Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1916
Privilegien für die Jungmannen der Jugendwehr?
Jugendwehr Solingen.
Das stellvertretende Generalkommando des VII. Armee-
korps hat verfügt, daß Jungmannen, die an den militärischen
Uebungen regelmäßig teilgenommen haben und schon aus-
gehoben aber noch nicht zur Einstellung gelangt
sind, einen Truppenteil wählen können, bei dem sie ein-
gestellt zu werden wünschen. Ein Anrecht besteht nicht.
Um die Wünsche jedoch nach Möglichkeit berücksichtigen zu
können, werden die Jungmannen ersucht, Armeekorps und
Truppenteil, die gewünscht werden, auf dem Rathause in
Solingen, Zimmer Nr. 17, bis spätestens 30. April 1916
angeben zu wollen.
Jungmannen, welche bereits aus der Jugend-
wehr entlassen worden sind, sich aber noch im Besitz
von Ausrüstungsgegenständen (Mütze, Rock, Koppel, Ga-
maschen, Binden, Schanzzeug) befinden, werden ersucht,
diese innerhalb nächster Woche bei Herrn Lehrer
Dahmen, Schützenstraße 217, abzugeben. Gegen die Säu-
migen wird polizeiliche Bestrafung erfolgen.
Solingen, den 22. April 1916.
Der Oberbürgermeister.