen mit
Strafe bedroht. Auf Grund dieser Verordnung wurde nun
gegen eine hiesige Ehefrau aus dem Löhdorfer Bezirk eine
Untersuchung eingeleitet.

4. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1915

Der Kampf der Justiz gegen das „Wahrsagen“

      Der Blick in die Zukunft.
   Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. Die
Dummheit will sich auch in diesen schweren Zeiten nicht unter-
kriegen lassen. Im Gegenteil! Vielfach beobachtet man, daß
sie gerade in diesem Kriege ungenierter ihr Haupt erhebt, als
je vordem. So ist in der Kriegszeit, wie uns unser Straf-
kammer-Referent mitteilt, der Schwindel der Wahrsagerei in
ungewohnter Weise in Blüte gekommen. Dieser grobe Unfug
ist jetzt geradezu beim Ueberhandnehmen. Am schlimmsten
wuchert diese geistige Sumpfpflanze gerade in Kreisen, die
keinen Mangel an Bildung (natürlich formaler) als mildernden
Umstand für sich in Anspruch nehmen können.

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14. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1915

Das stellvertretende Generalkommando Münster verbietet Wahrsagen, Phrenologie und ähnliche Tätigkeiten.

     Wahrsagen verboten.
   Das Generalkommando macht bekannt:
   Unter Bezugnahme auf § 9b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom  4. 6. 1851 verbiete ich hiermit das
Wahrsagen, auch die sogenannte Phrenologie zum
Zwecke des Wahrsagens und jede ähnliche Tätigkeit, sowie
jede Anpreisung einer solchen.
   Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu
einem Jahre bestraft, sofern nicht nach den allge-
meinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist.
                                            Der kommandierende General:
                                                      Frhr. v. Gayl.