9. Oktober 1918

19181009_lehrer_485

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Oktober 1918 

Auch ohne 2. Prüfung können Lehrer unterrichten.

   –  Anstellung von Volksschullehrern ohne
z[w]eite Prüfung. Der preußische Unterrichtsmi-
nister hat zur Vermeidung von Benachteili-
gungen am Kriege teilnehmender Volksschul-
lehrer eine wichtige Verfügung erlassen. Da-
nach können Kriegsteilnehmer, die die erste
Lehrerprüfung bestanden und mindestens vier
Jahre im öffentlichen Schuldienst gestanden ha-
ben oder nach diesem Zeitpunkt diese vier-
jährige Dienstzeit vollenden, auch ohne Able-
gung der zweiten Lehrerprüfung vom 1. Okt.
1918 ab endgültig angestellt werden, wenn
ihnen infolge der Teilnahme an dem Kriege we-
nigstens ein Jahr auf ihr Ruhegehaltsdienst
alter besonders hinzugerechnet werden muß.

12. Februar 1915

1915 02 12

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Februar 1915

Bis zum 12. Februar 1915 sind 299 rheinische Volksschullehrer im Krieg gefallen.

Hilden, 12. Februar. Nach den Lehrerzeit[…]gen sind bis jetzt 299 rheinisches Volksschullehrer den Heldentod für das Vaterland gestorben. 285 wurden verwundet, 308 mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.