24. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juli 1917

Ausführlicher Bericht von der Generalversammlung des Solinger Industriearbeiter-Verbandes, der lokalen Gewerkschaft der Schneidwarenindustrie

Generalversammlung des Industriearbeiter-
                      Verbandes.
   Eine gutbesuchte Generalversammlung des Industriearbeiter-
Verbandes tagte gestern abend im Gewerkschaftshause Solingen.
Den Geschäftsbericht gab Kollege Schütz. Im verflossenen
Halbjahr ist wieder ein Teil Kollegen zum Heeresdienst eingezogen
worden, so dass bis jetzt 3016 Mitglieder eingezogen sind. Von diesen
sind leider bis heute 213 gefallen. An Neuaufnahmen hatten wir
in der letzten Zeit 130 zu verzeichnen. Sodann hat der Verband in
Verbindung mit den übrigen Organisationen im verflossenen Halb-
jahr zweimal eine Teuerungszulage mit den Fabrikantenvereinen
vereinbart. Die erste trat am 1. April, die zweite tritt am 1. August
in Kraft. Eine ganze Reihe von Versammlungen mussten infolge
der Fabrikausschüsse, die durch das Hilfsdienstgesetz notwendig wur-
den, abgehalten werden. Die Besetzungen der Fabrikausschüsse sind
unter die Kollegen der einzelnen Verbände geteilt worden. In den
meisten Betrieben sind die Ausschüsse ohne Wahl zustande gekommen,
da die Kollegen sich über die Ausschussmitglieder verständigten. Zum
Hilfsdienstausschuss sind die Kollegen Eickhorn, Schütz
und Witte als Stellvertreter zugezogen. Des weiteren berichtete

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23. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917

Ausführlicher Bericht der Waffenarbeiterversammlung der drei Solinger Metallgewerkschaften mit Forderungen nach Teuerungszulagen und einem Tarifvertrag für die Waffenbranche

      Lohnbewegung der Waffenarbeiter.
   Eine sehr stark besuchte Versammlung der in der Solinger
Waffenindustrie beschäftigten Arbeiter tagte gestern vormittag im
Saale des Hotel „Monopol“. Viele Frauen und Mädchen, die jetzt
in dieser Industrie tätig sind, nahmen an der Versammlung teil,
die sich in der Hauptsache mit der Forderung einer Teuerungs-
zulage beschäftigte. Außerdem wurden die Schäden des
Zwischenmeistersystems besprochen und sonstige Mißstände,
die sich in den einzelnen Fabriken herausgebildet haben, zur Sprache
gebracht. Die Versammlung war einberufen von den drei hiesigen
Arbeitnehmerverbänden, deren Geschäftsführer auch mit der Ver-
sammlungsleitung beauftragt wurden.

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21. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1917

Einladung zu einer Gewerkschaftsversammlung aller Solinger Waffenarbeiter

   Solingen. Alle Arbeiter der Waffenfabriken müssen
in der Versammlung erscheinen, die morgen, Sonntag, vormittags
10 Uhr beginnend, im Hotel „Monopol“ abgehalten wird. Es werden
die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Waffenfabriken be-
sprochen, auch muß die Wahl einer Tarifkommission vorgenommen
werden. Auch das Zwischenmeistersystem wird behandelt werden.
Jeder Waffenarbeiter, dem es um eine Gesundung seiner Arbeits-
verhältnisse zu tun ist, muß in der Versammlung erscheinen. Die
Versammlung ist von am Orte vertretenen Organisationen einbe-
rufen.

3. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juli 1917

Forderungen der Solinger Waffenarbeiter um eine Teuerungszulage

  Solingen. Eine sehr gut besuchte Versammlung
der Waffenarbeiter. Die Versammlung befaßte sich mit
einem Antrage an die Waffenfabrikanten wegen einer Teuerungs-
zulage. Nach reger Diskussion wurden für die einzelnen Berufe, je
nach den Verhältnissen, die zu beantragenden Zuschläge festgesetzt, die
den Fabrikanten in Vorschlag gebracht werden sollen, mit dem Er-
suchen, diese vom 1. August ab in Kraft treten zu lassen. Sollten die
Fabrikanten wider Erwarten die berechtigten Forderungen ablehnen
(der größte Teil der Waffenarbeiter hat überhaupt noch keine Teue-
rungszulage erhalten), oder sich mit den einzelnen Berufen über die
Vorschläge nicht verständigen, so wird die nächste Versammlung end-
gültig über das weitere Vorgehen Beschluß fassen.

