18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Anordnungen der britischen Besatzung für Wald. Sie betreffen beispielsweise Restaurants für Offiziere, den Verkehr mit der neutralen Zone, Personalausweise, Waffenverbote und den Arbeiter- und Soldatenrat in der Stadt.

    Verhaltensmaßregeln gegenüber der britischen Besatzung
                                    für die Stadt Wald.
   In einer am Montag stattgehabten Konferenz zwischen dem
Befehlshaber der englischen Besatzung und dem Bürgermeister wurden
folgende Anordnungen bekanntgegeben:
   1. Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats dürfen sich im
Rathause nicht mehr aufhalten und haben keinen Anspruch auf ein
Zimmer, auch sollen sie aus städtischen Mitteln nicht weiter bezahlt
werden.
   2. Versammlungen jeder Art sind verboten; wenn solche statt-
finden sollen, muß die Genehmigung der englischen Besatzungsbehörde
eingeholt werden.
   3. Alle roten Fahnen sind einzuziehen.

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17. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918

Der Solinger Oberbürgermeister Dicke erklärt die britischen Anordnungen, die den Verkehr in die Nachbargemeinden, Personalausweise, den öffentlichen Verkehr, Telefonbenutzung, (Waren-)Preise, Offiziersbegrüßung, das Schusswaffenverbot und den Zahlungsverkehr der britischen Truppen regeln.

Auf Befehl der Militärbehörde
wird folgendes bekannt gemacht:
Die Bewohner Solingens dürfen bei dem Verkehr mit Nachbar-
gemeinden nur auf den öffentlichen Straßen und Brücken gehen.
Fußpfade müssen streng vermieden werden, andernfalls wird eine
strengere Kontrolle angeordnet werden.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.

                            Anordnungen.
   Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
   Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
                                             1. Wohnhäuser.
   Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
   Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
   Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
   Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.

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26. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. November 1918

Anweisungen des Arbeiter- und Soldatenrates Langenfeld, insbesondere zum örtlichen Sicherheitsdienst

                Gemeinde Langenfeld.
   Bekanntmachung. Den Sicherheitsdienst betreffend, ersuchen wir
alle ansässigen Bürger wie Landwirte der Gemeinde, volles Ver-
trauen unserer Organisation entgegenzubringen. Alle Anordnungen
sind getroffen, daß die persönliche Sicherheit, wie auch der Schutz
gegenüber Diebstahl oder mutwillige Beschädigungen jeder Art
menschenmöglichst gewährleistet werden kann.
   Es liegt im eigenen Interesse der Bürger, wenn sie uns durch
Mithilfe unterstützen, verdächtigen Personen, wie Diebesgesindel usw.,
ein Verweilen in den Gehöften, Lagerplätzen und dergleichen durch
geeignete Maßnahmen zu unterbinden, auch daß verdächtige Per-
sonen, welche Gegenstände zum Kauf anbieten, oder um Aufbe-
wahrung ansuchen, möglichst schnell den Sicherheitsorganen zuge-
führt werden können. Wer Militäreffekten jeglicher Art verkauft oder
ankauft, vergreift sich am Gemeingut und setzt sich der strengsten Be-
strafung aus. Schließt am Abend Haus und Hof, seid wachsam.
Wir sind nicht in der Lage, jedes einzelne Gehöft zu bewachen.
   Dringt mit darauf, daß jeder heimkehrende Angehörige sofort
sich meldet, jeder Fremde soll erst recht dasselbe tun. Wer mit uns
ist, fördert das Werk der Ruhe und Zufriedenheit, wer wider uns ist,
zieht die Folgen selbst auf sich.
   An sämtliche Jagdinhaber der Gemeinde Richrath-Reusrath.
Sämtliche Jagdwaffen und Jagdscheine sind bis längstens Mittwoch,
den 27. Nov[ember] 1918, auf der Hauptwache des A[rbeiter]S[oldaten]-Rates in Langenfeld
abzugeben. Es ist bis auf weiteres den Jagdberechtigten verboten,
in ihren Jagdrevieren zu jagen. Sollte größerer Wildschaden ent-
stehen, so werden Treibjagden veranstaltet und der erlegte Bestand
wird der Allgemeinheit zugeführt.
   Zuweisung von Pferden. Alle Landwirte und kleinen Gewerbe-
treibenden der Gemeinde Richrath-Reusrath, die Pferde benötigen,
wollen sich schriftlich beim Arbeiter- und Soldatenrat Langenfeld
melden. Es werden zuerst Kriegsbeschädigte und solche Bürger be-
rücksichtigt, die am schwersten durch den Krieg betroffen worden sind.
Die Pferde werden dann den Betreffenden zugewiesen.
   Langenfeld, den 25. November 1918.
   Der Arbeiter- und Soldatenrat. I[m] A[uftrag]: Bach.

16. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Eigenakten Bürgermeister Johann Lindlau“ 1918-1925, B 1942

Mit diesem Ausweis zeichnet der Arbeiter- und Soldatenrat den Sieglarer Bürgermeister als Mitglied der Bürgerwehr aus.

Ausweis No. 2100 für Bürgerwehr.

   Der Herr Bürgermeister Lindlau Armbinde No. 2100
ist Mitglied der Bürgerwehr in Sieglar. Er ist zur
Waffenführung berechtigt. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge
zu leisten

Siegburg, den 16. November 1918.

                         Arbeiter- und Soldatenrat
Der Leiter im Sicherheitsschutz:
    [Stempel]

15. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1918

Der Opladener Arbeiter- und Soldatenrat informiert

                 Gemeinde Opladen.
   Im ersten Aufruf des hiesigen Arbeiter- und Soldatenrats wurde
darauf hingewiesen, daß sämtliche militärischen Waffen und Aus-
rüstungsstücke im Hotel Jansen abzugeben wären. Leider haben
wir die Wahrnehmung machen müssen, daß trotzdem noch Waffen in
der Bevölkerung sich befinden. Wir fordern daher diejenigen auf,
welche noch im Besitz der genannten Sachen sind, dieselben unver-
züglich an der bezeichneten Stelle abzugeben. Da uns noch Personen
bekannt sind, welche unserer Aufforderung nicht nachgekommen sind,
werden wir gezwungen sein, falls dieser nochmalige Aufruf nicht
beachtet wird, bei denselben Haussuchung vorzunehmen.
   Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß uns fort-
während anonyme Schreiben zugehen, welche wir nicht beachten
können. Wenn uns Beschwerden irgendwelcher Art vorgetragen
werden, dann müssen wir auch verlangen, daß die Beschwerdeführer
ihren Namen nennen.
   Gestern abend sind hier in der Stadt vereinzelt Schüsse ge-
fallen. Nach eingehender Erkundigung hat sich erwiesen, daß es sich
um eine harmlose Schießerei von durchreisenden Soldaten handelte
und ein Grund zur Befürchtung nicht vorliegt.
   Opladen, den 17. November 1918.
                    Der Arbeiter- und Soldatenrat: I[m] A[uftrag]: Hanf.

13. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1918

Amtliche Auszüge aus den Waffenstillstandsbedingungen werden veröffentlicht.

  Berlin, 10. Nov. Amtlich. (Drahtmeld.)
Folgendes ist der Auszug aus den Waffenstill-
standsbedingungen.
    1. Inkaftrtreten 6 Stunden nach Unter-
zeichnung.
    2. Sofortige Räumung von Be[l]gien, Frank-
reich, Elsaß-Lothringen binnen 10 Tagen. Was
an Truppen nach dieser Zeit übrig bleibt wird
interniert oder kriegsgefangen.
    3. Abzugeben: 5000 Kanonen, zunächst
schwere, 30 000 Maschinengewehre, 3000 Mi-
nenwerfer, 2000 Flugzeuge.
   4. Räumung des linken Rheinufers, Mainz,
Koblenz, Köln, besetzt vom Feinde auf Radius
von 30 km Tiefe.
   5. Auf dem rechten Rheinufer 30 bis 40
km neutrale Zone; Räumung in 11 Tagen.
   6. Aus linkem Rheinufergebiet nichts hin-
wegführen. Alle Fabriken, Eisenbahnen instand
lassen.

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11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Anweisung des Arbeiter- und Soldatenrates Solingen: Jagdgewehre sind unverzüglich abzuliefern

  Bekanntmachung.
   Sämtliche im Stadtkreise Solingen sich befind-
lichen Jagdgewehre sind spätestens bis zum Mitt-
woch, den 13. November 1918, mittags 12 Uhr,
im Stahllager Diedrichs, Friedensstraße, gegen
Quittung abzuliefern. Im Bedarfsfalle können
die Waffen ihren Besitzern belassen werden. Diesen
werden Waffenscheine erteilt.
   In den Stadtgemeinden Ohligs, Wald, Höh-
scheid, Gräfrath, sowie im untern Kreise sind diese
Waffen unverzüglich an die örtlichen Arbeiter- und
Soldatenräte abzugeben.
                                Arbeiter und Soldatenrat.

28. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917

Verkaufsverbot von Waffen und Munition an Ausländer

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps

Abt[eilung] Ic. W. Nr. 4783.
Verkaufsverbot an Waffen und Munition an Ausländer.
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungs-

zustand vom 4. 6. 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. 12.
15 (R[eichs]G [esetz]Bl[att] S[eite] 813) wird hiermit für den Bereich des 8.
Armeekorps mit Ausnahme der Festungen Cöln und Coblenz
Ehrenbreitstein, für welche besondere Bestimmungen ergehen,
folgendes bestimmt:
§ 1.
Der Verkauf von Waffen und Munition an Ausländer
wird allgemein verboten.
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7. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. November 1917

Eine weitere Gewerkschaftsversammlung der Solinger Waffenarbeiter im Kampf um eine Teuerungszulage

 Die Lohnbewegung der Waffenarbeiter.
   Die ablehnende Haltung der Fabrikanten zur Bewilligung
einer Teuerungszulage beschäftigte gestern abend eine im So-
linger Gewerkschaftshause tagende Versammlung der Waffen-
arbeiter.

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24. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1917

Lohnbewegung: eine weitere Versammlung der gewerkschaftlich organisierten Solinger Waffenarbeiter

   Zur Lohnbewegung der Waffenarbeiter.
   Eine Versammlung der Waffenarbeiter, die erneut zu der ab-
lehenden Haltung der Fabrikanten in der Frage einer allgemeinen
Lohnerhöhung in der Waffenbranche Stellung nahm, tagte gestern
morgen bei Monhoff. Die Versammlung war wieder von den drei
Arbeiterverbänden einberufen worden und zeigte in ihrem Verlauf
den festen Willen der Waffenarbeiter, unter allen Umständen eine
Lohnaufbesserung durchzusetzen.

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11. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. September 1917

Die Solinger Waffenfabrikanten lehnen die gewerkschaftliche Forderung nach einer Teuerungszulage ab. Eine Waffenarbeiterversammlung diskutiert über die nächsten Schritte.

Die Forderungen der Waffenarbeiter
                           abgelehnt.
   Die Waffenfabrikanten haben die Forderung der Ar-
beiter um Bewilligung einer Teuerungszulage glatt abgelehnt. Sie
weigern sich sogar, in irgendwelche Verhandlungen mit Vertretern
der Arbeiterorganisationen einzutreten. Zunächst versuchten die
Herren die Ablehnung von Verhandlungen damit zu begründen, daß
ein Arbeiter in einer Monopol-Versammlung die irrige Be-
hauptung aufgestellt habe, die Waffenfabrikanten hätten schon seit
Kriegsausbruch 20 oder 25 Prozent mehr für ihre Waren erhalten,
den Arbeitern aber nichts davon abgegeben. Die „Bergische Arbeiter-
stimee“ teilte selbstverständlich auch die gegenteilige Behauptung der
Fabrikanten mit, und so hätten eigentlich ihre Verhandlungen zwischen
den Waffenfabrikanten und den Vertretern der Arbeiterverbände be-
ginnen können, weil ja der Stein des Anstoßes von uns beseitigt war.
Aber jetzt zeigten die Fabrikanten ihr wahres Gesicht. Sie lehnten
ohne jegliche Begründung den Eintritt in irgendwelche Verhand-
lungen ab. Eine Versammlung der Waffenarbeiter, die gestern abend
im Gewerkschaftshause tagte, nahm mit Entrüstung von dem Ver-
halten der Fabrikanten Kenntnis und beriet über Mittel und Wege,
die Fabrikanten zur Bewilligung einer Teuerungszulage zu zwingen.

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7. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1917

Ankündigung einer Gewerkschafts-Versammlung der Waffenarbeiter im Gewerkschaftshaus Solingen.

Achtung! Waffenarbeiter! Achtung!
Montag, den 10. September 1917, abends 7½ Uhr,
              im Gewerkschaftshaus Solingen:
Allg[emeine] Waffenarbeiterversammlung
                     Tagesordnung:
Berichterstattung über die Bewegung in der
                   Waffenbranche.
   Kollegen und Kolleginnen, da die Fabrikanten die Ver-
handlung mit uns abgelehnt haben, müssen wir in dieser
Versammlung Stellung dazu nehmen. Wir erwarten des-
halb, daß am Montag Mann für Mann in der Ver-
sammlung erscheint.
                    Deutscher-Metallarbeiter-Verband.
                    Industriearbeiter-Verband.
                    Christlicher Metallarbeiter-Verband.

30. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juli 1917

Eine weitere Protestveranstaltung der drei Solinger Metallarbeiter-Gewerkschaften in der Waffenbranche

   Lohnbewegung in der Waffenindustrie.
   Gestern vormittag tagte wieder eine Versammlung der Waffen-
arbeiter im Saale des Hotels „Monopol“ als Fortsetzung der Ver-
sammlung vom vorigen Sonntag. Die Versammlung sollte weitere
Schritte in der Sache der Teuerungszulage beraten. Genosse Rapp
vom Deutschen Metallarbeiterverband gab zunächst einen Ueberblick
über die Bewegung, und begründete nochmals die Notwendigkeit der
Bewilligung einer erheblichen Lohnaufbesserung. Ueber die
Waffenindustrie sei während der Kriegszeit ein Goldregen nieder-
gegangen, von dem die Arbeiter allerdings wenig oder nichts gehabt
hätten. Als beim Kriegsausbruch die Feinde von allen Seiten Deutsch-
land angegriffen hätten, sei vor allen Dingen an die Waffenarbeiter
der Ruf ergangen: Arbeiter hilf! Aber schon kurze Zeit darauf, als
die Grenzen durch das Volk in Waffen geschützt worden waren, habe die
„Arbeitgeber- Zeitung“ geschrieben: „Gegen die Arbeiter müssen andere
Töne angeschlagen werden!“ In der Solinger Waffenindustrie seien
auch heute, in der Zeit der Teuerung, Lohnabzüge an der
Tagesordnung. Die Firma Hörster zahle für eine Arbeit an
Scheiden 29½ Pf[enni]g, während sie früher für dieselbe Arbeit 34½ Pf[enni]g
bezahlt habe. Bei der Firma Pack u[nd] Ohliger verdiente ein
Arbeiter in der Scheideschmiede in acht Tagen eine Lohnsumme,
mit der er seine Familie nicht über Wasser halten konnte; er forderte
deshalb Lohnerhöhung oder andere lohnendere Beschäf-
tigung. Der Mann wurde dann im Akkordlohn an Schwertarbeit
gestellt. Die Firma bot ihm für eine Arbeit, die früher mit 12 Mark
bezahlt würde, ganze – 3 Mark. Als der Arbeiter dagegen pro-
testierte, antwortete ihm Herr Pack: „Bei andern Firmen wird auch
nicht mehr bezahlt. Denkt an die armen Kerle im Schützengraben,
die dort bluten und sterben.“ Als der Arbeiter nunmehr seinen Ab-
kehrschein forderte, wurde ihm, da er noch militärpflichtig ist, mit
dem Schützengraben bed[ro]ht; tatsächlich erhielt der Mann
bald darauf seinen Gestellungsbefehl. Wenn diese Ein-
berufung irgendwie mit den Differenzen zusammenhängt, die der
Arbeiter mit seiner Firma gehabt hat, so müssen wir als Gewerk-
schafter gegen solche Zusammenhänge den entschiedensten Protest er-
heben, denn dann sind die Rechte, die dem Arbeiter durch das Hilfs-
dienstgesetz gesichert werden sollten, illusorisch. Bei der Firma
Eickhorn, ebenso bei der Firma Weyersberg, Kirsch-
baum u. Comp. sind Lohnabzüge keine Seltenheit. Das Solinger
Tageblatt brauchte am Samstag diese Notiz:

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27. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1917

Die drei Solinger Metallarbeiter-Gewerkschaften laden zu der angekündigten allgemeinen Waffenarbeiter-Versammlung ein

Achtung!                                                           Achtung!
                           Waffenarbeiter.
  Sonntag, den 29. Juli, morgens 10 ½ Uhr,
     im „Hotel Monopol“ in Solingen:
Allgem[eine] Waffenarbeiter-Versammlung
                      Tages-Ordnung:
         Aufstellung einer Teuerungszulage.
   Zu dieser Versammlung sind sämtliche Waffenarbeiter
gleichviel, ob sie unter Tarif oder unter keinem Tarif
arbeiten, dringend eingeladen.
                             Deutscher Metallarbeiter-Verband.
                             Industriearbeiter-Verband.
                             Christlicher Metallarbeiter-Verband.