27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Bestimmungen zum Waffenstillstandsvertrag in der Rheinprovinz

An die Bevölkerung
der linksrheinischen Gebiete und der Umgebung
von Cöln, Coblenz und Mainz!
Die Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages
bedeuten für die linksrheinischen Gebiete und die rechts-
rheinischen Gebiete innerhalb eines mit 30 Kilometer
in Halbmesser um die Rheinbrücken von Cöln, Coblenz
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27. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1918

Möglicherweise helfen die Alliierten bei der Beseitigung der Ernährungskrise in Deutschland

             Waffenstillstand und Ernährungslage.
    Das Reichsernährungsamt teilt uns mit:
Durch die Presse ist dieser Tage eine Meldung gegangen, wonach
die Entente in Berücksichtigung der von Deutschland erhobenen Vor-
stellungen darauf Rücksicht nehmen will, daß die Fortsetzung der
Blockade die Ernährung Deutschlands nicht behindern wird. Den
Waffenstillstandsbedingungen wird daher ein Zusatz beigefügt werden,
daß sich die Alliierten und die Vereinigten Staaten mit der Ernäh-
rung Deutschlands während des Waffenstillstandes in dem als not-
wendig erkannten Umfange befassen werden.
   Dieses Entgegenkommen ist begrüßenswert und ein Anzeichen
dafür, daß die Gedanken der Völkerverständigung und der für alle
Länder notwendigen Wiederanbahnung der wirtschaftlichen Be-
ziehungen mehr und mehr an Boden gewinnen. Noch wissen wir
aber nicht, in welchen Mengen und zu welcher Zeit die Entente uns
Lebensmittel liefern wird, wie sich die Transportmöglichkeiten ge-
stalten werden, auch wissen wir noch nicht, wie groß mit dem Fort-
gange der Demobilmachung der deutsche Bedarf an Lebensmitteln
sein wird. Jedenfalls ist für die nächsten Monate eine Erleichterung
noch nicht zu erwarten. Es könnte deshalb zu großen Gefahren
führen, wenn diese Nachricht einzelne Bevölkerungskreise im Ver-
brauche der Lebensmittel zu Sorglosigkeit oder Verschwendung ver-
leiten würde. Nach wie vor ist äußerste Sparsamkeit mit den Lebens-
mitteln und strengste Durchführung der Lieferpflicht wie der Ratio-
nierung notwendig, um Stadt und Land vor Hungersnot und ihren
unabsehbaren Folgen zu schützen.

26. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. November 1918

Der Aktionsausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte Solingens kritisiert die teilweise schlechte Unterbringung der einzuquartierenden Soldaten

                 An unsere Einquartierung!
   Die heute morgen stattgefundene Sitzung des Aktionsausschusses
der Arbeiter- und Soldatenräte hat sich unter anderm auch mit der
Frage der Einquartierung beschäftigt und dabei festgestellt, daß in
einigen Fällen die Soldaten in ungeheizten Räumen untergebracht
wurden. Der Aktionsausschuß spricht seine Empörung über diese
Vorgänge aus und beauftragt den Einquartierungsausschuß, mit aller
Strenge gegen solche Quartierwirte vorzugehen. Die Stadt wird in
allen Fällen, wo Kohlenmangel die Ursache des Nichtheizens ist,
Kohlen liefern. Auch wird dafür gesorgt, daß unser Feldgrauen,
soweit dies möglich ist, in Bürgerquartieren untergebracht werden.
Weiter ist festzustellen, daß die Stadtverwaltungen unseres Kreises
nicht so frühzeitig von der Einquartierung, besonders über die An-
zahl der Mannschaften, unterrichtet wurde, um die notwendigen Vor-
bereitungen zu treffen. Die Schuld trifft hier die Leitung der in
Frage kommenden Truppenteile.
   Alle diese Dinge müssen unsere Freunde im Waffenrock berück-
sichtigen, wenn in dem einen oder andern Falle sie nicht so bewirtet
werden, wie sie dies in Anbetracht ihrer eigenen Opfer für die Heimat
verdienen. Die Arbeiter- und Soldatenräte, lauter Genossen, die
nahezu alle selbst draußen im Felde waren, werden alles tun, was in
ihrer Macht steht, um den Volksgenossen im Waffenrock entgegenzu-
kommen.
   Die Hoffnung der Besitzenden, besonders der Kriegsgewinnler,
die Soldaten unzufrieden zu machen und gegen die Arbeiter- und
Soldatenräte auszuspielen, dürfte nicht in Erfüllung gehen, denn auch
die Arbeiter im Feldgrau wissen, daß sie Fleisch von unserm Fleische
und Blut von unserm Blute sind. Sie werden die Einflüsterungen
so bewerten, wie sie zu bewerten sind, als Hetze gegen die sozialistische
Arbeiterregierung. Pflicht der Soldaten ist es, sich mit uns solidarisch
zu erklären und so einer Konterrevolution den Boden abzugraben.
   Wir rufen ihnen allen nochmals zu: Seid alle herzlich will-
kommen und helft uns, das gesteckte Ziel ganz zu erreichen. Dieses
Ziel heißt: Beseitigung aller Unterdrückung und Schaffung eines
freien Volksstaates, in dem es keine Herren und Diener, sondern nur
noch freie, glückliche Menschen gibt.

