Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. Oktober 1916
Benzol wird als Beleuchtungsmittel benutzt – die Polizeiverordnung über Mineralöle muss daher geändert werden
Hilden, 3. Okt. (Benzol für Petroleum.)
Um der Bevölkerung im kommenden Winter einen Ersatz
für den Ausfall an Petroleum zu geben, ist geplant, das
gegenwärtig im Inland in einem gewissen Ueberschuß vor-
handene Benzol als Beleuchtungsmittel heranzuziehen. Die
dafür erforderlichen Glühlichtlampen herzustellen, ist ge-
lungen. Ebenso ist eine Organisation (Kriegs-Klein-
beleuchtungs-Gesellschaft) für den Betrieb der Benzol-
Glühlichtlampen geschaffen worden. Da dem Kleinvertrieb
des Benzols zurzeit gewisse einschränkende Bestimmungen
der Polizeiverordnung über den Verkehr mit Mineral-
ölen entgegenstehen, sollen diese Polizeiverordnungen ab-
geändert werden. Die Deutsche Benzolvereinigung wird
das Benzol in eisernen Kannen von etwa 36 Kilogramm
Inhalt mit dichtem Schraubverschluß von ihren über ganz
Deutschland verteilten Hauptvertriebsstellen aus an die
Kleinhändler versenden. Diesen liegt es alsdann ob, den
Käufern das Benzol in mitzubringende Flaschen abzu-
füllen. Jede Flasche wird mit einem roten Zettel beklebt
werden, um die Bevölkerung auf die erforderlichen Vor-
sichtsmaßnahmen beim Gebrauch des Benzols hinzuweisen.
Die Polizeiverordnung über die Mineralöle wird demnach
dahin abgeändert werden, daß die in Ihrem ersten Ab-
satz bezeichneten Flüssigkeitsmengen, von 30 Kg. auf
60 Kilogramm erhöht werden dürfen, wenn sich darunter
Benzol in eisernen Gefäßen mit dichtem Schraubverschluß,
jedoch im Höchstfall bis zu 36 Kg. befindet, und die Ge-
fäße nach jeder Benutzung dicht verschlossen werden.