3. August 1916

BAST_03_08_G

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1916

Bedeuten Arbeiterentlassungen in der Waffenindustrie ein Abflauen der Konjunktur?

   Solingen. Arbeiterentlassungen in der
Waffenindustrie. Am Samstag wurden in der Waffen-
fabrik von Höller zwanzig Arbeiter und Arbeiterinnen ge-
kündigt. Da es sich um einen kleinen Betrieb handelt, werden
beinahe die Hälfte der bisher beschäftigten Arbeiter von der
Kündigung betroffen. Die Ursache diese Maßnahme wird von
der Firma dadurch erklärt, daß das Kriegsministerium den bis-
her geltenden Lieferungsvertrag gekündigt habe. Auch aus
anderrn Betrieben wird ein Abflauen der bisherigen Konjunktur
gemeldet.

23. Mai 1916

BAST_23_05_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Mai 1916

Die Vereinigten Waffenfabrikanten lehnen die Forderung nach einer Teuerungszulage für die Waffenarbeiter ab

   Keine Teuerungszuschläge in der
                   Waffenbranche.
   Das „Solinger Tageblatt“ bringt diese, an-
scheinend aus Unternehmerkreisen stammende Nachricht:
      Lohnerhöhung abgelehnt. Die im Industrie-
   arbeiterverband organisierten Schwertfeger und Scheiden-
   arbeiter hatten vor kurzem an die vereinigten Waffenfabri-
   kanten eine Forderung auf Lohnerhöhung gestellt, und zwar
   mit Rücksicht auf die allgemeine Kriegsteuerung wie auch
   darauf, daß den anderen Waffenarbeitern im Februar bez[iehungs]w[eise]
   März d[ieses] J[ahre]s Lohnerhöhungen gewährt worden wären, so den
   Waffenpolierern 10 Prozent, den Härtern 8 Prozent und
  den Schleifern 5 Prozent. Die vereinigten Waffenfabrikanten
   haben in ihrer letzten Sitzung diesen beiden Arbeitergruppen
   eine Lohnerhöhung abgelehnt. Diese haben sich nun
   neuerdings mit dem Wunsche an die Fabrikanten gewendet,
   eine Vergleichskammersitzung einzuberufen, in der diese
   Frage behandelt werden soll.

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16. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1916

In Solingen entlässt die Firma Alexander Coppel Waffenarbeiter „rechtzeitig“, bevor diese zum Kriegsdienst eingezogen werden, um sich so die Unterstützungszahlungen zu ersparen

   Solingen. Arbeiterentlassungen in der Waf-
fenindustrie. Die Firma Alexander Coppel hat
am Samstag einer Anzahl von Arbeitern, die mit
der Herstellung von Waffen beschäftigt sind, ge-
kündigt. Es handelt sich um die während des
Krieges eingeführte Nachtschicht. Von der Entlassung werden
hauptsächlich garnison- oder felddienstfähige Arbeiter betroffen.
Wie wir hören, sollen an Stelle der Entlassenen Kriegsver-
letzte treten, die vor ihrem Eintritt in das Heer schon in
der Solinger Industrie beschäftigt gewesen sind. Für die Ge-
kündigten, so weit sie noch dienstpflichtig sind, bedeutet die Ent-
lassung eine besondere Härte, da ihre Familien der Unter-
stützung verlustig sind, die sie im andern Falle von der Firma
erhalten hätten, wenn der jetzt Entlassene zum Heeresdienst
eingezogen worden wäre.

12. April 1916

19160412_Walnußbäume_280

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. April 1916

Das Edelholz des Walnussbaumes wird vermehrt für die Gewehrschäfte benötigt.