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Ausreise der freien Ausländer

   Ausreise der freien Belgier, Franzosen, Elsaß-Lothringer und
                                     Luxemburger.
   Auf Grund der Waffenstillstandsbedingungen werden alle freien
Belgier, Franzosen, Elsaß-Lothringer und Luxemburger mit Einschluß
von im Anklagezustand Befindlichen und bereits Verurteilten auf
ihren Wunsch sofort in die Heimat entlassen. Die Abreise muß mit
jeder sich bietenden Fahrgelegenheit sofort erfolgen. Ein Sammel-
transport findet nicht statt. Die Ausreisepapiere werden im Stadt-
hause, Zimmer N[umme]r 56, ausgefertigt.
   Auf die Ausreise Verzichtende haben eine schriftliche Verzicht-
erklärung abzugeben. Dieselben werden deshalb aufgefordert, sich am
Dienstag, dem 26. November 1918, vormittags von 9-12 Uhr im
Polizeibureau, Stadthaus, Zimmer N[umme]r 56, einzufinden, woselbst diese
Verzichterklärung zu Protokoll zu geben ist.
   Solingen, den 24. November 1918.
   Der Oberbürgermeister:               Der Arbeiter- und Soldatenrat.
              Dicke.                                    Kretzen. Boes.

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Wald und Solingen liegen im Brückenkopf Köln und haben feindliche
Besatzungen zu erwarten.

   Wald. Feindliche Besatzung für Wald. Auf eine
vom Bürgermeister Heinrich und dem Arbeiter- und Soldatenrat an
das Große Hauptquartier gerichtete bezügliche Anfrage ist am Sams-
tag folgende Drahtantwort eingegangen:
   „Wald und Solingen im Brückenkopf haben feindliche
Besatzung zu erwarten.“

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Gräfrath wird zur neutralen Zone gehören

   Gräfrath. Unsere Stadt neutrale Zone. Der Bür-
germeister von hier hatte sich an die Oberste Heeresleitung gewandt
und von dieser die Antwort erhalten, Gräfrath gehöre zur
neutralen Zone.

21. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1918

Der Status des zukünftigen Besatzungsgebietes

An die Bevölkerung der links-
      rheinischen Gebiete
und der Umgebung von Köln, Coblenz und Mainz!
   Die Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages be-
deuten für die linksrheinischen Gebiete und die rechts-
rheinischen Gebiete innerhalb eines mit 30 Kilometer im
Halbmesser um die Rheinbrücken von Köln, Koblenz und
Mainz geschlagenen Kreise (sogenannte Brückenköpfe)
folgendes:

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15. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1918

Die bergischen Orte im Besatzungsgebiet um den Brückenkopf Köln

   Was wird im Bergischen besetzt?
   Die „Remscheider Zeitung“ schreibt: Der in den Waffen-
stillstandsbedingungen angegebene Brückenkopf Köln wird vom
Feinde in einem Umkreise von 30 Kilometer besetzt. Es fallen
in dieses Besatzungsgebiet die bergischen Orte Benrath, Hilden,
Haan, Ohligs, Wald, Solingen, Burg und Wermelskirchen. Es
wird die Frage aufgeworfen, ob es nach der feindlichen Besetzung
des linken Rheinufers, vor allem mit den Städten Köln, Mainz,
Koblenz, Straßburg noch unmittelbare Verkehrsmöglichkeiten
geben wird. Die Sorge ist überflüssig und unberechtigt; Post
Telegraph und Eisenbahn werden auch während der Zeit der
feindlichen Besetzung keinen wesentlichen Beschränkungen unter-
worfen sein. Wieweit eine Zensur und Durchsuchung der ein-
zelnen Personen Platz greifen wird, muß abgewartet werden.
Jedenfalls ist zur erwarten, daß der Verkehr mit den besetzten
Gebieten aufrechterhalten bleibt.
   Ein Anlaß zur Beunruhigung besteht nicht.

13. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1918

Amtliche Auszüge aus den Waffenstillstandsbedingungen werden veröffentlicht.

  Berlin, 10. Nov. Amtlich. (Drahtmeld.)
Folgendes ist der Auszug aus den Waffenstill-
standsbedingungen.
    1. Inkaftrtreten 6 Stunden nach Unter-
zeichnung.
    2. Sofortige Räumung von Be[l]gien, Frank-
reich, Elsaß-Lothringen binnen 10 Tagen. Was
an Truppen nach dieser Zeit übrig bleibt wird
interniert oder kriegsgefangen.
    3. Abzugeben: 5000 Kanonen, zunächst
schwere, 30 000 Maschinengewehre, 3000 Mi-
nenwerfer, 2000 Flugzeuge.
   4. Räumung des linken Rheinufers, Mainz,
Koblenz, Köln, besetzt vom Feinde auf Radius
von 30 km Tiefe.
   5. Auf dem rechten Rheinufer 30 bis 40
km neutrale Zone; Räumung in 11 Tagen.
   6. Aus linkem Rheinufergebiet nichts hin-
wegführen. Alle Fabriken, Eisenbahnen instand
lassen.

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13. November 1918

Feldpostbrief des Leutnants Bertram Steinbach vom 13. November 1918 (Abschrift)

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, N 2/49/2: Feldpostbrief und nachträglicher Ergänzungen des Leutnants Bertram Steinbach vom 13. November 1918.

Leutnant Bertram Steinbach (1894-1944) aus Sand stand bei Kriegsende mit seiner Geschützbatterie in Iré-le-Sec südlich von Montmédy im Département Meuse, also noch in Feindesland. Von dort berichtete er am 13. November 1918 seinem Vater in Bergisch Gladbach, wie er den zwei Tage zuvor geschlossenen Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien erlebt hatte. Die militärische Führung der deutschen Truppen hatte Ende September 1918 Waffenstillstandsverhandlungen gefordert, da der Krieg nicht mehr zu gewinnen sei. Die Reaktionen der amerikanischen Regierung ließen in der deutschen Öffentlichkeit die Abdankung des Kaisers als Voraussetzung für einen Friedensschluss erscheinen. Als Ende Oktober Matrosen meuterten und sich Anfang November reichsweit Arbeiter- und Soldatenräte bildeten, dankte Kaiser Wilhelm II. am 9. November 1918 ab und machte den Weg für einen Waffenstillstand frei. Am 26. November 1918 war Steinbach wieder in Köln. Daheim in Bergisch Gladbach angekommen, ergänzte er die Abschriften seiner Feldpostbriefe, die sein Vater während des Krieges in ein Brieftagebuch eingetragen hatte, um eigenhändige Erinnerungen an das Kriegsende.

Die Abschrift des Feldpostbriefes und Steinbachs spätere Ergänzungen als PDF-Datei

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11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Die Nachricht vom Kriegsende

   Die Waffen ruhen!
   Metz, 11. Nov[ember]. Die dem Arbeiter- und Soldatenrat
unterstehende Funkstation hat folgenden Funkspruch aufgefan-
gen:
      Marschall Foch an die Oberkommandierenden:
   1. Die Feindseligkeiten sollen an der ganzen Front vom
11. November 11 Uhr französischer Zeit eingestellt werden.
   2. Die alliierten Truppen werden bis auf weiteres Befehl
erhalten, die an diesem Tage und zu dieser Stunde erreichten
Linien nicht zu überschreiten.

11. November 1918

Aufruf des Rates der Volksbeauftragten zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin, 11. November 1918

Aufruf des Rates der Volksbeauftragten zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin, 11. November 1918

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, O 7/126/6: Felix Poensgen: Meine Kriegserlebnisse 1914 bis 1918. 6. Band, Teil 10, S. 62-66.

