Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. Mai 1918
Vier Ackerer wurden verurteilt, weil sie ihren Getreidevorrat nicht abgaben.
Sieglar. Vier Ackerer aus Eschmar hatten
sich am Montag vor der Bonner Strafkammer zu
verantworten, weil sie bei der Bestandsaufnahme
des Getreides im vorigen Frühjahr große Men-
gen ihres Getreidevorrats nicht angegeben hatten.
Zwei von ihnen wurden zu Geldstrafen von 500
und 600 Mark verurteilt, der dritte Angeklagte
wurde freigesprochen.