     –  Vermehrte Anpflanzung von Walnuß-
bäumen. Durch den infolge des Krieges
stark erhöhten Bedarf von Nußbaumholz für
Gewährschäfte und die dadurch hervorgeru-
fene Steigerung der Nußbaumholzpreise sind
viele Besitzer veranlaßt worden, vorzeitig
ihre Nußbäume zu fällen. Diese starke Ver-
nichtung des Bestandes an jüngeren und
älteren Walnußbäumen ist nicht nur aus
volkswirtschaftlichen Gründen, sondern auch
aus obstbaulichen Gründen zu beklagen, da
eine beträchtliche Minderung der Nußernte
zu erwarten ist. Zur Ergänzung der stark
gelichteten Nußbaumbestände ist es daher
dringend erforderlich, unverzüglich junge
Nußbäume in größtmöglichstem Umfange an-
zupflanzen. Durch einen Erlaß des Herrn
Landwirtschaftsministers wurde gleichzeitig
bestimmt, daß Neuanpflanzungen von Wal-
nußbäumen durch Zuwendungen aus Staats-
mitteln zu unterstützen sind.

13. Oktober 1915

13101915Schußwaffen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1915

Aufhebung des Verbots des Verkaufs von Handfeuerwaffen

Bekanntmachung.
Das Verbot über den Verkauf von Handfeuerwaffen und
Patronen für Handfeuerwaffen gemäss(sic!) Ziffer 7a meiner Be-
kanntmachung vom 31. Juli 1914 und Ziffer 1 und 2 meiner
Verfügung vom 31. März 1915 Abteilung Ie Nummer 937 wird hier-
mit aufgehoben. Der Verkauf von Pulver und Sprengstoffen
ist auch fernerhin verboten.
Coblenz, den 17. September 1915.
Der Kommandierende General des 8. Armeekorps.
von Ploetz, General der Infanterie.

18. September 1915

1915 09 18-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. September 1915

Jugendliche Randalierer in Hilden

Hilden, 18. Sept. Das Betragen der halbwüchsigen Burschen läßt hier in unserer Stadt sehr viel zu wünschen übrig. Bis in die Nacht hinein wird von diesen Burschen in verschiedenen Teilen unserer Stadt allerhand Unsinn getrieben und hierbei auch die erwachsene Bevölkerung belästigt. Namentlich sind es die Außenbewohner, die hierunter zu leiden haben und mehrfach Klagen laut werden lassen. Wünschenswert erscheint es, daß die Burschen auch einmal von ihren Eltern auf das Ungehörige ihres Tuns aufmerksam gemacht werden, sofern sie mit der Polizei nicht in Berührung zu kommen wünschen. Besonders groß war am Sonntag abend der Spektakel auf der Gerresheimerstraße, wo sich eine ganze Gesellschaft dieser Burschen zusammengefunden hatte und an Ungehörigkeiten ihre Freude fand. Hierbei wurde mit Mordwaffen hantiert, denn es fielen plötzlich einige Revolverschüsse. Glücklicherweise wurde kein Unheil angerichtet. Es gelang der Polizei, die jungen Leute zu fassen und die Waffen zu beschlagnahmen. Ihre bisherigen Besitzer werden der Bestrafung entgegengehen. Waffen dieser Art dürfen ohne Erlaubnis in diesen Zeiten nicht getragen werden und ihr Gebrauch zieht schwere Bestrafungen nach sich. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind vom Generalkommando unseres Armeekorpsbezirks veröffentlicht worden.

21. Juni 1915

BAST_21_06_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1915

Ein tödlicher Unfall nach fahrlässigem Waffengebrauch

Burscheid. Unvorsichtiges Hantieren mit
einer Schusswaffe hat hier am Sonntag einen bedauer-
lichen Unglücksfall herbeigeführt. Das sechsjährige Söhnchen
des Arbeiters Rudolf B. aus Griesberg wurde von einem
jungen Manne aus der Nachbarschaft aus Fahrlässigkeit in den
Kopf geschossen. Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe konnte das
Kind nicht mehr gerettet werden; der Tod trat noch am gleichen
Tage ein. Der Vorfall ist um so bedauerlicher, als der Vater
des Kindes seit längerer Zeit im Kriegsdienst steht.

21. November 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. November 1914

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