Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918
Frau wegen „Hellseherei“ zu einer Geldstrafe verurteilt
Eine „Hellseherin“.
Die Fabrikarbeiterin W. hat „zum Zeitvertreib“ ihren Arbeits-
kolleginnen die Zukunft aus den Karten gelesen, wofür sie allerdings
nichts bezahlt erhalten haben will. Mehrere „törichte Jungfrauen“
traten als Zeuginnen auf und bestätigten, daß Frau W. für ihre
„geheime Kunst“ nichts gefordert und erhalten hat. Eine der
„törichten Jungfrauen“ wollte wissen, ob ihr Schatz ihr die Treue
halte. Einer Kriegersfrau sagte die Angeklagte, daß ihr Mann ver-
wundet werde. Das ist, wie der Amtsanwalt sehr richtig betonte,
grober Unfug. Die Angeklagte gibt an, daß sie von der Wahrsage-
kunst nichts versteht. Der Amtsanwalt beantragte eine Geldstrafe
von 50 Mark. Das Gericht folgte diesem Antrage.