Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Oberlar“ 1896-1929, B 990, S. 50
In Oberlar fällt der Schulunterricht aus.
[Dezember] 4.
Ausfall des Unterrichtes wegen Viehzählung.
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Kriegsdorf“ 1868-1931, B 396, S. 94
Der Unterricht in Kriegsdorf fällt erneut aus, auch kehrt Lehrer Baeß zurück.
Vom 27. November 1918 an mußte der Schul-
unterricht ausfallen, da die Schule von rückziehenden
Soldaten belegt war.
Am 4. Dezember war Viehzählung, die ich im
Orte vorzunehmen hatte, deshalb fiel der Unterricht aus.
Am heutigen Tage verlasse ich die hiesige
Schule, um da Herr Lehrer Baeß aus dem Felde zurück-
gekehrt ist, und nun den Unterricht wieder aufnimmt.
Kriegsdorf, den 4. Dezember 18.
Johannes Müller
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1903-1936, B 138, Bl. 181-182
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau macht auf eine eingegangene Beschwerde sowie auf eine Eingabe aufmerksam. Es handelte sich dabei um die Entziehung von zwei Lehrern bei Vieh- oder anderen Zählungen. Kreisschulinspektor Kortüm vermerkt auf dem Schreiben die Teilnahme beider Lehrer bei künftigen Zählungen.
[zwei Stempel]
Beide Lehrer werden an den künftigen Zählungen
teilnehmen, auf deren vaterländische Bedeutung
sie hingewiesen worden sind. Sie erheben Anspruch
darauf, die von Ihnen erteilte Rüge nicht verdient
zu haben.
[…] Kortüm
[Stempel]
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Troisdorf Blücherstraße“ 1914-1934, A 976
Schulfrei an der Troisdorfer Schule wegen der Zählungen.
Juni 1.
Freitag nachmittag, den 31. Mai, sowie Samstag vorm.
fiel der Unterricht in den Klassen Ia, Ib, II, IV, V, VI
aus, da Lehrer u. Lehrerinnen die Vieh- und
Wohnungszählung vornehmen mußten.
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Eschmar“ 1872-1928, B 3200, S. 65
Eine Viehzählung ist in Eschmar erfolgt. Der Ziegenbestand nahm merklich zu.
5.12.17. Die Viehzählung am heutigen Tage ergab eine Zurückgehen des
Viehbestandes in unserm Dorfe besonders an Rindvieh (Kühen,
Kälber, Färsen, Stiere, Ochsen, Bullen etc.) u. zwar um 32 Stück.
Auch 25 Schweine wurden weniger gezählt; dagegen hatte die
Zahl der Ziegen um 22 zugenommen.
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 33
Eine erneute Viehzählung fand statt, diesmal auf Rinder, Schweine und Schafe beschränkt.
[September] 1
Auch eine Viehzählung fand heute statt, die sich aber nur auf Rindvieh,
Schweine u. Schafe erstreckte. Das Ergebnis war für Bergheim-Müllekoven folgendes Rindvieh 402, Schweine 262 Stck.
Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 32
Eine Auflistung der Viehbestände findet sich in der Bergheimer Schulchronik.
[Juni] 2
Viehzählung: Bergh.[eim] Müllek[oven]; 181 Viehbesitzer, Rindvieh 388, darunter 48 Kälber unter 3 Monaten 60 Rinder unter
2 Jahren, 22 Bullen u Ochsen über 2 Jahre, 258 Kühe. Schweine 210, darunter 31 Ferkel unter
8 Wochen, 165 Ferkel von 8 Wochen bis ½ Jahr, 12 Ferkel v. 1/2 – 1 Jahr, 2 Ferkel über 1 Jahr
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. April 1916
Bericht über anstehende Viehzählungen.
– Auf Anordnung des Herrn Ministers
des Innern findet am 15. April d. Js. eine
Viehzwischenzählung statt. Sie erstreckt
sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Ziegen,
Schweine, Federvieh und zahme Kaninchen.
Militärpferde sind von der Zählung aus-
geschlossen. Die zahmen Kaninchen werden
zum ersten Male gezählt.
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1915
Bekanntmachung über die Viehzwischenzählung
Bekanntmachung.
Auf Beschluß des Bundesrats findet am 1. Oktober
d. Js. eine Viehzwischenzählung statt.
Die Ergebnisse der Viehzählung dienen lediglich den
Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und
der Förderung wissenschaftlicher und gemeinnütziger
Aufgaben, wie Hebung der Viehzucht. Insbesondere
soll dadurch ein Einblick in die Fleischmengen gewonnen
werden, die durch heimische Viehzucht für die Volks-
ernährung verfügbar werden. Ueber die in den Zähl-
bezirkslisten enthaltenen, den Viehbesitz des Einzelnen
betreffenden nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu
bewahren; die Angaben dürfen nur zu amtlichen
statistischen Arbeiten, insbesondere nicht zu Steuer-
zwecken benutzt werden. Im übrigen handelt es sich
um nicht zu veröffentlichende Viehzählungsergebnisse,
die ohne Genehmigung der Minister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten und des Innern nicht weiter,
namentlich nicht an Private, mitgeteilt werden dürfen.
Es darf wohl angenommen werden, dass alle selbst-
ständigen Einwohner des Kreises bei der Ausfüllung
der Zählbezirkslisten mitwirken, besonders da, wie be-
reits erwähnt, es sich hier um ein wichtiges Interesse
für die Staats- und Gemeindeverwaltung handelt, die
Zählung aber nur amtlichen, statistischen Zwecken und
nicht zu Steuerzwecken pp. dient.
Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund
der Bundesratsverordnung vom 26. August 1915
aufgefordert wird, nicht erstattet ob wissentlich un-
richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit
Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen
Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil
“für dem Staate verfallen” erklärt werden.
Schleiden, den 15. September 1915.
Der Königliche Landrat,
I.V.: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.