Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Juli 1915
Ein Gegenbeweis aus Wahn zur schlechten Behandlung der Kriegsgefangenen.
Wahn. Zu dem Kapitel der angeblichen
schlechten Behandlung der Gefangenen
in den deutschen Lagern teile ich ergebenst
folgendes mit, woraus sich ein Beweis für das
Gegenteil und für die Zufriedenheit der Ge-
fangenen ergibt. Vor einiger Zeit starb die Frau
eines Gehöftsfeldwebels an Lungenentzündung
– die Gefangenen sind hier in Gehöften zu je
1000 Mann untergebracht, denen je ein Gehöfts-
feldwebel vorsteht. – Die Gefangenen hatten
davon Kenntnis bekommen und traten an den
Lagerkommandeur heran mit der Bitte, bei der
Beerdigung der Frau, die sie nie gesehen hatten,
mit einer Abordnung von etwa 20 Mann ver-
treten zu sein. Sie begründeten die Bitte mit
dem Wunsche, dem Feldwebel dadurch ihre Dank-
barkeit für die gute und sachgemäße Behandlung
zu bezeigen. Die Bitte wurde gewährt, und die
20 gefangenen Franzosen, Belgier, ein Engländer
und ein Russe folgten im Zuge der Leiche bis
zum Friedhof, von wo sie wieder zurückgeführt
wurden. Wenn die Gefangenen irgendeinen
Grund zur Klage über schlechte Behandlung zu
führen hätten, würden sie sicher nicht diesen
Schritt unternommen haben, wozu sie sonst, zumal
es sich um eine ihnen völlig unbekannte Frau
handelte, keine Veranlassung hatten.