Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 11.7.1915
Verfügung des Justizministers über die Fürsorge für die Kriegswaisen
Fürsorge für Kriegerwaisen
Der Justizminister hat am 7. Juli
folgende Verfügung erlassen:
Besonders verantwortungsvolle Aufgaben
erwachsen in der gegenwärtigen Zeit für alle mit
der Jugendpflege betrauten Organe durch die
Fürsorge für die Kriegerwaisen, die vor Not
zu bewahren und zu tüchtigen und brauchbaren
Staatsbürgern zu erziehen eine Ehrenpflicht
des Vaterlandes ist. Auch die Vormundschafts-
richter sind berufen, zur Erfüllung dieser
Ehrenpflicht beizutragen.
Die Wege, die sich ihnen hierfür bieten, be-
stehen vor allem in eingehender Beratung der
Vormünder, in anregender und belehren-
der Einwirkung auf die Waisenräte in den
Waisenratsversammlungen und in planmäßigem
Zusammenarbeiten mit den Organisatio-
nen der freien Liebestätigkeit. Weiterlesen