Nachdem Felix Poensgen unter dem 10. November sehr persönlich mit der neuen Friedenssituation auseinandersetzt, treten in der Erinnerung an den 11. November – dem Tag des Waffenstillstandes – eher praktische Probleme der militärischen Disziplin und der Bedürfnisse der Soldaten in den Vordergrund. Dabei kam ihm ganz unmittelbar die für die Entwicklung der Novemberrevolution wegweisende Abmachung zwischen Friedrich Ebert und der Obersten Heeresleitung (sog. Ebert-Groener-Pakt) zustatten.

Seiten 62 bis 66 der Kriegserinnerungen von Felix Poensgen als PDF

11. November.

Ein trüber, regnerischer Tag brach an, der schwerste und bedeutendste in diesem Kriege.

Gegen 9 Uhr morgens kam von der Division der Befehl:

Um 11 Uhr 55 Minuten vormittags sind die Feindseligkeiten einzustellen.

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11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Ein Kommentar der USPD zu den alliierten Waffenstillstandsbedingungen

Die Waffenstillstands-Bedingungen
   WTB Berlin, 10. November. Amtlich. Folgendes ist der
Auszug aus den Waffenstillstandsbedingungen:
   1. Inkrafttreten sechs Stunden nach der Unterzeich-
       nung.
   2. Sofortige Räumung von Belgien, Frank-
       reich, Elsaß-Lothringen binnen 14 Tagen;
       was an Truppen nach dieser Zeit übrigbleibt, interniert
       oder kriegsgefangen.
   3. Abzugeben 5000 Kanonen, zunächst schwere, 30.000
       Maschinengewehre, 3000 Minenwerfer, 2000 Flugzeuge.
   4. Räumung des linken Rheinufers; Mainz,
       Koblenz, Köln besetzt vom Feinde auf Ra-
      dius von 30 Kilometer Tiefe.
   5. Auf dem rechten Rheinufer 30 bis 40 Kilometer Tiefe
       neutrale Zone. Räumung in elf Tagen.
   6. Aus dem linken Rheinufer-Gebiet nichts hinweg-
       führen; alle Fabriken, Eisenbahnen usw. intakt
       belassen.
   7. 5000 Lokomotiven, 150 000 Waggons und 10 000
       Kraftwagen abzugeben.
   8. Unterhalt der feindlichen Besatzungstruppen durch
       Deutschland.
   9. Im Osten alle Truppen hinter Grenze vom 1. August
       1914 zurückzunehmen; Termin dafür nicht angegeben.
  10. Verzicht auf Verträge von Brest-Litowsk und
        Bukarest.
  11. Bedingungslose Kapitulation von Ostafrika.
  12. Rückgabe des Standes der Belgischen Bank, des russi-
        schen und rumänischen Goldes.
  13. Rückgabe der Kriegsgefangenen ohne Gegenseitigkeit.
  14. Abgabe von 100 U-Booten, acht leichten Kreuzern,
        sechs Dreadnoughts, die übrigen Schiffe des-
        armiert und überwacht von den Alliierten in
        neutralen oder alliierten Häfen.
  15. Sicherheit der freien Durchfahrt durchs Katte-
        gatt; Wegräumung der Minenfelder und Besetzung
        aller Forts und Batterien, von denen aus diese Durch-
        fahrt behindert werden könnte.
  16. Blockade bleibt bestehen. Deutsche Schiffe dürfen
        weiter gekapert werden.
  17. Alle von Deutschland für Neutrale verhängte Beschrän-
        kungen der Schiffahrt werden aufgehoben.
  18. Der Waffenstillstand dauert 30 Tage.

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6. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. November 1918

Aus dem englischen Unterhaus erfolgt keine Auskunft über den aktuellen Stand der Waffenstillstandsverhandlungen in Versailles.

Von den Waffenstillstands-Verhandlungen
in Versailles.  

Amsterdam, 5. Nov. (Drahtmeld.) Auf eine
Anfrage über die Verhandlung in Versailles er-
klärte im englischen Unterhause [Baron] Law: Ich
kann keine baldigen Mitteilungen in Aussicht stellen
solche werden zuerst an die Regierung der Ver-
einigten Staaten ergehen. Auch glaube ich nicht
eine Erklärung abgeben zu können ehe die deutsche
Regierung unterrichtet ist.