13. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt 13. Dezember 1918

Nach dem Waffenstillstand werden Bestimmungen für Heeresangehörige bezüglich ihres Wohnsitzes erlassen.

    –  Wehrpflichtige und entlassene Heeresange-
hörige. Die deutsche Waffenstillstandskommission
in Spa teilt mit: Alle bei Abschluß des Waffen-
stillstandsabkommes in den Rheinlanden befind-
lichen Personen im wehrpflichtigen Alter können
bei der Besetzung des Landes wohnen bleiben,
auch wenn sie vor dem Kriege dort nicht gewohnt
haben, sondern erst während des Krieges zugezogen
sind. Dagegen werden alle entlassenen und noch
zur Entlassung kommenden Offiziere, Militär-
beamten und Mannschaften nur dann in die be-
setzten Teile des Rheinlandes zurückkehren können,
wenn sie schon vor dem Kriege dort ansässig waren.
Eine Erweiterung dieser Bestimmungen wird bei
den Verbandsmächten nochmals ersucht werden.
Alle Soldaten müssen vorschriftsmäßige Entlas-
sungspapiere haben.

13. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1918

Amtliche Auszüge aus den Waffenstillstandsbedingungen werden veröffentlicht.

  Berlin, 10. Nov. Amtlich. (Drahtmeld.)
Folgendes ist der Auszug aus den Waffenstill-
standsbedingungen.
    1. Inkaftrtreten 6 Stunden nach Unter-
zeichnung.
    2. Sofortige Räumung von Be[l]gien, Frank-
reich, Elsaß-Lothringen binnen 10 Tagen. Was
an Truppen nach dieser Zeit übrig bleibt wird
interniert oder kriegsgefangen.
    3. Abzugeben: 5000 Kanonen, zunächst
schwere, 30 000 Maschinengewehre, 3000 Mi-
nenwerfer, 2000 Flugzeuge.
   4. Räumung des linken Rheinufers, Mainz,
Koblenz, Köln, besetzt vom Feinde auf Radius
von 30 km Tiefe.
   5. Auf dem rechten Rheinufer 30 bis 40
km neutrale Zone; Räumung in 11 Tagen.
   6. Aus linkem Rheinufergebiet nichts hin-
wegführen. Alle Fabriken, Eisenbahnen instand
lassen.

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6. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. November 1918

Aus dem englischen Unterhaus erfolgt keine Auskunft über den aktuellen Stand der Waffenstillstandsverhandlungen in Versailles.

Von den Waffenstillstands-Verhandlungen
in Versailles.  

Amsterdam, 5. Nov. (Drahtmeld.) Auf eine
Anfrage über die Verhandlung in Versailles er-
klärte im englischen Unterhause [Baron] Law: Ich
kann keine baldigen Mitteilungen in Aussicht stellen
solche werden zuerst an die Regierung der Ver-
einigten Staaten ergehen. Auch glaube ich nicht
eine Erklärung abgeben zu können ehe die deutsche
Regierung unterrichtet ist.